Alle Jahre wieder, wenn die Zeit der Weihnachtsmärkte naht und wenn dort Lieder vom Christkind und der hochheiligen Nacht vorgetragen werden, dann zückt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ihre Tariftabellen.
Frei nach
dem Motto: Wer musizieren und singen will, muss zahlen. "Für die
Musiknutzung bei Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Freien werden
Gema-Gebühren erhoben", sagt Andrea Pletschacher, Gema-Sachgebietsleiterin
für Nord-Württemberg.
Aufgeschreckt wurden die Betreiber des Budenzaubers in Feuerbach durch ein
Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Das Urteil bestätigte höchstrichterlich
die seit Jahren gängige Praxis der Gema, die Vergütungen für Musik bei
Straßenfesten nach der gesamten Veranstaltungsfläche zu berechnen. Jochen
Heidenwag, Vorsitzender des Gewerbe- und Handelsvereins (GHV) Feuerbach und
Mitorganisator des Feuerbacher Weihnachtsmarktes, bekam Anfang Oktober Post von
der Gema. Und der dort zu Grunde gelegte Vergütungssatz lag erheblich über dem,
was er bisher bezahlen musste. Also begann er zu verhandeln. Nun folgt die
Entwarnung - und zwar von oberer Stelle der Gema. Für die Veranstalter von
Weihnachtsmärkten ändere sich hinsichtlich der Lizenzierung im Vergleich zu
2010 so gut wie nichts. Die allgemeine Tariferhöhung von 2010 zu 2011 liege bei
0,75 Prozent, sagt Georg Oeller, Mitglied des Vorstands der Gema. Wichtig sei,
dass der Veranstalter vor der Anmeldung das Gespräch suche, denn jeder
Weihnachtsmarkt habe individuelle Merkmale. "Man muss jedes Fest und jeden
Markt einzeln betrachten", sagt auch die Stuttgarter
Gema-Bezirksdirektorin Barbara Gröger. Wenn nur einmal der Posaunenchor zur Eröffnung
spiele, sei dies anders zu bewerten als ein mehrtägiger Weihnachtsmarkt, der
beständig musikalisch beschallt werde. Auch andere Kriterien würden
berücksichtigt. Werde eine Veranstaltung hauptsächlich von ehrenamtlich Tätigen
bestritten, so versuche man dem Rechnung zu tragen, indem man einen Sozialtarif
verlange. Bei solchen öffentlichen Veranstaltungen gänzlich auf die Gebühren zu
verzichten, kommt allerdings für die Autorengesellschaft nicht in Frage:
"Unser Auftrag ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz", sagt Andrea
Pletschacher. Die Gema vertritt in Deutschland 64 000 Mitglieder und deren
Urheberrechte. Trotzdem können die Feuerbacher Weihnachtsmarkt-Organisatoren
nun aufatmen. "Wir haben uns mit der Gema geeinigt", verkündet
Heidenwag die frohe Botschaft. Eine Gebühr von 72 Euro werde für alle
Veranstaltungen im Rahmen der Feuerbacher Weihnacht gezahlt. Das beinhaltet
nicht nur den Weihnachtsmarkt am 3. und 4. Dezember, sondern auch verschiedene
andere Aktionen. Diese Kosten seien zu verschmerzen, reagiert auch Gert
Dannenmann von der Initiative Pro Feuerbach erleichtert. Unterm Strich sind es
zwei Euro mehr als im Jahr 2010. Kostenlos ist dagegen der Weihnachtsbaum, der
seit Freitag auf dem Wilhelm-Geiger-Platz steht. Die 12 Meter hohe Fichte wurde
von der Feuerbacher Familie Schellmann gespendet. Robert Schmid von der Firma
für Baumfällarbeiten hat das 1,2 Tonnen schwere Nadelgehölz ins Lot gebracht.
Von Georg Friedel