Feinstaub-Alarm ab 11. Januar in Stuttgart möglich

Autofahrten sollen bei Feinstaubalarm vermieden und Kamine nicht benutzt werden

Beispielhafte Darstellung der geplanten Feinstaubalarm-Verkehrstafeln. Foto: stuttgart.de Bild 1 von 1: Beispielhafte Darstellung der geplanten Feinstaubalarm-Verkehrstafeln. Foto: stuttgart.de

Auch wenn es zur Zeit regnet - Stuttgart ist ab sofort in Feinstaub-Alarm-Bereitschaft: Ab diesen Montag, 11. Januar, wird die Stadt bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert, löst die Stadt den Feinstaub-Alarm aus.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn: „Das Thema Luftreinhaltung geht uns alle an, jeder kann seinen Teil dazu beitragen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit. 2016 und 2017 setzen wir bei Feinstaub-Alarm auf Freiwilligkeit und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Es liegt also an den Stuttgartern, aber auch an den Pendlern aus der Region, jetzt einen Beitrag für bessere Luft in Stuttgart zu leisten und damit verbindliche Maßnahmen zu verhindern.“

Rabattaktionen von VVS, moovel und car2go
Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Zeitungsanzeigen, Brückenbanner, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Auf der Website stehen auch umfangreiche Informationsbroschüren zum Download bereit.Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen. Um mehr Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, wird die Sonderlinie U11 bei Feinstaub-Alarm tagsüber zwischen Wasen und Innenstadt eingesetzt. Zudem werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger verschiedene Vergünstigungen: So bietet der VVS einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Zudem können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von car2go können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute genutzt werden.

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?
Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind.

Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:
1. Fehlender Regen/Schneeregen

2. Ungünstige Windrichtung

3. Nächtliche Bodeninversion

4. Flache Mischungsschicht tagsüber

5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.
Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Ein Beispiel: Wenn Montag ausgelöst wird, beginnt der Feinstaub-Alarm in Bezug auf die Autos am Mittwoch 00.00 Uhr; der Aufruf, den Komfort-Kamin auszulassen, beginnt aber bereits am Vorabend, also Dienstag 18.00 Uhr.Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?
Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

 

Veröffentlicht am 11.01.2016