Im Rahmen einer Flussgebietsuntersuchung werden von Februar bis März 2020 Vermessungsarbeiten entlang des Feuerbachs und seiner Zuflüsse auf der Gemarkung Stuttgart durchgeführt.
Nach Paragraf 41 Wasserhaushaltsgesetz sind die Eigentümer und Besitzer der an die Gewässer grenzenden Grundstücke, Bauten und sonstigen Anlagen sowie die Inhaber von Wassernutzungsrechten verpflichtet, die zur Gewässerunterhaltung erforderlichen Arbeiten am Gewässer und auf den Ufergrundstücken zu dulden.
Das städtische Tiefbauamt bittet um Verständnis.