OB Kuhn zum Urteil über Diesel-Fahrverbote:

„Ein differenziertes Urteil, das die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt“

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Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat sich am Dienstag, 27. Februar, zum Urteil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu möglichen Diesel-Fahrverboten geäußert.

Kuhn sagte: „Ich begrüße, dass das Bundesverwaltungsgericht ein differenziertes Urteil gefällt hat und zwischen Grundsatzfragen und Verhältnismäßigkeit abgewogen hat. Es hat als höchste Instanz den Rahmen für Fahrverbote gesetzt und damit Klarheit geschaffen.“

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll in Stuttgart eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten geprüft werden. In einer ersten Stufe könnte das Verbot nur ältere Diesel-Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betreffen, Euro- 5-Fahrzeuge dürften nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. „Dies wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dafür haben wir bei Gericht geworben“, so OB Kuhn. Zudem werde es Ausnahmeregelungen, z.B. für Handwerker geben.

„Das Land Baden-Württemberg wird nun den Luftreinhalteplan überarbeiten und dabei die Grundsätze des Urteils anwenden. In der Neufassung des Entwurfs wird dann festgelegt, für welche Fahrzeuge die Fahrverbote gelten und ab wann sie umzusetzen sind“, erklärte Kuhn. Das Land müsse zudem die Durchsetzbarkeit der Verbote und damit vor allem die Kontrolle von Fahrverboten prüfen. Dafür müssten ausreichend Mittel für die Polizei zu Verfügung gestellt werden.
Der OB weiter: „Es wird schwierig, die Verbote in dieser Form in Stuttgart umzusetzen, weil wir gerade in der Innenstadt viele Arbeitsplätze und Handel haben. Es ist schade, dass uns der Bund das Ganze nicht erspart hat. Durch die Einführung der Blauen Plakette hätte der Bund schon lange Rechts- und Planungssicherheit herstellen können.“ Dies sei „eine Blamage für den Bundesgesetzgeber“, so der OB.

Kuhn betonte: „Die Stadt Stuttgart wird sich weiter auf die Vermeidung von Schadstoffen konzentrieren. Wir werden als Konsequenz des Urteils, den ÖPNV noch weiter verstärken, um so den Umstieg vom Auto zu erleichtern. Jetzt liegt es auch an den Autofahrern in der Stadt, der Region und der Metropolregion, den Trend der sinkenden Luftbelastung zu nutzen. Jeder Einzelne kann seinen Beitrag für saubere Luft in Stuttgart leisten.“ Der OB verwies darauf, dass wenn die Luft in diesem Jahr deutlich besser werden würde, laut Gericht die Fristen für Fahrverbote deutlich nach hinten geschoben werden könnten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag, 27. Februar, die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Das Gericht hält demnach Diesel-Fahrverbote in Städten – bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit – für grundsätzlich zulässig.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte am 28. Juli 2017 einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und damit das Land Baden-Württemberg verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so zu ergänzen, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart enthält. Das Verwaltungsgericht stellte dabei fest, dass lediglich ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für Benziner unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellt.

Veröffentlicht am 27.02.2018