Schulhöfe zum Spielen

in den Schulferien freigegeben

Die Sommerferien fangen heute an. Aus diesem Anlass weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass viele Schulhöfe und Bolzplätze an Schulen ganzjährig für Kinder bis 14 Jahren zum Spielen auch nach der Schule freigegeben sind.

Sie können das gesamte Jahr über werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden. Sollte es an einzelnen Schulhöfen abweichende Regelungen geben, so sind diese an Hinweisschildern abzulesen.

Insbesondere wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich.
Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet, einzuschreiten, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.
Veröffentlicht am 28.07.2011