„Kein typisches Aprilwetter“

5. Feinstaub-Alarm in Stuttgart ausgelöst – Ende offen

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat zum fünften Mal in diesem Jahr Feinstaub-Alarm ausgelöst. Beginn: Ab Sonntag, 10. April, 0.00 Uhr für den Autoverkehr, ab Samstag, 9. April, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine. Ende: Das Ende des Feinstaub-Alarms ist offen.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit sind die Kriterien zur Auslösung des Feinstaub-Alarms erfüllt. „Der Feinstaub-Alarm wurde ausgelöst, da in den nächsten Tagen eine ruhige und relativ stabile Wetterlage zu erwarten ist. Wir haben nicht das typische Aprilwetter mit launischem Wechsel von Sonne, Schauern und Wind“, erklärte Stadtklimatologe Dr. Ulrich Reuter. „Auch im April kann das Austauschvermögen der Atmosphäre noch so gering sein, dass es zu höheren Feinstaubwerten kommt. Die nächtlichen Inversionen werden durch die Sonneneinstrahlung zwar tagsüber aufgelöst, doch fehlender Regen und ungünstiger Wind sorgen für eine schlechte Durchmischung der Luftschichten.“  Diese meteorologischen Bedingungen treten in dieser Jahreszeit öfter auf, so der Stadtklimatologe. „Wenn die Temperaturen weiter steigen und die Sonnenintensität zunimmt, wird die Luft wieder besser durchmischt und der Feinstaub schneller abtransportiert.“Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden. Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Vergünstigungen und kostenloses Parken noch bis zum 15. April
Die Aktionen der Mobilitätspartner VVS, moovel gelten noch bis zum 15. April: So bietet der VVS weiterhin einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs können über die moovel-App zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Ebenso die E-Smarts von car2go, die über 50 Prozent günstiger genutzt werden können. Zudem können sich Neukunden mit dem Code „FEINSTAUB“ kostenfrei bei car2go anmelden (statt einmalig 19 Euro). Pendler können während des Feinstaub-Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Gleichzeitig schafft die U11 so tagsüber mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr und macht damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver für Menschen, die innerhalb der Stadt unterwegs sind. Davon profitiert zum Beispiel auch der Einkaufsverkehr innerhalb der Innenstadt.Das Angebot gilt bis einschließlich 15. April und ausschließlich bei Feinstaub-Alarm. Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Hintergrund:
Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?
Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Aktuell sagt der DWD bis mindestens Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

1. Fehlender Regen/Schneeregen

2. Ungünstige Windrichtung

3. Nächtliche Bodeninversion

4. Flache Mischungsschicht tagsüber

5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 
2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern.Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de

Die Feinstaub-Alarm-Saison geht noch bis Mitte April und beginnt Mitte Oktober wieder.
Veröffentlicht am 08.04.2016