Spielhallenkonzept für Feuerbach

Öffentliche Vorstellung am 5. Februar im Rathaus Feuerbach

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Zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten hat der Stuttgarter Ausschuss für Umwelt und Technik im März 2012 die Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart beschlossen und insgesamt 6 Zulässigkeitsbereiche im gesamten Stadtgebiet für Vergnügungsstätten definiert.

Einer der Zulässigkeitsbereiche befindet sich in der zentralen Ortslage von Feuerbach. Mit diesem Bebauungsplan soll die Vergnügungsstättenkonzeption für den Stadtbezirk Feuerbach in verbindliches Planungsrecht umgesetzt werden. Im Zulässigkeitsbereich, der sich entlang der Stuttgarter Straße von der Kreuzung Stuttgarter Straße/Feuerbacher-Tal-Straße bis zur Kreuzung Stuttgarter Straße/Bludenzer Straße erstreckt, sollen Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und Tanzlokale ausnahmsweise zulässig sein.
Darüber hinaus sollen im Kerngebiet zwischen der Siemensstraße (B 295), Stresemannstraße und Maybachstraße Tanzlokale ausnahmsweise zugelassen werden. Außerdem sollen im publikumsorientierten Gewerbegebiet Feuerbach Ost (im Bereich der Heilbronner Straße) Diskotheken, Tanzlokale und Swinger-Clubs ausnahmsweise zulässig sein.
In allen anderen Teilen des Stadtbezirks Feuerbach sollen Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Sinne dieses Bebauungsplans nicht zulässig sein. Vergnügungsstätten des Erotik- und Sexgewerbes sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sollen im gesamten Stadtbezirk Feuerbach ausgeschlossen werden.
Vorhandene, baurechtlich genehmigte Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Sinne dieses Bebauungsplans sollen einen erweiterten Bestandsschutz gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO erhalten.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) vom 10. Januar bis zum 10. Februar 2014 - je einschließlich - während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart und im Bezirksrathaus Feuerbach, Wilhelm-Geiger-Platz 10, 70469 Stuttgart zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Von der Öffentlichkeit können Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage oder über das unten stehende Online-Formular abgegeben werden. Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben.

Die Öffentlichkeit wird am Mittwoch, 5. Februar 2014, 17 Uhr im Bezirksrathaus Feuerbach, Wilhelm-Geiger-Platz 10, 70469 Stuttgart, Großer Sitzungssaal, Zi. 211 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Hierbei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.


Auslegungszeitraum: 10.01. - 10.02.2014
Veröffentlicht am 03.02.2014