So fällt Ihnen das Dach garantiert nicht auf den Kopf...

Das müssen Häuslesbesitzer ab 2014 bei Kauf und Bau beachten. Südseite-Immobilien Thomas Schubert informiert

Auch im Land der „Häuslesbauer“ trüben immer mehr Vorschriften und Gesetze die Freude der Bau- und Kaufwilligen… Foto: pixparc Bild 1 von 1: Auch im Land der „Häuslesbauer“ trüben immer mehr Vorschriften und Gesetze die Freude der Bau- und Kaufwilligen… Foto: pixparc

Wer in diesem Jahr vorhat, Immobilien zu kaufen oder neu zu bauen, muss zahlreiche neue Vorschriften und Gesetze berücksichtigen. Thomas Schubert von Südseite Immobilien hat für Sie die wichtigsten zusammengefasst und dargestellt.

Grunderwerbsteuer
Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden. Herzlichen Glückwunsch! Nun aber klopft das Land Baden-Württemberg an Ihre Tür (genauer gesagt: bereits sofort nach der notariellen Vertragsunterzeichnung). Jeder der eine Immobilie, sprich Haus, Wohnung oder Grundstück kauft, muss die sog. „Grunderwerbsteuer“ abführen. In Baden-Württemberg beläuft dich diese auf 5 % des notariellen Kaufpreises. Selbstständige und Vermieter können diesen Betrag (zumindest den auf Gebäude entfallenen Teil) jedoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Grundsteuer
Nun sind sie endlich stolzer Besitzer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung, dann kommt der Fiskus schon wieder auf Sie zu: mit der jährlich anfallenden „Grundsteuer“. Diese müssen alle Immobilienbesitzer bezahlen. Sie wird nach verschiedenen Berechnungsverfahren („Ertragswertverfahren“ bei Mietimmobilien und „Sachwertverfahren“ bei eigengenutzten Immobilien) in Verbindung mit dem gemeindeüblichen „Hebesatz“ sowie der „Steuermesszahl“ berechnet und kann von Gemeinde zu Gemeinde erheblich schwanken. Diese Kosten können Vermieter auf die Nebenkosten umlegen.

Mietpreisbegrenzung/Mietpreisbremse
Wenn Sie Immobilien vermieten, müssen Sie in Zukunft bei einer Neuvermietung beachten, dass die Miethöhe in bestimmten Städten mit nachweislich „angespannten Wohnungsmärkten“ nicht über mehr als 10 % der bisherigen Miethöhe erhöht wird. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Bevölkerung ausreichend mit bezahlbarem Wohnraum versorgt wird.

Erneuerbare Wärmegesetz
Dieses Gesetz gibt es nur in Baden-Württemberg und betrifft Hausbesitzer von Bestandsgebäuden. Seit 2010 müssen bei einem Austausch der Heizanlagen in Wohngebäuden 10 % der Wärme mit regenerierbaren Energien erzeugt werden: Solarenergie, Pellets, Holzheizung, Bioöl, Biogas sind die populärsten Energieformen. Oder man führt eine Dämmung am Haus durch. Diese Maßnahmen können gefördert werden.

Erneuerbare Energien-Wärmegesetz bei Neubauten
Dieses Gesetz verpflichtet jeden Eigentümer eines neuen Gebäudes (Stichtag 01.01.2009) dazu, den Wärmeenergiebedarf anteilig mit regenerierbaren Energien zu bestreiten. Hier können Sie sich der Energiequellen Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme bedienen. Diese Maßnahmen können auch gefördert werden.  Experten schätzen jedoch, dass diese Maßnahmen einen privaten Hausbau um bis zu  50.000,- EURO teurer machen…

Rauchmelderpflicht:
Für Neubauten bereits Pflicht, gilt für Bestandsimmobilien diese neue Pflicht  mit einer Übergangszeit bis zum 01.01.2015. In „Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen“ sowie „Fluren über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen“, müssen Rauchmelder installiert werden. Verantwortlich für die Montage ist der Eigentümer/Vermieter. Verantwortlich für die Pflege/Wartung ist der Mieter/Bewohner. In der Regel übernimmt die Wartung aber der Eigentümer/Vermieter.

Zweckentfremdungsverbot:
Gilt Städten mit nachweislich „angespanntem Wohnungsmarkt“. Hier dürfen Eigentümer nur nach Genehmigung bisherigen Wohnraum gewerblich nutzen oder leer stehen lassen oder abreißen. Die rot/grüne Landesregierung hat dieses Verbot wieder eingeführt, um den Mangel an bezahlbarem Mietwohnungsraum entgegen zu wirken und die umgreifende Zweckentfremdung durch „Spekulationsleerstand“ zu bekämpfen.

Energieausweis
Was bei neuen Gebäuden längst „der gute Ton“ ist, fehlt bei Bestandsimmobilien – vor allem bei älteren – noch häufig: der Energieausweis. Dieser wird ab 01. Mai dieses Jahres Vorschrift für alle Wohngebäude. Verantwortlich ist hier der Eigentümer. Es sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,- EURO im Gespräch – doch ruhig Blut: die Bußgeldverordnung hierzu tritt erst ab 01.05.2015 in Kraft. Dennoch ist man als Immobilieneigentümer ab sofort verpflichtet, einen Energieausweis dem Kaufinteressenten oder dem Mieter vorzuzeigen. Die Wahl zwischen „Bedarfsausweis“ und „Verbrauchsausweis“ ist ebenfalls genau reglementiert und hier geben besser Fachleute Auskunft (Schornsteinfeger, Heizungsbauer, etc. aber auch Architekten, Baugutachter Bauingenieure etc.)
Quelle: eigene Recherchen, STN 04/2014


... Sie sehen mal wieder:
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Veröffentlicht am 24.04.2014