Der Landeshauptstadt Stuttgart wurde am Freitag, 12. Januar, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bekannt, dass sie die Kostendifferenz zwischen einem selbstbeschafften Krippenplatz und den Gebühren eines städtischen Krippenplatzes zu tragen hat.
Die Klagen von zwei Familien sind damit endgültig abgeschlossen. Das städtische Jugendamt wird umgehend den beiden Familien die von den Gerichten festgesetzten Beträge erstatten.
Die für das Jugendamt zuständige Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, erklärte am Mittwoch, 17. Januar. „Mit der Entscheidung ist nun die Anspruchsgrundlage für 72 Fälle, die auf den Ausgang der Verfahren gewartet haben, geklärt. Die Stadt wird auch gleichgelagerten Fälle kurzfristig und unbürokratisch zum Abschluss bringen und die beantragten Ansprüche auf Erstattung des Differenzbetrags erfüllen.“
Mit der jüngsten Entscheidung zu Aufwandsentschädigungen in Stuttgart und einem Fall aus München, der Ende Oktober letzten Jahres vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde, ist jetzt Rechtssicherheit für künftige Fälle entstanden. Nach der Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz müssen die Kommunen aktiv einen zumutbaren Platz zuweisen. Können sie dies wegen fehlender Plätze nicht, haben die Eltern für den Fall, dass sie einen Platz selbst gefunden haben und dieser teurer ist als ein städtischer, Anspruch auf ganz oder teilweise Übernahme der Kosten, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich künftig nach den bundesgesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches VIII, so der höchstrichterliche Beschluss zum Münchner Verfahren.
Bürgermeisterin Fezer betonte, dass die Stadt weiterhin alles tue, um den Ausbau von Betreuungsplätzen weiter voranzutreiben. So wurden in den jüngsten Haushaltsberatungen bis zum Jahr 2022 insgesamt 53,6 Millionen Euro für den weiteren Ausbau beschlossen. Seit 2012 sind rund 2.470 zusätzliche Plätze für Kleinkinder in Stuttgart geschaffen worden. Darüber hinaus hat das städtische Jugendamt durch eine bessere Möglichkeit der Anmeldung einen Kitaplatz und eine Kooperation bzgl. der Zuweisung von Kitaplätzen mit anderen Kitaträgern für eine Verbesserung der Situation gesorgt.