„Horrorvision“ für den Feuerbacher Einzelhandel: Spielhöllenexplosion befürchtet

GHV kritisiert neue Vergnügungsstätten-Konzeption der Landeshauptstadt scharf

Las Vegas ist weit weg - und soll es nach Meinung des GHV Feuerbach auch bleiben. Foto: feuerbach.de Bild 1 von 1: Las Vegas ist weit weg - und soll es nach Meinung des GHV Feuerbach auch bleiben. Foto: feuerbach.de

Die am vergangenen Donnerstag verabschiedete neue Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart sieht vor, daß 6 sogenannte „robuste“ Stuttgarter Stadtbezirke, zu denen auch Feuerbach gehört, künftig unbegrenzt Spielhöllen aufnehmen sollen und dafür die anderen 17 Bezirke zum Sperrgebiet erklärt werden. Der Feuerbacher Gewerbe- und Handelsverein lehnt diese Konzeption als inakzeptabel ab.

In den „robusten“ Stadtbezirken gibt es nach der von Bürgermeister Hahn und dem Institut Dr. Acocella vorgestellten Konzeption dann keine Limitierung für die Anzahl der Betriebe. Ein im Gespräch befindlicher Mindestabstand von ca. 100 Meter zwischen den Spielhöllen, ist wohl juristisch schwer durchsetzbar und auch nicht zielführend. Die Spielstätten sollen in den zentralen Einkaufsstraßen der Stadtbezirke ihren Standort finden und nicht in Gewerbegebieten.
In Feuerbach ist die Einkaufsmeile inklusive der Querspangen ca. 2000 Meter lang –  würde sich die Stadt mit dem Mindesabstand durchsetzen finden dort mindestens 20 Spielhöllen Platz. „Eine Horrorvision“, nennt das Jochen Heidenwag, Vorsitzender des Gewerbe- und Handelsvereins Feuerbach. Und weiter: „Dann ist die Feuerbacher Einkaufsmeile platt!“.

Die Kritik des GHV Feuerbach macht an folgenden Punkten fest:

Es geht um die Zukunft des Feuerbacher Einzelhandels: GHV-Vorsitzender Jochen Heidenwag ist um sie besorgt - leider berechtigt. Foto: feuerbach.de1.    Die Lastenverteilung innerhalb der Stadtbezirke ist unverhältnismäßig und könnte dazu führen, dass aus robusten Stadtbezirken auch labile werden und die trading-down Spirale auch dort einsetzt.
2.    Die fehlende Limitierung der Betriebe ist eine nicht akzeptierbare Zukunftshypothek.
Angenommen in den nächsten Jahren entstehen in Stuttgart rund 100 neue Spielhöllen.
Dann sind dies ca 16 Betriebe pro robuster Stadtbezirk; bei einer Gleichverteilung auf
23 Stadtbezirke wären dies 4 bis 5 pro Stadtbezirk. Eine solche Ungleichverteilung kann
nicht hingenommen werden. Feuerbach käme so in der Spitze auf über 20 Betriebe.
3.    Der Acocella Studie aus 2006 zum Zentrenkonzept wurde in der Stadtverwaltung nur
teilweise Rechnung getragen, Bebauungspläne nicht rechtzeitig verändert, so daß heute
in Feuerbach nicht zentrumsnahe Einkaufsstätten entstehen können. Es ist zu befürchten, dass es mit dem Vergnügungsstättenkonzept ähnlich geschieht. Deren
Umsetzung in geltendes Baurecht wird 3 bis 5 Jahre dauern.
4.    Die vorhandenen Spielhöllen haben Bestandsschutz. Wünschenswert wären im Rahmen des Konzeptes aber Aussagen, wann dieser Bestandsschutz infrage gestellt wird, z.B.
beim Eigentümerwechsel, bei strukturellen Veränderungen der Spielautomaten, bei nachweislich negativen Auswirkungen auf die Umgebung etc.
5.    Der einzig positive Aspekt, das Ansiedlungsverbot in den EG-Lagen, ist nicht hinreichend. Denn eine konsequente Nutzung der Obergeschosse mit entsprechender
Werbung an den Fenstern und Fassaden zerstört das städtebauliche Erscheinungsbild
nicht minder.

Der Vorsitzende des Gewerbe- und Handelsvereins Feuerbach, Jochen Heidenwag, bringt seine Kritik auf den Punkt: „Die Konzeption kommt 2 Jahre zu spät, ihre Durchschlagskraft muß bezweifelt werden und die Konzentration auf 6 robuste Stadtbezirke ist willkürlich und inakzeptabel und ohne Begrenzung der Betriebsanzahl in hohem Masse gefährlich. So ruiniert man gesunde Stadtbezirke. Dagegen müssen wir uns wehren.“
Heidenwag fordert den Gemeinderat auf, die Konzeption so nicht zu verabschieden und von der Verwaltung ein erheblich nachgebessertes Konzept einzufordern.
Veröffentlicht am 16.02.2012