School’s (bald) out und the kids can endlich play

Kinder dürfen in den Ferien städtische Schulhöfe als Spielplätze nutzen

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Anlässlich der bevorstehenden Sommerferien weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass grundsätzlich bestimmte Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren, soweit keine Sonderregelungen bestehen (Hinweisschilder sind vorhanden), in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden können.

Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen in der Fläche nur teilweise zur Verfügung (dies betrifft jedoch nicht die Feuerbacher Schulen - Anm. d. Red.). Weitere kurzfristige Sperrungen aus Sicherheitsgründen sind möglich. Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig. Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet bei Anständen einzuschreiten.
Veröffentlicht am 24.07.2017