Achtung, Teens:

Schutz beim Ferienjob


Image: sxc'Beim Ferienjob stehen die Jugendlichen und Kinder nicht ohne Schutz für ihre Gesundheit und ihre Sicherheit da', so Joachim von Zimmermann, Leiter des Amts für Umweltschutz. 'Der Arbeitgeber muss auch Ferienarbeiter vor der Arbeitsaufnahme über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen informieren und ihnen die Schutzmaßnahmen erklären. Soweit erforderlich sind geeignete persönliche Ausrüstungen wie zum Beispiel Gehörschutz, Schutzhelm oder Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.'

Schüler zwischen 15 und 18 Jahre dürfen grundsätzlich an Samstagen und Sonntagen nicht beschäftigt werden. Die tägliche Arbeitszeit ist bei diesen Schülern auf acht Stunden am Tag beziehungsweise 40 Stunden in der Woche begrenzt. Spätestens nach 4,5 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten.

Bei der Beschäftigung von Kindern gelten noch strengere Regelungen. So dürfen Kinder erst ab 13 Jahren und dann nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden. Die tägliche Arbeitszeit ist dabei auf zwei Stunden zwischen 8 Uhr und 10 Uhr, die wöchentliche auf zehn Stunden begrenzt.

Über ihren Arbeitgeber sind Ferienarbeiter automatisch unfallversichert. Allerdings gelten die gesetzlichen Schutzbestimmungen und der Versicherungsschutz nur bei einer Tätigkeit im Inland.
Das Amt für Umweltschutz überprüft in den Betrieben die betrieblichen Maßnahmen, Einrichtungen und Arbeitsbedingungen auf Übereinstimmung mit Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Es wird in den Ferienwochen besonders auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen bei Ferienarbeitern achten.
13.07.2009