Mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Das Straßengesetz verpflichtet die Kommune jedoch nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen zum Winterdienst.
Das wirksamste und wirtschaftlichste Streumittel ist Feuchtsalz, das neben Sole zur präventiven Streuung auf städtischen Fahrbahnen ausschließlich verwendet wird.
Der städtische Winterdienst ist umweltverträglich, denn auf den Hauptverkehrsstraßen, wichtigen Verbindungsstraßen und Wohnstraßen ab einer fünfprozentigen Steigung wird Feuchtsalz nach der Regel „So viel Salz wie nötig, so wenig Salz wie möglich“ gestreut und auf ein Minimum reduziert.
Die übrigen Fahrbahnen, wie ebene Wohnstraßen, werden in der Regel bei Eisregen gestreut, sonst nur geräumt. Bei Winterdiensteinsätzen müssen Hauptverkehrsstraßen und Verbindungsstraßen in verkehrssicherem Zustand sein.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft stellt den Winterdienst auf den Fahrbahnen, abhängig von der Wetterlage, rund um die Uhr sicher, eine Leistung, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Bestimmte Wetterlagen sind aber auch bei größter Professionalität nur schwer beherrschbar. Für die bevorstehende Kälteperiode bittet der Winterdienst alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr, damit die Unfallgefahr verringert wird. Er wendet sich zusätzlich mit nachfolgenden Hinweisen und Appellen an die Verkehrsteilnehmer: Benutzen Sie, wenn es schneit oder wenn die Straßen glatt sind, öffentliche Verkehrsmittel, bis die Straßen geräumt, gestreut und wieder verkehrssicher sind. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig mit Winterreifen oder Schneeketten aus. Passen Sie Ihre Fahrweise dem Straßenzustand an, der Winterverkehr erfordert ein defensives Fahrverhalten, was auch besonders für ebene Wohnstraßen gilt. Fahren Sie besonders vorsichtig, wenn Sie in ebene Wohnstraßen einbiegen, da diese in der Regel nicht gestreut sind. Halten Sie genügend Abstand zum Vordermann. Vermeiden Sie gewagte Überholmanöver; ein Unfall kann den Verkehr erheblich beeinträchtigen. Fahren Sie vorausschauend, und denken Sie immer daran, dass sich die Straßenverhältnisse plötzlich ändern können. Ermöglichen Sie den Räum- und Streufahrzeugen stets eine Durchfahrtsbreite von drei Metern, das kommt Ihnen selbst auch zugute. Der Räum- und Streudienst kann nicht überall gleichzeitig sein, bei Behinderungen kann er selbst im Verkehr stecken bleiben, besonders im Berufsverkehr. Bei starken winterlichen Behinderungen werden, insbesondere im Berufsverkehr, auch Blaulichtfahrzeuge der Polizei oder der Feuerwehr als Lotsenfahrzeuge für die Räum- und Streufahrzeuge eingesetzt. Achten Sie darauf, dass die Gasse zur freien Durchfahrt nicht unmittelbar nach dem Blaulichtfahrzeug wieder geschlossen wird, da sonst das Räum- und Streufahrzeug den Anschluss zum Blaulichtfahrzeug verliert. Wundern Sie sich nicht, wenn das Blaulichtfahrzeug bei roter Ampel die Kreuzung nicht überquert, dies geschieht mit Rücksicht auf die Räum- und Streufahrzeuge. Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen. Falsch geparkte Autos erschweren oft die Winterräumung von Straßen oder machen sie unmöglich. Nur wenn Winterdienstprofis und Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann eine sichere Mobilität in der Stadt gewährleistet sein.