„Beeindruckend und nachdenklich machend“, so lautete wohl das Fazit der meisten der rund 150 Freunde und Mitglieder des Bürgerverein Feuerbach e.V., die den mit sehr viel Engagement präsentierten Vortrag des Bundesanwaltes Christian Monka verfolgten.
Beeindruckend schon alleine die Fülle und Komplexität der Aufgaben, die die Behörde "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" hat. Als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland übt sie das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren. Dabei ist Justiz in erster Linie Ländersache. Abzuwägen was nun eine "schwerwiegende Staatsschutzstrafsache ist, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße betrifft" gehört zu den sensiblen Aufgaben des Tagesgeschäftes. "Evokative Zuständigkeit" des Generalbundesanwaltes bei gesamtstaatlichen Auswirkungen ist der juristische Begriff.
Eindrucksvoll, dass sich alleine 35 der rund 120 Staatsanwälte in fünf Referaten mit der Verfolgung der Straftaten des "Islamistischen Terrorismus" auseinandersetzen müssen. Der schon seit langem in Feuerbach wohnende Christian Monka leitet das Referat "Islamistischer Terrorismus im Zusammenhang mit dem Syrien- und lrakkonflikt". Er begleitete z.B. als Staatsanwalt in Bereitschaft 2006 vom Feuerbacher Polizeirevier aus die Verhaftung eines Mitglieds einer terroristischen Vereinigung in Kiel, das kurz vor der Ausreise stand. Überhaupt ist das rechtzeitige Zugreifen auf eine verdächtige Person eine sehr diffizile Angelegenheit, bei der es manche Enttäuschung gibt. Da sind umfangreiche Abwicklungsvorschriften mit dem Haftrichter zu beachten, Zeitnot und Abwägung von manch akuten irritierenden Nachrichten rund um den Verdächtigen sind vorzunehmen.
Nachdenklich macht, dass sich die Schwerpunkte der Verfolgung vom linksorientierten Terrorismus stark zum islamistischen gewandelt haben. Dass man es mit einem Personenkreis zu tun hat, dem sehr schwer beizukommen und der schlecht einzuschätzen ist. Sprachliche Probleme kommen erschwerend dazu. Das weltweit offene Internet verhilft zudem den Terroristen zu umfassenden Kommunikationsmöglichkeiten, die mit herkömmlichen Mitteln kaum zu verfolgen sind. Grässliche menschenverachtende Videos werden als Propagandamittel eingesetzt. Der technische Fortschritt nimmt rasant zu. Der Rechtsstaat setzt enge Grenzen, natürlich auch bei Fragen nach dem Einsatz von Zwangsmitteln. Besonders nachdenklich, ja fassungslos macht auch erfahrene Bundesanwälte, wenn bereits Kinder als Gefährder oder potenzielle Terroristen ins Blickfeld geraten und die deutsche Gerichtsbarkeit Schwierigkeiten hat, hier direkt einzugreifen. Dabei ist der IS, trotz massiver militärischer Verluste noch lange nicht am Ende.
Veröffentlicht am 27.02.2017