Viele offene Fragen

beim Thema Windräder

Ein 180 Meter hohes Windrad würde über die Feuerbacher Baumkronen herausragen. Foto: dpa Bild 1 von 1: Ein 180 Meter hohes Windrad würde über die Feuerbacher Baumkronen herausragen. Foto: dpa

Feuerbach - Ist auf der Hohen Warte rein technisch gesehen der passende Platz für ein Windrad? Und wäre dieser potenzielle Standort überhaupt rechtlich zulässig? Mit diesen im momentanen Planungsstadium noch hypothetischen Fragen beschäftigte sich der Bezirksbeirat.

Fest steht, dass zum 1. Januar 2013 die Änderung des Landesplanungsgesetzes in Kraft tritt. In den Regionalplänen wird es künftig keine Ausschlussgebiete mehr geben, sondern sogenannte Vorranggebiete, in denen die Windkraftnutzung zulässig ist. Im Windenergieerlass Baden-Württemberg, einem 50-seitigen Papier, sind die Kriterien, wo solche Vorranggebiete ausgewiesen werden können, festgelegt. „Jetzt ist die Realität der Energiewende auch in Feuerbach angekommen“, sagte Reiner Götz, der Sprecher der Feuerbacher Grünen und brachte damit eine weitere Grundsatzfrage zur Sprache. „Bauen wir in Deutschland große Trassen, um den Ökostrom von den Offshore-Anlagen im hohen Norden hier herunter zu transportieren, oder errichten wir auch hier vor Ort regionale Windkraftanlagen?“ Das müsse man letztendlich auch in diesem Einzelfall abwägen.

Hintergrund der Diskussion im Bezirksbeirat ist, dass die grün-rote Landesregierung bis zum Jahr 2020 zehn Prozent des Stroms aus heimischen Windkraftanlagen gewinnen möchte. In der Region Stuttgart wurden insgesamt 96 Flächen ausgewählt, die mögliche Standorte für Windkraftanlagen werden könnten. Momentan befinde man sich in der Phase des Aufstellungsverfahrens für mögliche Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie: „Und damit ist noch kein einziges Windrad genehmigt“, sagte Gabriele Heise. Die FDP-Sprecherin im Feuerbacher Bezirksbeirat kritisierte, dass so wie das Verfahren bisher laufe, das „Pferd von hinten aufgezäumt“ werde. Denn das Feuerbacher Vorranggebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Glemswald. Und in einem solchen dürfte zumindest bei der derzeit gültigen Rechtslage gar kein Windrad gebaut werden. „Ich halte das juristisch für nicht zulässig“, sagte Heise. Und Matthias Schmid vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung musste ihr Recht geben: „Wir brauchen eine grundsätzliche juristische Klärung, wie sieht es mit Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten aus.“ Eine andere Frage ist, ob sich ein oder zwei Windräder im Bereich Hohe Warte/Tauschwald/Steinstraße überhaupt lohnen würden: „Wie viel Strom produzieren wir dort überhaupt“, wollte Jochen Heidenwag von den Freien Wählern wissen. Mit modernen Windkrafträdern dieser Größenordnung könnte der Strombedarf von 3000 Haushalten gedeckt werden, erwiderte eine Experte von den Stadtwerken. Der mangelhafte Effizienzgrad und der massive Eingriff ins Landschaftsbild sind für CDU-Sprecher Martin Wöhr Gründe, die gegen ein Windrad an dieser Stelle sprechen. „Eines ist klar, Begeisterung ernten sie mit diesem Vorschlag nicht, selbst wenn die Stadt Stuttgart dort als Investor aktiv werden würde“, betonte Wöhr.

Nach Angaben von Helmut Wirth, Vorsitzender des Wein-, Obst- und Gartenbauvereins (WOGV) Feuerbach, tüftelt die Landesregierung schon fleißig an einem neuen Gesetzesentwurf für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Er rechnet fest damit, dass die gesetzlichen Weichen neu gestellt werden. „Sonst wäre dieser Standort ja gar nicht auf der Liste “, sagt Helmut Wirth. Statt beim Grillplatz an der Steinstraße im Naherholungsgebiet Hohe Warte wäre nach Ansicht von Wirth der Tauschwald einige 100 Meter in südwestliche Richtung der geeignetere Platz für eine Windkraftanlage. „Wenn es absolut sein muss, sollte das Windrad eher dort stehen.“ So sah das auch der Bezirksbeirat. Das Gremium sprach sich für diesen Standort aus.


Von Georg Friedel
Mit freundlicher Genehmigung der Nord-Rundschau
Veröffentlicht am 27.12.2012