Städtischer Winterdienst auf Gehwegen

Die Stadt Stuttgart informiert

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Die vom Gemeinderat schon für die Winter der letzten Jahre beschlossenen Einschränkungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen müssen auch für den Winter 2011/2012 beibehalten werden.

Dies bedeutet, dass

1. von den Fußwegen in städtischen Grünanlagen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden (die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);

2. außerhalb der geschlossenen Ortslage die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut werden (die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);

3. innerhalb der Stadt Stuttgart die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte von den betreffenden Anliegern geräumt und bestreut werden. Bei den selbständig oder getrennt angelegten Radwegen werden keine Winterdienstmaßnahmen (bis auf ausgewählte Streckenabschnitte, Umfang zirka zehn km) durchgeführt, eine Beschilderung wird nicht angebracht.

4. innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel unbewachte öffentliche Parkplätze nicht geräumt und bestreut werden, außer belebte Parkplätze, die die Fußgänger nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen, um zum Ausgang zu  gelangen. Hier werden Gehstreifen für den Fußgängerverkehr winterdienstlich betreut.


Eine Liste der unter die Punkte 1., 2. und 3. fallenden Wege und Plätze ist unter www.stuttgart.de/winterdienst erhältlich.
Veröffentlicht am 05.12.2011