In der Landeshauptstadt Stuttgart sind in diesem Kalenderjahr nach den vorläufigen Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub erstmals eingehalten worden.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am Freitag, 21. Dezember: „Das ist ein guter Tag für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart. Ich danke allen, die durch ihr überlegtes Mobilitätsverhalten dazu beigetragen haben.“
Die Stadt Stuttgart war am 15. Oktober 2018 in die vierte Feinstaubalarm-Periode gestartet. Die Kampagne steht unter dem Motto: „Gemeinsam für saubere Luft – Stuttgart steigt um“. Geplantes Ende der Feinstaubalarm-Periode ist am 15. April 2019.
In den Weihnachtsferien wird die Stadt Stuttgart wegen des erfahrungsgemäß geringeren Verkehrsaufkommens keinen Feinstaubalarm ausrufen. Die Alarm-Phase pausiert von Freitag, 21. Dezember, 24 Uhr bis Sonntag, 6. Januar. Im neuen Jahr könnte der Alarm erstmals wieder am Samstag, 5. Januar 2019, ausgelöst werden. Der erste mögliche Alarmtag im Jahr 2019 wäre dann Montag, 7. Januar, ab 0 Uhr.
Oberbürgermeister Kuhn sagte: „Mit dem Feinstaubalarm hat ein Umdenken inStuttgart stattgefunden: Die Menschen diskutieren über die Luft in ihrer Stadt und sie nutzen immer öfter Alternativen zum Auto. Das beweisen nicht zuletzt die steigenden Fahrgastzahlen im ÖPNV.“ Die Verbesserung der Feinstaubwerte sei darüber hinausauch auf die vielen einzelnen Maßnahmen der Stadt zurückzuführen, so der OB weiter: „Wir haben in unserer Anstrengung nie nachgelassen. Das zeigt jetzt Wirkung.Hervorzuheben sind hier unsere Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung, zur Stadtbegrünung oder der große Erfolgdes Jobtickets.“
Nach Ablauf der aktuellen Feinstaubalarm-Periode und den Erfahrungen mit dem Winter werde im April zu prüfen sein, wie es mit dem Feinstaubalarm weitergehen wird. Kuhn: „Um das Erreichte nicht zu verspielen, bleibt es bei meinem Appell an die Stuttgarter und die Pendler in der Region: Überlegen Sie, ob es immer das Auto sein muss oder ob Sie nicht auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen können.“
Oberbürgermeister Kuhn erklärte weiter: „Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird nach wie vor noch überschritten. Deshalb führt das Land zum 1. Januar ein stadtweites Verkehrsverbot für Diesel Euro 4 und schlechter ein. Unser Ziel ist es, ein Fahrverbot für Diesel Euro 5 zu verhindern. Das Gebot der Stunde lautet daher: Die Automobilindustrie und der Bund müssen so schnell wie möglich technische Nachrüstungen anbieten und zulassen. Ich fürchte, sonst können wir den Grenzwert bei Stickstoffdioxid 2019 nicht einhalten. In Berlin wurde da zu lange geredet anstattzu handeln.“
Überschreitungstage bei Feinstaub gehen stetig zurück
Bislang sind im Jahr 2018 an der Messstelle Neckartor 20 Überschreitungstage gravimetrisch gemessen und von der LUBW bestätigt worden. An diesen Tagen lag die Feinstaubkonzentration über dem zulässigen Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am 16. Dezember könnte die Auswertung der kontinuierlichen –also vorläufigen – Messung noch zu einer Überschreitung des Grenzwerts führen. Erlaubt sind 35 Überschreitungstage pro Kalenderjahr – wozu es im Jahr 2018 nicht mehr kommen kann.
An insgesamt 67 Tagen hat die Stadt Stuttgart im Jahr 2018 bisher Feinstaubalarm ausgerufen (2017 waren es 62 Tage). Davon waren 17 Tage tatsächlich auch Überschreitungstage (2017 waren es 32 Tage). Der Feinstaubalarm dient dazu, die Anzahl an Überschreitungstagen zu verringern.
Im Vergleich zu den Vorjahren gehen die Feinstaubwerte deutlich zurück: So wurden 2017 nur noch 41 Überschreitagstage Am Neckartor gemessen – bereits abgezogen Streusalz (4 Tage) und natürliche Quellen (0 Tage). 2016 waren es noch 58 Überschreitungstage. An allen weiteren Messstellen im Stuttgarter Stadtgebiet werden die Vorgaben für die Feinstaub-Grenzwerte schon erfüllt. Der Feinstaub- Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird ohnehin an allen Messstationen eingehalten.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Luftqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Dazu gehört die massive Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, die Einführung der Umweltzone, das LKW- Durchfahrtsverbot, die intensive Förderung des Fuß- und Radverkehrs, das Jobticket, verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima sowie der Feinstaubalarm.
Nach dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik wird die„Straßenreinigung Feinstaub“ in der Feinstaubalarm-Periode 2018/19 fortgesetzt. Die Fahrspuren und Gehwege rund um das Neckartor werden von Sonntag bis Freitag zwischen 22 und 5 Uhr bis zum Ende der Feinstaubalarm-Periode intensiv gereinigt. Die Koordination der Straßenreinigung übernimmt – wie schon in der vergangenen Saison – DEKRA.
Des Weiteren testen das Unternehmen MANN+HUMMEL, das Land Baden- Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart ab Januar 2019 in einem Pilotprojekt die Wirkung von sogenannten Luftfiltersäulen. 17 solcher Säulen sind entlang eines 350 Meter langen Straßenabschnitts am Stuttgarter Neckartor aufgestellt worden. Sie sollen den Feinstaub aus der angezogenen Umgebungsluft ziehen und so dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren.
Um noch mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen, ist vom 15. Oktober 2018 bis 31. März 2019 erneut ein kostengünstiges UmweltTagesTicket (= TagesTicket für 1 Person) erhältlich. Das UmweltTagesTicket, das bereits in der vergangenen Alarm-Periode sehr gut angenommen wurde, wird in drei Preisstufen ausgegeben: für eine bis zwei Zonen, für drei bis vier Zonen und ab fünf Zonen für das gesamte Netz. Das günstige Ticketangebot führt zu Mindereinnahmen beim VVS von ca. 1,9 Millionen Euro. Stadt und Land teilen sich die Kosten je zur Hälfte.
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 gibt es zudem eine neue Stadtbahnlinie: Die U16 fährt auf der Strecke Giebel - Feuerbach - Pragsattel - Wilhelmsplatz Bad Cannstatt - Augsburger Platz - Fellbach. Die U16 entlastet die stark nachgefragten Streckenabschnitte der U13 und der U1. Neben dem X1, der Bad Cannstatt mit der Stuttgarter Innenstadt verbindet, ist eine zweite Schnellbuslinie an den Start gegangen: Der X2 verbindet fortan Leonberg mit der Stuttgarter Innenstadt und fährt von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 20.30 Uhr im 30-Minuten-Takt.
Hintergrund Feinstaubalarm
Bei Feinstaubalarm rufen Stadt und Land die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion dazu auf, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort- Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2019.
Feinstaubalarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Durch die austauscharme Wetterlage besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.
Der Feinstaubalarm wird mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, sodass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen können. Medien und Öffentlichkeit werden im Falle eines Feinstaubalarms täglich etwa zwischen 13 und 14 Uhr über Beginn, Fortgang und Ende des Alarms informiert. Zudem informiert die Stadt umgehend über ihre Social-Media-Kanäle www.facebook.com/Stadt.Stuttgart und www.twitter.com/stuttgart_stadt. Autofahrer erhalten auch über Verkehrsmeldungen im Radio und Vario-Tafeln an den städtischen Ein- und Ausfahrtstraßen aktuelle Informationen zum Feinstaubalarm.
Um die Bevölkerung schnellstmöglich zu informieren, bietet die Stadt die Messaging- Dienste WhatsApp, Telegram und Insta an. Interessierte Bürger können den städtischen Kanal des jeweiligen Anbieters abonnieren und erhalten dann umgehend per Push-Nachricht Informationen zur aktuellen Luft-Belastung und zum Feinstaubalarm. Zudem stellt die Stadt auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de Widgets bereit, die in Webseiten oder Intranets von Unternehmen eingebunden werden können, um auf den Feinstaubalarm hinzuweisen. Einmal installiert, aktualisieren sich die Widgets automatisch. Aktuelles sowie Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.
Anhaltend hohe Werte bei Stickstoffdioxid
Während die Belastung durch Feinstaub deutlich geringer geworden ist, treten bei Stickstoffdioxid nach wie vor erhebliche Grenzwert-Überschreitungen auf. Im Gegensatz zum Feinstaub ist bei Stickstoffdioxid der Jahresmittelwert problematisch. Der Grenzwert beträgt hier 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Am Neckartor lag das Jahresmittel 2017 bei 73 Mikrogramm, 2016 bei 82 Mikrogramm. 2018 wird von circa 70 Mikrogramm ausgegangen.
Um die von der EU gemachten Vorgaben bei den Grenzwerten zu befolgen, musste der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart mit weitergehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden. Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat das Regierungspräsidium am 30. November 2018 bekanntgegeben. Am 3. Dezember wurde er veröffentlicht. Das Land Baden-Württemberg benennt darin eine Vielzahl an Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Dazu gehört auch ein ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm ab Euro 5 gilt das Verkehrsverbot derzeit noch nicht, könnte aber ab dem 1. Januar 2020 drohen. Infos zum Diesel-Verkehrsverbot finden sich unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.