Informationen zur Volksabstimmung am 27.11.

Die Stadt Stuttgart informiert

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In der letzten Woche vor der Volksabstimmung am Sonntag, 27. November, herrscht im Statistischen Amt der Landeshauptstadt und den Bezirksämtern der äußeren Stadtbezirke reger Andrang. Die Zahl der Anträge auf Briefabstimmung ist in etwa so hoch wie die der Briefwahl bei der Landtagswahl im Frühjahr. Damals lag die Wahlbeteiligung in Stuttgart bei 73,1 Prozent.

Pünktlich um 8 Uhr werden am Sonntagmorgen insgesamt 2100 ehrenamtliche Abstimmungshelferinnen und –helfer zur Tat schreiten und dafür sorgen, dass die Stimmberechtigten in den 349 Stuttgarter Abstimmungslokalen ihr Kreuz machen können. Weitere 400 Freiwillige kümmern sich im SSB-Zentrum auf der Waldau ab 14.30 Uhr um die Ermittlung des Briefabstimmungsergebnisses.
Wer stimmberechtigt ist, aber seine Stimmbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem abstimmen. Es genügt, den Pass oder Personalausweis ins Abstimmungslokal mitzubringen. Wer nicht mehr weiß, welches sein Abstimmunglokal ist, kann dies mit dem Abstimmungslokalfinder auf www.stuttgart.de/wahlen herausfinden.

Auf der städtischen Internetseite www.stuttgart.de/wahlen können am Sonntagabend ab 18.30 Uhr die Zwischenergebnisse der Abstimmung aktuell verfolgt werden. Mit Hilfe von Stadtbezirkstabellen und interaktiven Karten ist ersichtlich, wie das Abstimmungsergebnis im eigenen Stimmbezirk ausgefallen ist und wie hoch die Abstimmungsbeteiligung war.
Das vorläufige Ergebnis liegt gegen 19.45 Uhr vor. Das amtliche Endergebnis wird vom Kreisabstimmungsausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 29. November, ab 16 Uhr festgestellt und anschließend auf www.stuttgart.de sowie am Donnerstag, 1. Dezember, im Stuttgarter Amtsblatt veröffentlicht.


In letzter Minute

Stimmberechtigte, die am Wochenende plötzlich erkranken und das Abstimmungslokal nicht aufsuchen können, sollten sich so früh wie möglich, spätestens aber am Abstimmungstag bis 15 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, Telefon 216-7733, melden. In der Regel wird ein ärztliches Attest oder eine Krankenhauseinweisung verlangt. Der Überbringer der Abstimmungsunterlagen braucht eine schriftliche Vollmacht.
Wer noch kurzfristig Briefabstimmung beantragen möchte, sollte darauf achten, dass der zurückgeschickte Abstimmungsbrief spätestens am Sonntagabend um 18 Uhr beim Statistischen Amt eingeht (bei Postversand spätestens am Donnerstag, 24. November, einwerfen).


Die Öffnungszeiten für die Briefabstimmung in dieser Woche sind: 

Im Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, dritter Stock:
Montag bis Mittwoch 7.15 bis 16 Uhr sowie
Donnerstag und Freitag 7.15 bis 18 Uhr.

In den Bezirksrathäusern der äußeren Stadtbezirke:
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr,
Dienstag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.
Am Freitag können die Briefabstimmungsunterlagen nur im Statistischen Amt persönlich beantragt werden.


Das Quorum

Bei welchem Abstimmungsergebnis wird das S21-Kündigungsgesetz vom Landtag verabschiedet? Mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten in Baden-Württemberg muss mit „Ja“ stimmen, gleichzeitig müssen mehr „Ja“-Stimmen als „Nein“- Stimmen abgegeben werden, damit das Gesetz beschlossen wird. Notwendig sind also mindestens rund 2,5 Millionen „Ja“-Stimmen.

Hintergrund: Gemäß der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Artikel 60 Absatz 5) entscheidet bei der Volksabstimmung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn die Landesregierung also per Gesetz verpflichtet werden soll, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben (die Gesetzesvorlage ist der Gegenstand der Volksabstimmung), müssen mehr gültige „Ja“-Stimmen als „Nein“-Stimmen abgegeben werden. Das Gesetz ist aber erst dann beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten (Quorum) zustimmt („Ja“-Stimmen).

Weitere Informationen zur Volksabstimmung gibt das Statistische Amt auf www.stuttgart.de/wahlen.
Veröffentlicht am 21.11.2011