Wichtige Hinweise zu Ferienjobs

von der Stadt Stuttgart

Schüler nutzen die Sommerferien gern dazu, ihr Taschengeld mit Ferienjobs aufzubessern. Sind die Schüler unter 18 Jahre alt, gelten für sie im Arbeitsschutz besondere Bestimmungen. Darauf macht das Amt für Umweltschutz aufmerksam.

„Schüler zwischen 13 und 15 Jahren dürfen in den Ferien nur bis zu zwei Stunden täglich beschäftigt werden“, so Amtsleiter Werner Flad. Die Beschäftigung ist nur montags bis freitags und nur zwischen 8 und 18 Uhr zulässig. Das Wochenende muss frei bleiben. Die Schüler benötigen zudem die Erlaubnis ihrer Eltern.

Jugendliche Schüler zwischen 15 und 18 Jahren dürfen grundsätzlich an Samstagen und Sonntagen nicht beschäftigt werden. Auch für sie gilt die Fünf-Tage-Woche. Erlaubt sind bei diesen Schülern bis zu acht Stunden Arbeit am Tag zwischen 6 und 20 Uhr. Spätestens nach 4,5 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens
30 Minuten fällig.

„Beim Ferienjob stehen die Jugendlichen und Kinder nicht ohne Schutz für ihre Gesundheit und ihre Sicherheit da“, so Werner Flad. „Der Arbeitgeber muss auch Ferienarbeiter vor Arbeitsaufnahme über die mit ihrer Arbeit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Verhütung informieren sowie – falls erforderlich – geeignete persönliche Schutzausrüstungen wie Schutzhandschuhe, Schutzhelm, Schutzschuhe oder Gehörschutz zur Verfügung stellen.“
Über ihren Arbeitgeber sind Ferienarbeiter automatisch unfallversichert. Allerdings gelten die gesetzlichen Schutzbestimmungen und der Versicherungsschutz nur bei einer Tätigkeit im Inland.
Die Gewerbeaufsicht der Stadt überprüft in den Betrieben die betrieblichen Maßnahmen, Einrichtungen und Arbeitsbedingungen auf Übereinstimmung mit Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Es wird in den Ferienwochen besonders auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen bei Ferienarbeitern achten.
Veröffentlicht am 28.07.2011