Hornissen und Wespen: Nützlich und nur halb so wild

Umweltberatung Stuttgart informiert

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Nach dem nassen und kalten Frühjahr haben zur Zeit wieder die Wespen- und Hornissenköniginnen mit dem Bau ihrer Nester begonnen. Tipps, wie die Koexistenz klappt, hat die Umweltberatung der Stadt Stuttgart.

Aufgrund von mangelnden natürlichen Nistmöglichkeiten wie Nisthöhlen in abgestorbenen Bäumen werden auch Rollladenkästen oder Dachstühle gerne als Behausung für den Nachwuchs angenommen.

Wer verhindern will, dass sich ein Wespenvolk im Rollladen einnistet, sollte alle Schlupflöcher abdichten. Besteht die Möglichkeit, mehrere Meter Abstand zum Nest einzuhalten, kann man die Tiere in Ruhe lassen und die Entwicklung des Volkes während des Sommers verfolgen. Ein Fliegengitter vor dem Fenster verhindert, dass die Insekten in die Wohnung gelangen. Ziel sollte es sein, sich so mit den Tieren zu arrangieren, dass sie ihre Entwicklung abschließen können.
Anders als bei der Honigbiene ist der ökologische Nutzen von Hornissen und anderen Wespenarten für den Menschen nicht so bekannt. So tragen sie als Insektenjäger zur Ausgewogenheit des Naturhaushalts bei. Ein Hornissenvolk jagt täglich bis zu 500 Gramm kleinere Insekten, darunter auch Schädlinge, die sie zur Aufzucht ihrer Brut benötigen. Vor Hornissen haben viele Menschen eine noch größere Angst als vor Wespen oder Bienen. Das Märchen „Sieben Hornissen töten ein Pferd, drei einen Menschen" ist leider immer noch im Umlauf. Dabei sind Hornissen sehr friedliche Tiere. Sie reagieren nur dann aggressiv, wenn sie ihr Nest bedroht sehen oder wenn man wild nach ihnen schlägt.

Hornissen sind mittlerweile durch Bekämpfungsmaßnahmen und den Mangel an Lebensraum gefährdet. Die Tiere sind tagaktiv, gehen aber auch noch bei fast völliger Dunkelheit auf Insektenjagd. Sie fliegen dabei ähnlich wie Nachtfalter dem Licht entgegen und landen häufig dabei in Wohn- oder Schlafzimmern. Wird das Licht gelöscht, findet die Hornisse den Weg nach draußen.

Wegen ihrer Gefährdung und ökologischen Bedeutung sind Hornissen naturschutzrechtlich besonders geschützt. Eingriffe in Hornissennester dürfen nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde des Amts für Umweltschutz erfolgen. Solche Fälle können gegeben sein, wenn Gefahren für Personen bestehen, etwa bei speziellen Allergien oder im Umfeld von Kindergärten. Hier kann eine Entfernung oder Umsiedelung in Erwägung gezogen werden. In solchen Fällen sind die Fachleute der Feuerwehr unter der Telefonnummer 50660 zuständig. 

Weitere Informationen erteilt die Umweltberatung, Telefon 216-88600, E-Mail umweltberatung@stuttgart.de, Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 15.30 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr.
Veröffentlicht am 06.06.2017