Der GHV Feuerbach und die Bürgerinitiative Pro Feuerbach sind schon kräftig am Planen und Organisieren des diesjährigen Feuerbacher Weihnachtsmarktes 2018 am 08. und 09. Dezember. Es sind noch einige Plätze für Beschicker und Aussteller frei!
Weihnachtsmarkt 2018: ALLE INFOS ZUR ANMELDUNG
Auch in diesem Jahr wird der Feuerbacher Weihnachtsmarkt an zwei Tagen stattfinden. Jeder Marktbeschicker muss an beiden Tagen teilnehmen. Die gemeldeten Standgrößen und die zugeteilten Flächen sind unbedingt einzuhalten. Es dürfen in den Rettungswegen grundsätzlich keinerlei Gegenstände (z.B. Stehtische, etc.) aufgestellt werden. Die Stände sind gegen Winddruck und Sturm zu sichern!
Die Anmeldung ist bis zum 10.10.2018 möglich.
Die Standgebühren betragen:
Schulen und Kindergärten: 50,00 €
Gemein. Vereine/Institutionen mit Essen-/Getränkeverkauf: 90,00 €
Gewerbliche: 160,00 €
Es wird hierbei von einer Standgröße bis max. 3 x 3m ausgegangen. Jeder weitere Meter Standfläche kostet zusätzlich 10,00 €. Ferner entsteht bei Verkauf von Alkohol noch eine Gebühr von ca. 25,00 € je Tagfür die Schankerlaubnis (Gewerbetreibende ca. 50,00 € je Tag).
Der Antrag hierzu muss von Ihnen gestellt werden. Die Rechnung geht direkt an Sie.
Die Aufbauzeiten sind am Samstag, 08.12.2018 von 13.00 bis 17.00 Uhr. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich seinen Stand entsprechend weihnachtlich zu gestalten. Weiße Pavillonzelte sind nicht erlaubt. Auch in diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit Gläser/Geschirr in der Kelter zu spülen. Für diesen Bereich ist ein spezieller Ordnungsdienst zuständig.
Die für Ihren Stand zuständigen Wasser- und Stromentnahmestellen erfahren Sie vor Ort vom Ordnungsdienst. Dessen Anweisungen ist generell Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Abbau und Ausschluss vom Markt.
Das erforderliche Anschlussmaterial haben Sie selbst zu stellen.
Für die gesamte Veranstaltung sind die Hauptverantwortlichen von der Bürgerinitiative pro Feuerbach und vom Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach, sowie die Ordner entsprechend gekennzeichnet. Deren Anweisung ist Folge zu leisten.
Das Merkblatt „Flüssiggas“ vom Amt für öffentliche Ordnung ist im Internet verfügbar und verbindlich. Dessen Inhalt sowie die lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Vereinbarung zur Teilnahme am Weihnachtsmarkt und müssen genau eingehalten werden. Diese Vorschriften beinhalten ebenfalls das behördliche Verbot zum Betrieb von Gasheizungen und ähnlichen Gerätschaften. Für Schäden oder Beanstandungen, welche durch Nichteinhalten der Vorschriften geschehen, haftet ausschließlich der jeweilige Standbetreiber.
Leider reicht die vorhandene Stromversorgung nicht aus, um Elektroheizungen (z.B. Radiatoren, Heizlüfter, beheizte Fußmatten, etc.) zu betreiben. Um die Stromversorgung für alle sicher zu stellen, ist der Betrieb der genannten Heizquellen ausdrücklich verboten.Bitte geben Sie auf dem Anmeldeformular an, ob Sie Strom benötigen und welche Geräte Sie mitbringen .
Der Standplatz ist am Sonntag bis spätestens 20.00 Uhr in sauberem und ordnungs- gemäßem Zustand zu verlassen Der angefallene Müll ist durch den jeweiligen Standbetreiber zu entsorgen. Sollte die Fläche nach Verlassen des Marktes verschmutzt sein, so geht die entsprechende Reinigung zu Lasten des verursachenden Standbetreibers.
Außerhalb der genannten Auf- und Abbauzeiten ist keinerlei Fahrzeugverkehr auf dem gesamten Gelände zulässig. Während der Auf- und Abbauarbeiten ist die Belästigung (z.B. Lärm) der Anwohner auf ein Minimum zu beschränken. Den Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
Es dürfen auf dem gesamten Gelände, ausgenommen die durch den Veranstalter organisierte musikalische Unterhaltung, keinerlei Lautsprecheranlagen oder Tonquellen benutzt werden.
Die verbindliche Anmeldung (pdf) benötigen wir bis spätestens 10. Oktober. Sie erhalten danach die Bestätigung, sowie alle erforderlichen Unterlagen.
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und stehen für weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihr GHV Feuerbach