Zensus 2011:

Einzelheiten zur Volkszählung 2011 in Stuttgart vorgestellt

Seit Anfang Mai und noch bis Ende Juli klingeln die Interviewer der Volkszählung 2011 an den Haus- und Wohnungstüren vieler Stuttgarter. Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer, appelliert an die Bürger, bei der Volkszählung mitzumachen:

„Beteiligen Sie sich bitte am Zensus. Eine statistische Inventur nach 24 Jahren ist dringend notwendig. Die Daten werden in allen Bereichen der Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gebraucht und nützen letztlich allen Bürgern. Es besteht eine Auskunftspflicht.“ Der Schutz der Daten sei gesichert und die Interviewer zur Verschwiegenheit verpflichtet. Beim Zensus 2011, der  EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, werden in Stuttgart rund  26 500 Personen im Rahmen der Haushaltestichprobe, rund 17 000 Personen in Sonderbereichen und etwa 95 000 Gebäude- und Wohnungseigentümer befragt. Die erhobenen Daten beziehen sich dabei auf den Stichtag 9. Mai.

In einem Pressegespräch am Freitag, 6. Mai, stellte Dr. Schairer zusammen mit dem Leiter des Statistischen Amts, Thomas Schwarz, sowie dem Leiter der Erhebungsstelle, Lucas Jacobi, den Ablauf des Zensus 2011 in Stuttgart vor.

Dr. Schairer: „Bitte füllen Sie Ihren Erhebungsbogen vollständig, gewissenhaft und zeitnah aus. Das spart der Erhebungsstelle viel Arbeit und trägt dazu bei, dass der Zensus so kostengünstig wie möglich durchgeführt werden kann. Seien Sie versichert, dass für den Schutz Ihrer Daten alles Erforderliche getan wird. Sie können der amtlichen Statistik vertrauen.“

Neues Verfahren belastet Bürger weniger

Mit dem neuen Verfahren ist es nicht mehr nötig, jeden Bürger direkt zu befragen. Als Alternative zu einer herkömmlichen flächendeckenden Befragung haben die statistischen Ämter des Bundes und der Länder einen registergestützten Zensus entwickelt.

Er besteht aus einer Kombination von fünf Elementen: Auswertung der Melderegister, Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie von Daten zum Personalbestand der öffentlichen Hand, Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer zur Gewinnung der Wohnungs- und Gebäudedaten (Vollerhebung) auf schriftlichem Weg sowie Stichproben zur Erfassung weiterer, zum Beispiel erwerbs- und bildungsstatistischer Erhebungsmerkmale bei der Bevölkerung (bundesweit zehn Prozent der Bevölkerung) und zur Sicherung der Datenqualität. Außerdem die Befragung der Verwaltung oder der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Anstalten, Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen (Sonderbereiche).

Wozu eine Volkszählung?

Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik 1987 und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik 1981 statt. Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken mit wachsendem Abstand zu den letzten Volkszählungen immer ungenauer werden, müssen nun verlässliche Bevölkerungszahlen und weitere Grunddaten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen in Deutschland ermittelt werden.

Der Zensus ist national wie international ein wesentliches Fundament der Statistik. Er liefert Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden aufbauen. Für Stuttgart wird beispielsweise im Zuge des Zensus erstmals seit 1987 wieder die exakte Zahl der Wohnungen und ihre Größe, Ausstattung und Nutzung erfasst.

Zentrale Aufgabe jedes Zensus ist ferner die statistische Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen, die in vielen Zusammenhängen – zum Beispiel beim Finanzausgleich und der Einteilung der Wahlkreise – als maßgebliche Bemessungsgrundlagen dienen. Nicht zuletzt greift auch die Regional- und Sozialpolitik der Europäischen Union auf diese Basisdaten zurück, zum Beispiel bei der Vergabe von Mitteln aus den EU-Strukturfonds.

Wie läuft die Haushaltsbefragung ab?

Das Statistische Bundesamt hat nach einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt, die als Stichprobe repräsentative Ergebnisse für Stuttgart insgesamt liefern. In Stuttgart wurden rund 3000 Anschriften mit etwa 26 500 Personen (4,4 Prozent der Bevölkerung) ausgewählt. Die Befragung wird von der Erhebungsstelle Zensus 2011 organisiert.

Fragen und Dauer des Interviews

Es geht um maximal 46 Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Die Dauer des Interviews hängt davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben und ob diese erwerbstätig sind.

Die Interviewer stellen sich bei ihrem Besuch in jedem Fall vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus.

Wie sieht der Ablauf bei der Gebäude und Wohnungszählung aus?

Die rund 120 000 Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen in Stuttgart, von denen etwa 95 000 in Stuttgart leben, erhalten seit Anfang Mai mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, der den Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung, ein Anschreiben sowie ein Informationsblatt und die gesetzlichen Grundlagen enthält. Der Fragebogen muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ausgefüllt in dem ebenfalls beigefügten Rückumschlag an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zurückgeschickt werden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rückumschlag mit 1,45 Euro frankieren. Es ist aber auch möglich, den Rückumschlag bei der Erhebungsstelle der Landeshauptstadt abzugeben. Außerdem können die Fragen bequem zu jeder Tageszeit online über eine sichere Internetverbindung beantwortet werden. In der Rubrik „online“ auf der ersten Seite des Fragebogens sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die für die Online-Meldung benötigt werden.

Welche Fragen werden dort gestellt?

Bei den Angaben zum Gebäude geht es um Fragen nach der Art des Gebäudes (handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Geschäftshaus mit einer Wohnung?), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (zum Beispiel freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatpersonen, kommunales Wohnungsbauunternehmen) und der Heizungsart (zum Beispiel Fernheizung oder Blockheizung).

Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Wohnungsnutzung, also ob die Wohnung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder einer öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft). Diese Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt. Für Personen, die nicht Deutsch sprechen, stehen im Internet Übersetzungshilfen zur Verfügung.

Was ist mit dem Datenschutz?

Persönliche Angaben werden in jedem Fall geheim gehalten, ausschließlich für statistische Zwecke verwendet und nur anonymisiert ausgewertet.

Erhebungsstelle und Kosten des Zensus

Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 in Stuttgart werden voraussichtlich etwa 1,1 Millionen Euro an Kosten anfallen, jeweils etwa zur Hälfte Personal- und Sachkosten. Alleine etwa 420 000 Euro werden für Aufwandsentschädigungen der Interviewer benötigt. Das Land erstattet die Kosten voraussichtlich in vollem Umfang.

Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/zensus

Erhebungsstelle Zensus 2011 der Landeshauptstadt Stuttgart, Kriegsbergstraße 28, 70174 Stuttgart, E-Mail Zensus2011@stuttgart.de.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 7.30 bis 17 Uhr, Donnerstag 7.30 bis
18 Uhr, Freitag 7.30 bis 13 Uhr.

Für allgemeine Informationen zum Zensus, zum Ausfüllen der Erhebungsbogen und für Fragen im Zusammenhang mit der Gebäude- und Wohnungszählung hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg eine Telefon-Hotline eingerichtet: 0800/5887854. Diese ist kostenfrei erreichbar von Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 15 Uhr.

Für spezielle Fragen zur Haushaltestichprobe und zur Zählung in Sonderbereichen in Stuttgart steht die Erhebungsstelle Stuttgart täglich unter der Telefon-Hotline
216-98555 zur Verfügung.

Außerdem hat das Statistische Bundesamt im Internet unter www.zensus2011.de ein Portal zum Zensus mit umfassenden Informationen und Hilfestellungen zum Ausfüllen der Fragebogen aufgebaut.
Veröffentlicht am 06.05.2011