Behördengänge werden überflüssig

Stadt Stuttgart bietet Online-Anhörung bei Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen

Die Stadt Stuttgart hat in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) ein Online-Portal zur Anhörung bei Geschwindigkeitsverstößen realisiert.

Seit Mitte September können sich betroffene Verkehrsteilnehmer in Ordnungswidrigkeitenverfahren – neben dem bisherigen Weg in Papierform – alternativ über das Stuttgarter Online-Portal äußern. Bei Rotlichtverstößen ist dies bereits seit 1. April möglich. Ein Gang zur Behörde oder zum Briefkasten bleibt den Betroffenen erspart und bei der Stadtverwaltung entfällt die manuelle Dateneingabe. Die Onlinedienste tragen so dazu bei, den Bürgerservice zu verbessern und die Effizienz innerhalb der Stadtverwaltung zu steigern.

Der Zugang zum Online-Portal erfolgt über eine individuelle Zugangskennung, die im jeweiligen Anhörungsschreiben durch die Bußgeldstelle mitgeteilt wird. Unter der Internetadresse https://service.stuttgart.de/anhoerung kann sich der Betroffene zum Vorgang äußern und seine Daten ergänzen oder berichtigen. Der Service wird in Deutsch, Englisch, Französisch, Holländisch und Spanisch angeboten und erleichtert fremdsprachigen Bürgern die Antwort an die Behörde.

In absehbarer Zukunft soll das Portal um verschiedene Bezahlfunktionen sowie die Möglichkeit, Dokumente und Bilder hochzuladen, erweitert werden. Die Landeshauptstadt bietet auf Ihrem Online-Portal zahlreiche weitere elektronische Dienstleistungen an. So können beispielsweise online Bewohnerparkausweise beantragt oder im Bürgerbüro Mitte Termine vereinbart werden.
Veröffentlicht am 24.09.2015