· · · · · · · · Aktueller Tagesticker · · · · · · · ·

Offizielle Meldungen der Stadt Stuttgart zur Corona-Lage im aktuellen Überblick

Zur Corona-Lage veröffentlicht die Stadt Stuttgart derzeit stündlich neue Meldungen über Schließungen, Einschränkungen & Co.. Wir fassen hier alle Meldungen in einer Ticker-artigen Übersicht für Sie zusammen, die täglich aktualisiert wird.

Alle Meldungen sind mit dem jeweiligen Erscheinungsdatum gekennzeichnet. Bitte beachten Sie:

  • Die jeweils neuste Meldung lesen Sie immer zuoberst, alte - ggf. bis auf weiteres noch gültige - rutschen mit der Zeit entsprechend nach unten
  • Keine Gewähr auf Gültigkeit, bitte informieren Sie sich ggf. selbst, ob eine Meldung evtl. bereits überholt ist - das gilt insbesondere für länger zurückliegende Meldungen
  • Aufgrund einer technischen Einschränkung werden Verlinkungen im Text nicht automatisch übernommen - Link daher bitte per Hand ins Browserfenster kopieren ("STRG"+"C" und "STRG"+"V"). Wir bitten, dies zu entschuldigen.

(Ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität)

Bleiben Sie gesund!
Ihre Redaktion feuerbach.de


05.06.: Bürgermeister Dr. Schairer ruft zur Zurückhaltung beim Feiern auf – „Dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden“
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, hat am Freitag, 5. Mai, dazu aufgerufen, die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus weiterhin einzuhalten. Anlass seines Aufrufs sind die Vorfälle auf dem Kleinen Schlossplatz am vergangenen Pfingstwochenende. Hier war es zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und auch zu Übergriffen auf Polizeibeamte gekommen.
Schairer sagte: „Wir haben beim Kampf gegen die Corona-Pandemie bereits einige Erfolge erzielt. Die Infektionszahlen in Stuttgart sind rückläufig, deshalb konnten viele Einschränkungen aufgehoben werden, die zur Eindämmung des Coronavirus notwendig waren. Es ist verständlich, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den harten Einschnitten der vergangenen Wochen zurück wollen zur Normalität. Dabei dürfen wir aber nicht leichtsinnig werden“, so der Bürgermeister. Die Erfahrungen anderer Städte wie beispielsweise aktuell in Göttingen würden zeigen, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen könnten, wenn man unvorsichtig sei. Schairer betonte: „Auch beim Feiern müssen die Abstandsregeln eingehalten werden, um das Infektionsrisiko gering zu halten.“ Szenen wie am vergangenen Wochenende auf dem Kleinen Schlossplatz, wo hunderte Personen ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m beieinander standen, dürften sich nicht wiederholen. Schairer appellierte auch an Bar- und Restaurantbetreiber darauf zu achten, dass ihre Kundschaft die vorgeschriebenen Abstandsregeln einhält. Der Bürgermeister: „Wir müssen das Coronavirus weiterhin ernst nehmen, um unsere bisherigen Erfolge nicht zu riskieren.“


03.06.: Stadt gibt Bolzplätze wieder frei – Regeln müssen befolgt werden
Die Landeshauptstadt Stuttgart beginnt damit, ihre Bolzplätze wieder freizugeben. Die Öffnung der Plätze geht auf eine Lockerung der Corona-Verordnung des Landes zurück. Die Absperrungen werden nach und nach entfernt. Das hat die Stadt am Dienstag, 2. Juni, mitgeteilt. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt stellt auf den rund 130 Plätzen entsprechende Hinweisschilder auf. Diese verdeutlichen, welche Verhaltensregeln gelten.Die Stadt betont, dass die Regeln zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus auch im Freien zu beachten sind. Zu den Regeln gehört, dass das Spielen nur mit wenigen Personen erlaubt ist, die man namentlich kennt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, das Betreten der Bolzplätze ist nur ohne Symptome wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen erlaubt, geraten wird das Händewaschen vor und nach dem Spielen. Es gilt, Rücksicht zu nehmen gegenüber anderen sowie zu vermeiden, dass Plätze überfüllt sind.


29.05.: Stadt stellt Bürger-Hotline ein
Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt den Betrieb der Corona-Hotline jetzt ein. Das hat die Stadtverwaltung am Freitag, 29. Mai, bekannt gegeben. Hintergrund ist die sinkende Anzahl an Anrufern sowie das Wiederhochfahren des Dienstbetriebs in der Stadtverwaltung.
Dr. Fabian Mayer, Erster Bürgermeister, sagte: „Ich danke unseren ‚Hotlinern‘ für ihr großes Engagement. Über Wochen hinweg haben sie sich freundlich und verbindlich den Fragen und Anliegen der Anrufer angenommen und sich in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger gestellt – auch an Wochenenden und Feiertagen.“
Die Corona-Hotline war seit dem 19. März 2020 in Betrieb. Zu Spitzenzeiten erteilten in einem Dreischichtbetrieb bis zu 80 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Ämtern Auskunft zum Coronavirus. Insgesamt in täglich bis zu 1.700 Telefonaten. Aktuell können immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren eigentlichen Aufgaben wieder nachgehen, weshalb die Corona-Hotline eingestellt wird.
Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Coronavirus finden Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf der Stuttgarter Homepage unter https://coronavirus.stuttgart.de/. Zudem beantwortet das ServiceCenter der Stadtverwaltung alle allgemeinen Fragen zur Landeshauptstadt Stuttgart unter der Behördennummer 115 oder der Rufnummer 0711/216-0.


27.05.: Tausend Seesäcke machen das Stuttgarter Kinderfest zu einem „Kinderfest für zuhause“
Tausend Seesäcke wurden im Rathaus mit Bastelmaterial und Spielsachen gefüllt, um das Stuttgarter Kinderfest in diesem Jahr zu den Kindern nach Hause zu bringen. Zuvor entschieden die Veranstalter, dass das Kinderfest aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nicht wie geplant am 21. Juni auf dem Stuttgarter Marktplatz stattfinden kann.
Kerim Arpad, Geschäftsführer des Deutsch-Türkischen Forums, erklärt: „In dieser Zeit steht die Gesundheit von uns allen im Vordergrund. Doch bereits bei der Absage unserer Veranstaltung haben wir überlegt, wie wir die Vielfältigkeit des Stuttgarter Kinderfests zu den Kindern bringen können. So entstand die Idee eines ‚Kinderfests für zuhause‘.“
Zahlreiche Stuttgarter Einrichtungen und Organisationen, die in diesem Jahr mit einem Stand auf dem Kinderfest vertreten gewesen wären, haben sich an diesem Projekt beteiligt. Sie haben Material zum Malen, Basteln, Spielen, Turnen, Lesen, Rätseln und Musizieren für Kinder im Kita- und Grundschulalter sowie inklusive Spiele für Kinder mit Behinderungen gespendet.
Die Seesäcke werden am Mittwoch, 27. Mai, mit Fahrzeugen der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft unter anderem an Einrichtungen des Caritasverbands für Stuttgart, des DRK Kreisverbands Stuttgart, der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart und des Malteser Hilfsdienstes geliefert.
Maria Haller-Kindler, Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt, sagt: „Leider kann dieses schöne Fest der Begegnung von Kindern und Familien in diesem Jahr nicht stattfinden. Wir wollen auf diesem Weg vor allem Kindern eine Freude machen, von denen wir vermuten, dass sie sich über Abwechslung und analoge Spiel- und Bastelanregungen ganz besonders freuen, weil sie durch räumlich enge Wohnverhältnisse unter der Corona-Krise besonders leiden.“
Auch auf die kulturellen Beiträge beim Stuttgarter Kinderfest muss in diesem Jahr nicht verzichtet werden. Auf den Internet- und Facebook-Seiten des Stuttgarter Kindefests sind im Juni Videos mit Tänzen, Konzerten und weiteren Programmbeiträgen zu sehen.
Das Stuttgarter Kinderfest, früher Interkulturelles Kinderfest, wird seit 2016 jährlich vom Deutsch-Türkischen Forum Stuttgart, dem Stadtjugendring Stuttgart, der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft und dem Kinderbüro der Landeshauptstadt Stuttgart organisiert.
Die Veranstalter danken herzlich den folgenden Organisationen, die Beiträge für die Kinderfest-Seesäcke beigesteuert haben: Amt für Sport und Bewegung, Bund der Deutschen Katholischen Jugend - Dekanatsstelle Stuttgart, Büro für Antidiskriminierungsarbeit Stuttgart, Caritasverband für Stuttgart e.V., Fahrbibliothek Stuttgart, Kinderturnstiftung Baden-Württemberg, Körperbehinderten Verein Stuttgart e.V., Landesmuseum Württemberg, Elternzeitung Luftballon, NABU Gruppe Stuttgart e.V., Naturfreunde Stuttgart e.V., Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, Polizeipräsidium Stuttgart - Referat Prävention, Schwäbischer Albverein e.V., Stadtbibliothek Stuttgart, terre des hommes-Gruppe Stuttgart, UNICEF-Arbeitsgruppe Stuttgart.


27.05.: Corona: Stadt hat Bewohner eines Arbeiterwohnheims getestet – Infizierte und Kontaktpersonen sind jetzt in Schutz-Unterkunft
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am vergangenen Wochenende alle 80 Bewohner eines Stuttgarter Arbeiterwohnheims vorsorglich auf das neuartige Coronavirus getestet. Die Ergebnisse liegen nun vor, wie die Stadt am Mittwoch, 27. Mai, mitteilte.
In fünf Fällen wurde eine Infektion mit dem Virus festgestellt. Die Personen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden in eine Schutz-Unterkunft verbracht, die für solche Quarantänefälle vorgesehen ist. Außerdem wurden weitere fünf Personen dorthin gebracht, die engen Kontakt zu den Infizierten hatten oder bei denen eine aktuelle Infektion vorliegen könnte. Die Infektionsketten konnten nachvollzogen werden. Die Arbeiter waren auf unterschiedlichen Baustellen in Stuttgart aktiv.
Das Arbeiterwohnheim kann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen weiter betrieben werden. Das Gesundheitsamt wird im Juni erneut vorsorglich testen.


20.05.: Maskenpflicht auch in öffentlichen Toilettenanlagen
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart AWS weist am Mittwoch, 20. Mai, darauf hin, dass auch in den öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen ist. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, wie Automatikanlagen, in denen sich zur gleichen Zeit keine weitere Person aufhalten kann. Generell weist die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr hin. Außerdem wird daran erinnert, die Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten – zum eigenen Schutz und zum Wohle aller.


15.05.: Stadt verschärft Auflagen für Kundgebung auf dem Wasen
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat für die Kundgebung, die für kommenden Samstag auf dem Wasen angemeldet ist, verschärfte Auflagen erlassen. Das geht aus dem Versammlungsbescheid hervor, wie die Stadt am Freitag, 15. Mai, mitteilte.
Entscheidend für die Versammlungsbehörde war, dass bei der Kundgebung der Infektionsschutz gewährleistet ist. So wie es das Bundesverfassungsgericht und auch die Landesverordnung verlangen. Deswegen müssen alle Teilnehmer dauerhaft den Mindestabstand einhalten können. Auf Basis der Lageeinschätzung der Polizei und des Gesundheitsamts sind höchstens 5.000 Teilnehmer für die Kundgebung auf dem Wasengelände zulässig. Gefordert werden 500 Ordner, diese müssen eine Mund- Nasen-Bedeckung tragen, da sie zwangsläufig immer wieder den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten. Der Zugang und der Abgang müssen so entzerrt werden, dass die Teilnehmer nicht in direkten Kontakt kommen. Die Stadtverwaltung wird von 14 bis 19 Uhr die Mercedesstraße sperren und zusätzliche Möglichkeiten zum Verlassen des Wasens schaffen, um so zu einer Entzerrung beizutragen.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Wir haben intensiv abgewogen. Es war eine Abwägung von Infektionsschutz und der Versammlungsfreiheit. Der Versammlungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Auflagen eingehalten werden.“
Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, stellte klar: „Die Erfahrungen von größeren Veranstaltungen zeigt, dass hier ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht, wenn die Abstand- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden und eine Nachverfolgung von Infektionsketten im Falle von Erkrankungen nicht möglich ist. Jeder Teilnehmer muss daher für sich selbst verantworten können, ob er das Risiko einer Infektion für sich und andere eingeht und sich dorthin begibt – insbesondere, wenn man zu einer vulnerablen Gruppe gehört.“ Prof. Ehehalt forderte Interessierteauf, bei Anzeichen eines Infekts die Demonstration zu meiden. Teilnehmer müssten unbedingt die Mindestabstände einhalten und Masken bei der An- und Abreise im Öffentlichen Nahverkehr tragen.
Dies ist landesweit verpflichtend. Die Pflicht bezieht sich auf Busse, Stadtbahnen, S- Bahnen und auch auf die Haltestellen. Schairer unterstrich: „Wir haben bei der letzten Demonstration festgestellt, dass Teilnehmer ohne vorgeschriebene Maske in Bussen und Bahnen unterwegs waren. Es ist unverantwortlich, so seinen Protest zu äußern. Diese Ordnungswidrigkeit wird am Samstag mit 300 Euro Bußgeld wegen vorsätzlichem Verhalten belegt.“


14.05.: Stadtbibliothek: Zweiter Öffnungsschritt
Stadtbibliothek Stuttgart macht den zweiten Schritt in ihrem Öffnungskonzept und nimmt den Medienausleih- und -rückgabebetrieb wieder auf – Bestell- und Lieferservice bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Die Einrichtungen der Stadtbibliothek sind ab Montag, 18. Mai, sind wieder zu den gewohnten Zeiten für die Medienausleihe und -beratung geöffnet. Allerdings gelten strenge Hygieneauflagen und Zugangsbeschränkungen, so dass je nach Einrichtung nur einer begrenzten Anzahl an Besuchern gleichzeitig Einlass gewährt werden kann. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen. Ein Verweilen – etwa zur Presselektüre, zum Lernen oder zur Nutzung der PCs – ist bis auf Weiteres nicht möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Der Einlass in die Bibliothek wird über ein Lichtsignal geregelt. Bitte informieren Sie sich vor dem Bibliotheksbesuch über die umfangreichen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen auf der Homepage www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder unter Telefon 216-91100.
„Die getroffenen Sicherheits- und Hygienemaßgaben sind sehr weitreichend, und sie gewährleisten eine möglichst sichere Nutzung unserer Bibliotheken zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter“, so Katinka Emminger, Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart. Alle Einrichtungen wurden mit Plexiglasscheiben, Markierungen für Wegeführungen, Beschilderungen und Eingangskontrollen ausgestattet. Die zulässige Höchstzahl an Besuchern wird über die Ausgabe von Bibliothekskörben beziehungsweise -taschen gesteuert.
Der seit April bestehende Medienabholservice wie auch der Medienlieferdienst für Menschen, die ihre Wohnung aktuell nicht verlassen können, bleiben daneben weiterhin bestehen. Der Haltestellenbetrieb der Fahrbibliothek beschränkt sich aktuell auf vorab bestellte Medien, da in den Bibliotheksbussen die Abstandregelung von mindestens anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Medienbestellungen zur Abholung an den einzelnen Haltestellen können über ein entsprechendes Kontaktformular der Fahrbibliothek auf der Homepage oder per Telefon vorgenommen werden. Die räumlich sehr kleine Stadtteilbibliothek in Münster kann aus Sicherheitsgründen derzeit noch nicht geöffnet werden. Hier wird der Abholservice sowie die Medienrückgabe wie bisher über das Fenster fortgeführt – bis zur Lockerung der Hygiene- und Abstandsvorgaben.
Eine Rückgabe ausgeliehener Medien ist vorerst nicht notwendig, da die Leihfrist bis auf Weiteres verlängert wird. Medien, die dennoch zurückgegeben werden, lagern zunächst 72 Stunden in Quarantäne und sind erst danach wieder für die Ausleihe verfügbar.
Alle Veranstaltungen der Stadtbibliothek sind aktuell bis Ende Mai abgesagt. Video- und Podcast-Angebote für Erwachsene mit Lesungen und Vorträgen sowie Videos mit Experimenten und Kindertheater, Anleitungen zum Basteln, Programmieren und Schreiben für Kinder sind auf der Homepage zu finden. In der „eBibliothek“ stellt die Stadtbibliothek außerdem digitale Angebote wie den eBook-Download über die Onleihe, Musik-Streaming-Dienste, eLearning oder Pressedatenbanken bereit. Ganz neu sind die Plattformen Overdrive mit über 900 fremdsprachigen eBooks und Hörbüchern, Brockhaus und Britannica.
Weitere Hinweise für den Besuch der Bibliotheken sind auf der Homepage veröffentlicht oder können telefonisch im Voraus erfragt werden:
www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder telefonisch unter 216-91100.


14.05.: Besuche an Stuttgarter Krankenhäusern ab 18. Mai möglich – Vorgaben machen Lockerungen möglich
Die Krankenhäuser in Stuttgart haben ab 18. Mai neue Regeln zum Besuch von Patienten. Im Fokus dabei steht weiterhin der Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern. Die Regeln gelten einheitlich in allen Krankenhäusern, darauf haben sich das Klinikum Stuttgart, Robert-Bosch-Krankenhaus, Marienhospital, Diakonie- Klinikum, Karl-Olga-Krankenhaus, Sana Klinik Bethesda, Sana Herzchirurgie Stuttgart, Krankenhaus vom Roten Kreuz verständigt, wie die Landeshauptstadt am Donnerstag, 14. Mai, mitteilte.
Neben den bekannten Abstands- und Hygienegeboten (wie etwa das Tragen einer Mund- und Nase-Bedeckung) lauten die neuen Vorgaben:
- Besuch ist möglich, wenn der stationäre Aufenthalt eine geplante Verweildauer von 5 Tagen übersteigt.
- Der Besuch ist in diesen Fällen auf einen Besucher je Patient begrenzt.
- Die Patienten benennen den Krankenhäusern vor ihrer stationären Aufnahme
die Besucher.
- Die Besuchsdauer soll eine Stunde nicht überschreiten.
- Die Besuchszeiten sind so vorgegeben, dass Menschenansammlungen vor
den Eingängen der Kliniken vermieden werden.
- Alle Besucher müssen sich am Eingang ausweisen und werden auf
Symptome einer Covid-Erkrankung befragt (nicht: untersucht).
- Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher
ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden
In Einzelfällen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) kann nach telefonischer Klärung mit den Stationsleitungen weiterhin über begründete Ausnahmen von dieser Regelung entschieden werden. Besuche auf COVID-Station sind prinzipiell untersagt. Nur nach ärztlicher Anordnung wäre eine Ausnahme möglich.
Der Vorsitzende des Verbands der Krankenhäuser Stuttgart, Bürgermeister Thomas Fuhrmann, erklärte: „Für Patienten und deren Familie ist wichtig, dass sie sich in dieser schwierigen Zeit von Angesicht zu Angesicht sprechen können. Zugleich müssen Beschäftigte und andere Patienten bestmöglich geschützt werden. Jetzt haben wir besonnen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt diese Interessen in Einklang gebracht. Das Gesundheitsamt der Stadt unterstützt diese vorsichtige Lockerung.“
Die Krankenhäuser hatten aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden die Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Mit der Neufassung der Corona-Verordnung von der Landesregierung werden Kriterien beschrieben, die jetzt Lockerungen möglich machen.


14.05.: Verwaltung verzichtet auf Kita-Beiträge für Mai und Juni
Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit Eltern weiterhin von Gebühren für die Kinderbetreuung. Wie bereits für den Monat April verzichtet die Verwaltung auch im Mai und Juni auf Kita- und Essensbeiträge. Diesen Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai, beschlossen.
Wie bereits für den April schließt der Vorschlag der Verwaltung weiterhin auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung. Ein breites Bündnis von Gemeinderatsfraktionen hat ebenfalls beantragt, die Gebühren zu erlassen.
Für den weiteren Verzicht auf Beträge sind rund 7,4 Millionen Euro auszugleichen. Im Gegensatz zur Regelung im April soll der Verzicht nur für die Tage gelten, an denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Erweiterte Notbetreuung
Für die Zeit des Betriebsverbots bieten die Kita-Träger eine erweiterte Notbetreuung für Kinder an, deren Erziehungsberechtigte entweder im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind oder die eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind. Die Erziehungsberechtigten müssen erklären, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dies gilt jeweils für beide Elternteile und Alleinerziehende.
Die Schließung der Kitas ist aufgrund der Corona-Verordnung des Landes zum 17. März in Kraft getreten. Anfang April hatte der Gemeinderat den Verzicht auf die Gebühren für den Monat April beschlossen. Nach aktuellem Stand sind die Kitas noch bis zum Ablauf des 15. Juni geschlossen.


14.05.: Verwaltung verzichtet auf Schulgeld, Elternentgelte und Essensgelder
Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit aufgrund der Schulschließungen Eltern von den Gebühren für die inner- und außerschulische Betreuung sowie von Essensgeldern. Für Schülerinnen und Schüler der Fach- und Meisterschulen halbiert sie das Schulgeld. Diesem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai, zugestimmt. Der Beschluss gilt bis 15. Juni, darüber hinaus bis längstens Schuljahresende.
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „In diesen besonderen Zeiten möchten wir Familien, die bereits seit Wochen vor besonderen Herausforderungen stehen, auch weiterhin unterstützen.“
Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen Kosten von 648.000 Euro bis zum Schuljahresende. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, Eltern wie bereits im Monat April von den Entgelten für die Betreuungsangebote der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der außerschulischen Bildung und Betreuung zu befreien. In Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren verzichtet die Stadt weiterhin auf die sonst erhobenen Essensgelder. Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern erhalten ebenfalls weiterhin den Ausfall der Elternentgelte in Höhe der städtischen Gebühren erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihrerseits auf die Erhebung der Elternentgelte verzichten. Für die Zeit des eingeschränkten Unterrichts an Fach- und Meisterschulen wird das monatlich fällige Schulgeld bis längstens zum Schuljahresende um 50 Prozent reduziert.
Mit den sozialen und externen Dienstleistern, die im Schulbetrieb der Stadt Stuttgart tätig sind, konnte die Stadt für die Zeit der Schulschließungen zwischenzeitlich alternative Einsatzmöglichkeiten erarbeiten. Sie übernehmen unter anderem Aufgaben in der Notbetreuung, in den Schutzunterkünften oder beim Transport von medizinischem Personal. Pächtern von Schulmensen, -cafeterien und -kiosken erlässt die Stadt die Pacht für die Dauer der Schulschließungen.
Schrittweise Öffnung des Schulbetriebs
Seit 4. Mai findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder eingeschränkt statt für die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium Baden-Württemberg sieht vor, dass die Grundschulen im Land ab 18. Mai wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. Ein reduziertes Angebot richtet sich ausschließlich an die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen. Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen.


14.05.: Stadt übernimmt im Juni Kosten für VVS Scool-Abo
Die Landeshauptstadt Stuttgart entlastet die Bürgerinnen und Bürger weiter bei laufenden Kosten. Wie bereits für den Monat April übernimmt sie im Monat Juni das VVS Scool-Abo. Das hat der Gemeinderat am Donnerstag, 14. Mai, entschieden.
Von der Übernahme profitieren 34.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen, die seit mindestens April ein Scool- Abo haben. Ihr Eigenanteil wird im Juni nicht abgebucht. Dafür wendet die Stadt 1,4 Millionen Euro auf. Gedeckt sind die Mehrausgaben über das Landesprogramm „Finanzhilfen zur Stützung der Schülerabos“.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler lernt nach wie vor zu Hause und nutzt nicht wie sonst Bus und Bahn für den Schulweg. Ich freue mich, dass wir diese Familien für einen weiteren Monat entlasten können. Gleichzeitig bitte ich die Eltern, das Scool-Abo nicht zu kündigen, denn mit dem Abo kommt man ja nicht nur in die Schule, sondern überall hin. Wir wollen jeden Nutzer des ÖPNVs halten.“


13.05.: Kampf gegen Corona führt zu großer Lücke im Stadthaushalt – Kämmerei rechnet mit Fehlbetrag in dreistelliger Millionen-Höhe
Die Landeshauptstadt Stuttgart verzeichnet bereits jetzt durch die Corona-Pandemie deutliche Einnahmenverluste, die sich auch auf die kommenden Monate ausweiten werden. Gleichzeitig steigen Ausgaben im Kampf gegen das neuartige Coronavirus. Die Kämmerei hat am Mittwoch, 13. Mai, im Verwaltungsausschuss zwei Risiko- Szenarien für den Ergebnishaushalt vorgestellt.
Das Risiko bei der Stadt und ihren Beteiligungen wird im als „realistisch“ eingestuften Fall mit 557 Millionen beziffert, im schlimmsten Fall mit 856 Millionen Euro. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Diese Entwicklung macht uns allergrößte Sorgen. Stuttgart braucht wie andere Kommunen auch einen Rettungsschirm von Bund und Land. Ich appelliere an die gesamtstaatliche Verantwortung zur Bewältigung der Krise, damit die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden kann." Und weiter: „Für Stuttgart gilt: Investiere in der Krise! Das ist der Grundsatz einer antizyklischen Haushaltspolitik, daher werden alle Investitionen weiterverfolgt. Damit leistet die Stadt auch in der Krise einen wichtigen Beitrag für die Konjunktur." Das größte Risiko für den städtischen Haushalt liegt im zu erwartenden Rückgang der Gewerbesteuer. Nach dem „realistischen“ Szenario fallen die Einnahmen aus Steuern (Gewerbe, Einkommen, Umsatz, Vergnügung oder Zweitwohnung) um 363 Millionen geringer aus als erwartet. Die Einnahmen aus Kitagebühren, Parkgebühren, Bußgeldern oder Konzessionen sind um 17 Millionen geringer. Daneben wendet die Stadt zur Pandemiebekämpfung 5,6 Millionen Euro auf. Bei den übrigen Aufwendungen wie etwa die Erstattung für Elternbeiträge an freie Träger, der Schülerbeförderung und Aufwendungen für Sport- und Kulturhilfe 15 Millionen Euro. Zugleich werden direkte und indirekte Belastungen bei den städtischen Beteiligungen im Umfang von etwa 180 Millionen Euro erwartet.
Das ungünstigere Szenario rechnet mit einem längeren Verlauf der Pandemie und folglich weiteren notwendigen Gegenmaßnahmen. In diesem Szenario fallen die Einnahmen aus Steuern um 516 Millionen geringer aus. Dazu fehlen 21 Millionen Euro aus den Schlüsselüberweisungen. Die Einnahmen aus Gebühren und Bußgelder sind um 43 Millionen geringer. Daneben wendet die Stadt zur Pandemiebekämpfung 10 Millionen Euro auf, für Sport- und Kulturhilfe weitere 18 Millionen Euro. Bei den Beteiligungsunternehmen bestehen Risiken in Höhe von 211 Millionen Euro.
Als erste Reaktion auf die sich verschlechternde Finanzlage der Kommune, begrenzt die Stadt die Ausgaben im Ergebnishaushalt auf 85 Prozent bis Ende Juli im Rahmen eines Haushaltserlasses. Diese Einschränkungen gelten nicht für Investitionen des Finanzhaushalts, den Stellenplan sowie für bereits erfolgte Sachbeschlüsse. In Kenntnis der Mai-Steuerschätzung wird die Kämmerei einen Nachtragshaushalt vorbereiten.
Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann sagte: „Die Zahlen bereiten uns große Sorgen und lassen eine dramatische Entwicklung im städtischen Haushalt erwarten. Wir verhängen keinen Haushalts- Shutdown sondern bremsen auf Sicht, weil wir uns der Rolle der Stadt als stabilisierender wirtschaftlicher Faktor wohl bewusst sind. Glücklicherweise verschafft uns die gute und verantwortungsvolle Haushaltsführung der vergangenen Jahre die notwendige Luft, damit wir umsichtig und besonnen auf die Entwicklung reagieren können.“


13.05.: Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger samstags nicht mehr besetzt – Telefonservice weiterhin von Montag bis Freitag erreichbar
Die Corona-Hotline der Landeshauptstadt Stuttgart ist ab Donnerstag, 14. Mai, nur noch von Montag bis Freitag erreichbar. Samstags ist die Hotline nicht mehr besetzt. Das hat die Stadt am Mittwoch, 13. Mai, bekanntgegeben. Grund ist die rückläufige Zahl der Anrufenden.
Die Stadt hatte die Hotline zum 19. März als Anlaufstelle für Bürgerfragen rund um das Thema Coronavirus eingerichtet. Anfangs gingen bis zu 9.000 Anrufe pro Woche ein. Mittlerweile hat das Informationsbedürfnis deutlich nachgelassen.
Die Corona-Hotline ist zu folgenden Zeiten weiterhin erreichbar: Von Montag bis Freitag zwischen 9 bis 17 Uhr unter den Rufnummern 0711/216-88888 und 0711/216-88688.
Im Internet informiert die Stadt unter www.stuttgart.de/corona über das Virus, über neue Verordnungen und Regelungen sowie über die Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


06.05.: 27. Stuttgart-Lauf im Juni abgesagt – Verlegung in den Herbst angedacht
Entsprechend den mit den Ländern abgestimmten Richtlinien der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern bis mindestens zum 31. August untersagt. Dies schließt den Stuttgart- Lauf am 27. und 28. Juni mit ein, sodass die 27. Auflage der Traditionsveranstaltung in der Landeshauptstadt an diesem Wochenende nicht auf die bekannte Art und Weise stattfinden kann.
„Wir haben uns riesig auf eine tolle Laufveranstaltung gefreut! Wir bedauern die Absage sehr und wissen, dass nicht nur Teilnehmer des Stuttgart-Laufs jeden Alters, sondern auch viele Zuschauer dem Lauf entgegengefiebert haben“, sagt Jürgen Scholz, Präsident des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes e.V (WLV). „Die Eindämmung des Coronavirus, die Gesundheit und der Schutz der Menschen haben jedoch oberste Priorität und wir tragen Verantwortung für das Wohlergehen und die Sicherheit unserer Teilnehmer, Helfer und Zuschauer“, so Scholz ergänzend.
Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport der Landeshauptstadt Stuttgart, sagt: „Ein Sportjahr ohne Stuttgart-Lauf – das kann man sich kaum vorstellen. In der aktuellen Situation ist die Absage unseres größten Breitensportevents aber dennoch die richtige und konsequente Entscheidung. Ich hoffe sehr, dass die Läuferinnen und Läufer dem WLV die Treue halten und mögliche Alternativen, an denen die Stuttgart-Lauf-Veranstalter zurzeit arbeiten, wahrnehmen.“
Aktuell wird das weitere Vorgehen geprüft und verschiedene Überlegungen in Betracht gezogen. Dazu gehört eine Verschiebung des 27. Stuttgart-Laufs in den Herbst ebenso wie ein virtuelles Ersatz-Event am ursprünglich angedachten Stuttgart- Lauf-Wochenende, 27. und 28. Juni.
„Wir werden uns zu gegebener Zeit mit bereits gemeldeten Teilnehmern in Verbindung setzen“, sagt Gerhard Müller, Geschäftsführer des WLV und Projektleiter des Stuttgart-Laufs. „Zunächst möchten wir unsere Teilnehmer aber um Verständnis und noch etwas Geduld bitten. Am Stuttgart-Lauf hängen sehr viele Partner, Zulieferer aber konkret auch Arbeitsplätze. Alles muss mit großer Sorgfalt betrachtet und entsprechend entschieden werden. Das weitere Vorgehen richtig einzuschätzen und dementsprechend zu entscheiden, benötigt daher noch etwas Zeit. Wir danken allen Teilnehmern, Helfern und Sponsoren für das uns bis dato entgegengebrachte Vertrauen und hoffen auf Verständnis“, so der WLV-Geschäftsführer.


06.05.: Kunstmuseum Stuttgart und StadtPalais – Museum für Stuttgart öffnen am 12. Mai wieder ihre Türen
Bedingt durch die Corona-Verordnung sind die Museen seit dem 13. März geschlossen. Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer ist erfreut, dass mit der Öffnung der Kultureinrichtungen wieder ein Stück Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart zurückkehren kann. „Der Shutdown unserer Kunst- und Kulturinstitutionen hat eine Lücke aufgerissen“, so EBM Mayer. „Deren Wiederöffnung unter Einhaltung der entsprechenden Hygieneregeln gibt uns nicht nur vermisste kulturelle Erfahrungsräume, sondern auch ein Stück Normalität zurück.“
Beide Häuser haben aufwendige Maßnahmen getroffen, um die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher wie auch des eigenen Personals zu gewährleisten. Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Reduzierung der Besucherzahlen sollen zur nachhaltigen Eindämmung des Coronavirus beitragen. Genaue Informationen finden sich auf den Webseiten der Museen.
„Wir freuen uns darauf, dass die Besucherinnen und Besucher unsere Häuser wieder zum Leben erwecken“, sind sich Dr. Ulrike Groos vom Kunstmuseum und Dr. Torben Giese vom StadtPalais einig.
Beide Museen haben aufgrund der Schließung die Laufzeiten ihrer Ausstellungen erweitert. Im Kunstmuseum Stuttgart werden die Ausstellungen „Vertigo. Op Art und seine Geschichte des Schwindels 1570–1970“ und „Der Traum vom Museum ‚schwäbischer‘ Kunst. Das Kunstmuseum Stuttgart im Nationalsozialismus“ bis zum 23. August beziehungsweise bis zum 1. November verlängert.
Das StadtPalais erweitert die Laufzeiten der Sonderausstellungen „TROY – 30 Jahre Die Fantastischen Vier“ und „Urban Beauties – der andere Blick auf Stuttgart“ bis zum 30. August.


06.05.: Verwaltung plant weiteren Verzicht auf Kita-Beiträge − Befreiung für Mai und Juni
Die Landeshauptstadt Stuttgart will Eltern auch weiterhin von Gebühren für die Kinderbetreuung befreien. Ein Vorschlag der Verwaltung sieht vor, im Mai und Juni auf Kita- und Essensbeiträge zu verzichten. Über den Vorschlag entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai.
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Nach wie vor sind Familien durch die Schließung von Betreuungseinrichtungen schwer belastet. Einige der Eltern, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten oder die an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, können von der Notfallbetreuung Gebrauch machen.“ Auf viele Eltern treffe dies jedoch nicht zu. Fezer weiter: „Sie müssen die Betreuung ihrer Kinder neben der Arbeit weiterhin selbst organisieren. Durch den Verzicht auf die Betreuungsgebühren möchten wir ihnen zumindest eine finanzielle Belastung nehmen.“
Wie bereits für den April schließt der Vorschlag der Verwaltung weiterhin auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung. Ein breites Bündnis von Gemeinderatsfraktionen hat ebenfalls beantragt, die Gebühren zu erlassen.
Für den weiteren Verzicht auf Beträge sind rund 7,4 Millionen Euro auszugleichen. Im Gegensatz zur Regelung im April soll der Verzicht nur für die Tage gelten, an denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Erweiterte Notbetreuung
Für die Zeit des Betriebsverbots bieten die Kita-Träger eine erweiterte Notbetreuung für Kinder an, deren Erziehungsberechtigte entweder im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind oder die eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind. Die Erziehungsberechtigten müssen erklären, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dies gilt jeweils für beide Elternteile und Alleinerziehende.
Die Schließung der Kitas ist aufgrund der Corona-Verordnung des Landes zum 17. März in Kraft getreten. Anfang April hatte der Gemeinderat den Verzicht auf die Gebühren für den Monat April beschlossen. Nach aktuellem Stand sind die Kitas noch bis 14. Juni geschlossen.


05.05.: Stadt beginnt mit Wiedereröffnung ihrer Spielplätze – Hygieneregeln beachten
Die Landeshauptstadt Stuttgart beginnt jetzt, ihre 580 Spielplätze zu eröffnen. Volker Schirner, Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes, sagte am Dienstag, 5. Mai: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich darauf, morgen früh die ersten Spielplätze wiederzueröffnen. Dazu werden sie nach und nach bei allen Spielplätzen die Sperrbänder und -zeichen entfernen. Sie werden zudem die neuen Regeln aushängen. Diese Regeln ermöglichen das Spielen, schützen aber bestmöglich vor einer Ansteckung.“ Zu den Regeln zählen ein Mindestabstand von 1,5 Metern, das Betreten ist nur ohne Symptome wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen erlaubt, das Händewaschen nach dem Spielen wird geraten wie auch gegenseitige Rücksicht oder das Vermeiden von Kontakt zu Risikogruppen. Abschließend heißt es: „Für die Einhaltung der Regeln sind Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich, bitten meiden Sie überfüllte Spielplätze.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts kontrollieren vor Wiederöffnung die Spielgeräte. Schirner unterstrich: „Wir haben die vergangenen Wochen genutzt, um die Plätze zu reinigen und die Geräte wieder in Stand zu setzen. Die Plätze sollen der Erholung dienen, das geht nur mit Sicherheit. Dafür haben wir unser Bestes getan.“
Maria Haller-Kindler, Kinderbeauftragte der Stadt, sagte: „Ich bin sehr glücklich, dass die Kinder endlich mehr Freiraum bekommen und wieder auf die Spielplätze dürfen. Ihnen wurde mit geschlossenen Kitas und Schulen wie auch dem fehlenden Vereinssport viel zugemutet. Sie haben viel Rücksicht genommen und sind zu Hause geblieben. Ich bin zuversichtlich, dass sie auch weiterhin auf sich und andere Acht geben werden.“
Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, betonte: „Es dürfen nur geöffnete Spielplätze betreten werden. Erst mit dem Hinweis der neuen Regeln und deren Beachten wird das Spielen sicher und verantwortbar.“ Sie verwies darauf, dass die Regeln der Landesverordnung weiter gelten. „Es dürfen sich nur zwei Personen in der Öffentlichkeit treffen, die nicht in einem Haushalt leben. Im Privaten nur fünf. Einfach gesagt: Einzeln oder mit einer Freundin zu spielen ist okay, aber zu zehnt kicken, das ist leider nicht erlaubt.“


03.05.: Gesundheitsamt erfährt große Solidarität – Amtsleiter Ehehalt: „Eindämmung der Corona-Pandemie ist Gemeinschaftsleistung“ – OB Kuhn dankt den Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart erfährt in der gegenwärtigen Corona-Krise eine große Solidarität. Personal aus verschiedenen Ämtern und Abteilungen der Verwaltung unterstützen die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt seit Ende März bei vielfältigen Aufgaben.
Professor Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, sagte am Sonntag, 3. Mai: „Der starke Zusammenhalt innerhalb der Verwaltung freut mich sehr. Wir bekommen von allen Seiten Unterstützung. Die Corona-Pandemie einzudämmen, ist eine Bärenaufgabe. Das schaffen wir nur, wenn jeder mithilft. Es ist eine Gemeinschaftsleistung.“
Unterstützung kommt aus dem Jugendamt, dem Schulverwaltungsamt, dem Haupt- und Personalamt, der Branddirektion, der Abfallwirtschaft, der Stadtbibliothek, dem Bürgerservice Leben im Alter, dem Amt für Umweltschutz, dem Stadtmessungsamt, dem Tiefbauamt, dem Bezirksamt Bad Cannstatt, dem Amt für öffentliche Ordnung sowie dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Je nach Bedarf sind zwischen 30 und 40 städtische Mitarbeiter ämterübergreifend im Einsatz. Zudem gibt es sechs weitere Kräfte, insbesondere Studenten, mit medizinischem Hintergrundwissen.
Zu den Aufgaben gehört im Wesentlichen, Kontakt zu den Infizierten zu halten, Infektionsketten nachzuvollziehen und Kontaktpersonen von Infizierten zu ermitteln. So werden beispielsweise Bürger, die getestet wurden, über ihr Testergebnis informiert, Kontaktpersonen ausfindig gemacht, benachrichtigt und beraten, Quarantäne-Patienten fernmündlich betreut, medizinische Anfragen bearbeitet, Daten erfasst, Ermittlungsakten geführt sowie die Datenbank entsprechend gepflegt.
Außerdem ist seit dem 19. März 2020 eine Corona-Hotline bei der Stadt geschaltet. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Ämtern der Stadt beantworten im Schichtdienst werktäglich Fragen, wie beispielsweise zum Corona-Test, zu Quarantäneanordnungen, zu Abstandsregelungen oder zur Maskenpflicht.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die derzeit unermüdlich für die Gesundheit der Stuttgarterinnen und Stuttgarter im Einsatz sind. Mein Dank gilt insbesondere den 190 Mitarbeitern im Gesundheitsamt, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie sieben Tage die Woche im Schichtdienst arbeiten – am Wochenende ebenso wie an Feiertagen.“
Dr. Fabian Mayer, Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Recht und Kultur, lobte das Engagement aller Beteiligten: „Den gewaltigen Arbeitsanfall stemmen die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag mit hoher Motivation.“


30.04.: Gebäudeleerstände in der Corona-Krise: Gesundheitsamt rät, Trinkwasseranlagen weiter zu nutzen und Verkeimung vorzubeugen
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung sind derzeit viele Geschäfte und Betriebe geschlossen. Die Gebäudeobjekte bleiben entsprechend ungenutzt. Das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart rät den Gewerbetreibenden deshalb dazu, die Trinkwasserinstallation in den Gebäuden weiterhin zu betreiben und beispielsweise die Wasserhähne regelmäßig aufzudrehen. So kann verhindert werden, dass die Trinkwasserinstallation während des Gebäudeleerstands verkeimt.
Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilt, muss die Qualität von angebotenem Trinkwasser laut Trinkwasserverordnung einwandfrei sein. Es besteht eine Gesundheitsgefahr, wenn die Anlagen nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Zum Beispiel können sich Schwermetalle im Trinkwasser anreichern oder sich ein Biofilm bilden. Ebenso ist das Risiko erhöht, dass sich Legionellen und andere gesundheitsschädliche Keime vermehren.
Trinkwasseruntersuchungen sollten dringend vorgenommen werden, wenn Mängel in der Installation vorliegen. Bei mikrobiologischen Untersuchungen muss Trinkwasser an einer repräsentativen Probenahmestelle auf folgende Hygieneparameter untersucht werden:
-Escherichia coli
-Coliforme Bakterien
-Koloniezahl bei 22 °C
-Koloniezahl bei 36 °C
Falls es sich bei den Gebäudeobjekten um Einrichtungen für Kleinkinder (0-3 Jahre) oder Kranken- und Pflegeeinrichtungen handelt, muss zudem auf Pseudomonas aeruginosa untersucht werden. Bei der Warmwasser-Installation muss auf Legionellen kontrolliert werden.
Auch ohne Betriebsunterbrechung sind die mikrobiologischen Parameter stets jährlich zu bestimmen. Außerdem müssen im fünfjährigen Rhythmus Trinkwasseruntersuchungen auf Schwermetalle gemacht werden.
Weitere Infos gibt es beim Gesundheitsamt, Sachgebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene, unter der E-Mail-Adresse trinkwasser@stuttgart.de.


28.04.: Landeshauptstadt erweitert Notbetreuung in Kindertagesstätten und bei Kindertagespflege
Die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Stuttgart erweitern ihre Notbetreuung ab Mittwoch, 29. April. Damit setzen die Einrichtungen die Regelungen der Landesregierung zur erweiterten Notbetreuung um. Das hat die Stadt am Dienstag, 28. April, bekanntgegeben.
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Mit der Erweiterung der Kita-Notbetreuung können wir besonders beanspruchte Familien in Stuttgart weiter entlasten. Gleichzeitig achten wir auf die Gesundheit von Kindern, ihren Familien und der Fachkräfte, durch organisatorische Vorgaben sowie Hygiene- und Abstandsreglungen.“
Die aktuell gültige Corona-Verordnung berechtigt Kinder an der Teilnahme der erweiterten Notbetreuung, wenn die Erziehungsberechtigten
1. im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind oder
2. eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen
und dabei unabkömmlich sind
und sie durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind sowie erklären, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dies gilt jeweils für beide Elternteile und Alleinerziehende.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und das Vorliegen der Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, ist nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme zu entscheiden. Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt.
Konzept zur Betreuung in kleinen Gruppen
In den letzten Tagen erarbeiteten pädagogische Fachkräfte ein einrichtungsspezifisches Konzept zur eingeschränkten, aber qualifizierten Betreuung der Kinder in kleinen festen Gruppen sowie zur Umsetzung der Hygieneempfehlungen und des Infektionsschutzes. Das Betreten der Einrichtungen ist nur eingeschränkt möglich, beim Betreten wird das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes empfohlen. Alle Eltern werden von ihren Einrichtungen über die Regelungen vor Ort, insbesondere beim Bringen und Abholen ihrer Kinder, informiert.
Bisher wurden in der Notbetreuung seit dem 17. März im Schnitt ca. 210 Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen und ca. 25 Kinder in der Kindertagespflege betreut. Ab Mittwoch, 29. April, stehen in den 180 städtischen Einrichtungen zusätzliche Notbetreuungsplätze bereit.
Mit der Erweiterung der Notbetreuung gingen beim städtischen Träger bis Dienstag, 28. April, bisher rund 1.000 Anträge für diese Notbetreuungsplätze ein. Derzeit wird rasch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Notbetreuung bei den Familien und den Einrichtungen vorliegen. 1.384 pädagogische Fachkräfte werden ab Mittwoch in den Einrichtungen für die Betreuung der Kinder in Voll- und Teilzeit zur Verfügung stehen. Für die Notbetreuung in der Kindertagespflege liegen zum gleichen Zeitpunkt knapp 50 Anträge vor.
Das Anmeldeformular zur Notbetreuung, die notwendigen Bescheinigungen sowie ausführlichere Informationen sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.


25.04.: Negative Tests in S 21-Arbeiterwohnheim
Bei Corona-Tests von Kontaktpersonen in einem weiteren Arbeiterwohnheim auf der S 21-Baustelle sind keine positiven Befunde ermittelt worden. Bei der Testaktion in Kooperation des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Stuttgart mit der kassenärztlichen Vereinigung, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Katharinenhospital wurden 31 Kontaktpersonen zum Ende ihrer Quarantänezeit negativ getestet, teilte die Stadt am Samstag, 25. April, mit. Die Isolation vor Ort hat eine Ausbreitung des Virus erfolgreich verhindert. Die Arbeiter sind weiterhin symptomfrei und können ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. In dem Arbeiterwohnheim hatte es eine infizierte Person gegeben, woraufhin die 31 Kontaktpersonen für zwei Wochen isoliert worden waren.
Aktuell hat die Landeshauptstadt im Kampf gegen das neuartige Coronavirus insgesamt 43 Männer aus einem anderen Arbeiterwohnheim der S 21-Baustelle in einer Schutz-Unterkunft untergebracht. Grund für die Isolation: Sie hatten direkten Kontakt zu Menschen mit festgestellter COVID-19-Erkrankung. Corona-Tests bei 19 Arbeitern waren positiv. Diese Männer sowie 24 direkte Kontaktpersonen, somit insgesamt 43 Arbeiter, mussten daher in die gesonderte Isolation. Die städtische Schutz-Unterkunft bietet voneinander getrennt Platz für Corona-Infizierte, Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen.


24.04.: Stadt lässt Pflegende vorsorglich testen - OB Kuhn: "Bestmöglicher Schutz der Gesundheit"
Die Landeshauptstadt Stuttgart will den Schutz der Menschen in Alten- und Pflegeheimen vor dem Coronavirus ausbauen. Dazu lässt sie ab kommender Woche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmalig auf SARS-CoV-2 testen, die im Wohnbereich der Einrichtungen eingesetzt werden oder in direktem Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern stehen.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte am Freitag, 24. April: "Ältere wie Pflegebedürftige sind besonders vor dem heimtückischen Virus zu schützen. Ihnen, wie auch den Menschen, die sie pflegen und deswegen mit ihnen notwendigerweise in Kontakt kommen, wollen wir bestmöglichen Gesundheitsschutz bieten."
Die Bürgermeisterin für Soziales und Gesellschaftliche Integration Dr. Alexandra Sußmann, bekräftigte: "Uns ist es wichtig, unsere rund 60 Alten- und Pflegeheime in Stuttgart gut durch diese schwierige Phase zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen."
Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, führte aus: "Das Virus effektiv einzudämmen gelingt am besten, wenn man weiß, wo es sich aufhält. Wir haben bislang vorrangig Menschen der kritischen Infrastruktur testen lassen. Die Alten- und Pflegeheime sollen durch die Tests Sicherheit erlangen, wie sie ihr Personal und die Bewohner noch besser schützen können." Sollten ein oder mehrere Mitarbeiter positiv getestet werden, wird die Testung innerhalb der Einrichtung ausgeweitet. Ehehalt weiter: "Damit kann dann die Heimleitung die richtigen Maßnahmen für Teilbereiche oder auch die ganze Einrichtung treffen. Wir beraten dann auch gerne."
Das Gesundheitsamt rechnet mit etwa 10.000 erforderlichen Tests, diese nehmen etwa zwei Wochen in Anspruch. Die Kosten werden geschätzt auf 370.000 Euro. Die Stadt strebt eine Kostendeckung über das Land (gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz) an.
Aktuell gibt es in Stuttgart rund 1.300 bestätigte Infektionsfälle, davon sind 1.050 Menschen wieder genesen, 46 sind mit festgestellter Covid-19-Erkrankung verstorben, 14 davon lebten in Alten- und Pflegeheimen.


24.04.: Corona-Hotline sonntags nicht mehr besetzt
Die Corona-Hotline der Landeshauptstadt Stuttgart ist ab sofort nur noch von Montag bis Samstag erreichbar. Sonntags ist die Hotline nicht mehr besetzt. Das hat die Stadt am Freitag, 24. April, bekanntgegeben. Grund ist die rückläufige Zahl der Anrufer.
Die Stadt hatte die Hotline zum 19. März als Anlaufstelle für Bürgerfragen rund um das Thema Coronavirus eingerichtet. Zu Beginn der Corona-Krise war das Informationsbedürfnis groß, bei der Hotline gingen bis zu 8.000 Anrufe pro Woche ein. Mittlerweile hat das Interesse deutlich nachgelassen: Am vergangen Sonntag wurden lediglich 18 Anrufe gezählt.
Die Corona-Hotline ist zu folgenden Zeiten weiterhin erreichbar: Von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr unter den Rufnummern 0711 - 216 88888 und 0711 - 216 88688. Samstag zwischen 11 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0711 - 216 88200.


22.04.: Stadtbibliothek bietet neue Formate an – Abhol- und Lieferservice wird eingeführt – Kostenloser Bibliotheksausweis für virtuelles Angebot
Die Stadtbibliothek und ihre Zweigstellen in allen Stuttgarter Stadtbezirken, darunter auch in Feuerbach, bleiben als Aufenthaltsort und Begegnungsstätte weiterhin geschlossen.
Damit soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet und sich die Bibliotheksbesucher und -mitarbeiter womöglich gegenseitig anstecken. Trotzdem erhält die Stadtbibliothek ihre wesentlichen Angebote aufrecht – und findet neue Wege, um den Nutzerinnen und Nutzern die unterschiedlichen Medien bereitzustellen. Dies geschieht beispielsweise durch neue Podcast- und Videoformate. Zudem geht nächste Woche ein Medien-Lieferdienst und -Abholservice an den Start. Für Medien, die virtuell zugänglich sind, gibt es einen kostenlosen Bibliotheksausweis.
Dr. Fabian Mayer, Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht, sagte am Sonntag, 19. April: „In diesen besonderen Zeiten zeigt sich einmal mehr, wie wichtig Literatur und audiovisuelle Medien sind. Sie dienen der Bildung und Information ebenso wie der Unterhaltung und Zerstreuung.“ In den vergangenen Wochen habe das Team der Stadtbibliothek die begehrten Services immer weiter ausgebaut, so Dr. Mayer. „Um die große Nachfrage auch weiterhin zu bedienen, startet ab Montag ein Medien-Lieferdienst und ein Medien-Abholservice. Damit garantieren wir auch in den Stadtteilen die Grundversorgung mit bedeutenden Kulturgütern.“Darüber hinaus arbeitet die Stadtbibliothek mit verschiedenen Partnern derzeit an unterschiedlichen Video-, Podcast- und Online-Veranstaltungsformaten. Teilweise sind diese schon verfügbar, teilweise noch in der Mache. Dazu gehören unter anderem Autorenlesungen im Home Office. Bürgermeister Mayer dazu: „Solange Veranstaltungen nicht möglich sind, können Künstlerinnen und Künstler auf diese Weise unterstützt werden. Gleichzeitig erhalten die Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliothek wie gewohnt ein qualitativ hochwertiges Angebot.“Pakete mit maximal fünf Medien können online bestellt werdenÜber den neuen Medien-Abholservice können sich Nutzerinnen und Nutzer ein Paket mit maximal fünf Büchern, Filmen, Zeitschriften oder CDs zusammenstellen lassen, die sie vorher über den Katalog der Stadtbibliothek (https://opac.sbs.stuttgart.de) recherchieren. Mit dem Formular auf der Homepage www.stuttgart.de/stadtbibliothek kann die Bestellung abgeschickt und die gewünschte Einrichtung zur Abholung ausgewählt werden.Alternativ ist auch die Bestellung eines Überraschungspakets im Bereich „Schöne Literatur“ oder „Kinderliteratur“ möglich. Bereits für den folgenden Werktag kann ein Termin für die Übergabe des Medienpakets vereinbart werden.Menschen, die den Medien-Abholservice nicht nutzen können, weil sie entweder nicht mobil sind oder zu einer Risikogruppe gehören, können sich ihr Medienpaket nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung liefern lassen. Die Bestellung kann über ein Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch werktags von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0711/216-96599 erfolgen.E-Books, Zeitungen, Zeitschriften, Lexika, Musik, Hörbücher für alle Altersgruppen und zu allen Sachgebieten sind weiterhin auch online über die eBibliothek zugänglich. Für die Nutzung ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. Solange die Stadtbibliothek geschlossen bleibt, bietet sie allen Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern ab 12 Jahren einen kostenfreien Zugang zu ihren digitalen Angeboten an: Derzeit kann die eBibliothek für zwei Monate frei genutzt werden. Details zu diesem Angebot sind auf der Homepage zu finden unter: www.stuttgart.de/stadtbibliothek.Unter dem Titel „Unsere Angebote in Zeiten von Corona“ haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek auf der Homepage zahlreiche Tipps zum Lesen, Hören, Schauen, Bewegen und zum Lernen veröffentlicht. Nachschlagewerke und E- Learning-Kurse in der eBibliothek werden durch neue Anbieter wie Brockhaus, Britannica und Overdrive erweitert. Aber auch Lernangebote anderer Anbieter, die zurzeit kostenlos zu Verfügung stehen, sind dort beschrieben und verlinkt.Videos und Podcasts für Kinder und ErwachseneAktuell läuft auch die Produktion von Videos und Podcasts auf Hochtouren. Die Zukunftsforscher aus der Stadtteilbibliothek Zuffenhausen haben ihren MINT- Workshop für Kinder gefilmt und auf den neu erstellten YouTube-Kanal hochgeladen. Mit dem „Bau einer Brauserakete“ ist nach Ostern der Startschuss gefallen. Jeden Freitag wird nun eine neue Folge mit Experimenten zu sehen sein. Demnächst wird das Kindertheater zum Englisch lernen mit „Miss JellyBelly“ alias Marla Levenstein das Video-Angebot ergänzen.Geplant sind laut Stadtbibliothek auch Formate für Erwachsene zu Video- und Trickfilmkunst mit Künstlern der Galerie b. Außerdem wird der Kulturmanager Tobias Wengert, der sonst das Lesungs- und Vortragsprogramm der Stadtbibliothek organisiert, seine ganz eigene Sicht auf die Bibliothek in der Serie „Wengerts Bibliothek“ präsentieren.Die Home-Office-Lesung der Sprecher Barbara Stoll und Götz Schneyder aus dem „Dekameron“ von Boccaccio ist bereits am 1. April gestartet und hat bisher über 6.000 Hörerinnen und Hörer erreicht. Unter dem Titel „10 Tage mit der Stadtbibliothek daheim“ stehen dreimal wöchentlich neue Folgen der Geschichten als Podcast zur Verfügung. Die Audio-Dateien sind mit einem RSS-Feed versehen und können komfortabel unter „Stadtbibliothek Stuttgart“ mit einer Podcast-App abgerufen und angehört werden. Auch nach Ablauf der Aktion gibt es die Dateien noch zum Nachhören.Eine neue Home-Office-Lesung sowohl für Erwachsene als auch für Kinder hat die Stadtbibliothek in Arbeit. Daniel Defoes „Robinson Crusoe“ soll mit seinem Freitag die Hörerinnen und Hörer in der Corona-Krise unterhalten. Das „Pentameron“ ist eine Märchensammlung von Giambattista Basile, die im 17. Jahrhundert erschien und fünfzig Texte enthält. Der Theaterpädagoge und Schauspieler Eckard Bade liest seine Auswahl für Kinder. Podcasts aus den Bereichen Wirtschaft, Digitale Kultur und Musik sind ebenfalls angedacht.Auch der Kontakt zu den Buchkindern Stuttgart bricht nicht ab. Sie arbeiten ebenfalls im Home Office. Die ersten Arbeiten sind „netzfrisch“ auf der Bibliothekshomepage abrufbar.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadtbibliothek unter www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder telefonisch unter 0711/216-91100.


21.04.: OB Kuhn begrüßt Maskenpflicht in Stuttgart und Baden-Württemberg
Oberbürgermeister Fritz Kuhn begrüßt die Maskenpflicht, wie sie die baden- württembergische Landesregierung am Dienstag, 21. April, beschlossen hat.
Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr mit sogenannten Alltagsmasken soll demnach am 27. April 2020 in Kraft treten.
Kuhn erklärte: „Ich teile die Auffassung der Landesregierung und halte die Maskenpflicht in Geschäften sowie in Bahn und Bus für dringend geboten. Mund und Nase zu bedecken hilft dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Das bleibt unser oberstes Ziel. Außerdem soll möglichst immer der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden, da solche Alltagsmasken keinen absoluten Schutz bieten können.“ Der OB erinnerte daran, dass die sonstigen Kontaktbeschränkungen etwa zum Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin gelten und auch die Hygieneregelnbeachtet werden müssen. „Wir können und müssen alle unseren Beitrag leisten, um zu verhindern, dass die Infektionszahlen nach den vorsichtigen Lockerungen wieder steigen“, so Kuhn.Der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, Prof. Stefan Ehehalt, hatte zuletzt erklärt: „Entscheidend ist, die Übertragung des Virus zu verhindern. Dabei hilft auch die Alltagsmaske, also die Mund-Nasen-Bedeckung. Sie reduziert insbesondere den eigenen Ausstoß von Tröpfchen beim Sprechen oder Niesen. Wir schützen uns gegenseitig, wenn wir solch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Er ist auf jeden Fall besser als keinerlei Mundschutz. Abstand ist aber das Wichtigste, um das Risiko einer Ansteckung zu senken.“Infos rund um das Corona-Virus sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.


21.04.: Erlass von Kita-Gebühren während der Corona-Krise: OB Kuhn fordert vom Land finanzielle Unterstützung der Eltern
Der Freistaat Bayern hat angekündigt, dass Eltern in Bayern in den kommenden drei Monaten keine Kindergarten- oder Kita-Gebühren bezahlen müssen. Oberbürgermeister Fritz Kuhn forderte das Land Baden-Württemberg am Dienstag, 21. April, auf, dem bayerischen Beispiel zu folgen und den Eltern für zwei weitere Monate die Kita-Gebühren zu erlassen.
OB Kuhn sagte: „Von den Eltern wird in der aktuellen Situation viel erlangt, daher ist es wichtig, sie wo immer möglich zu entlasten. Ich fordere das Land auf, nach dem Beispiel von Bayern Familien finanziell von den Kita-Gebühren zu entlasten.
Für den Monat April ist die Landeshauptstadt Stuttgart bereits aktiv geworden und entlastet Familien von den Kita- und Essensbeiträgen. Auszugleichen sind rund 3,7 Millionen Euro pro Monat. Ein Teil dieser Kosten sind durch das 100 Millionen Euro Soforthilfe-Programm des Landes gedeckt. Diese Mittel reichen jedoch nicht aus, um mögliche fehlende Einnahmen der Kommunen durch die nun verlängerte Schließung der Kitas abzudecken.


14.04.: Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts erklärt Funktionsweise verschiedener Atemschutzmasken
In der aktuellen Corona-Krise tragen immer mehr Menschen im öffentlichen Raum Atemschutzmasken. Dadurch kann die Ansteckungsgefahr laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts reduziert werden.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hält es für sinnvoll, wenn Bürgerinnen und Bürger beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr einen einfachen Mund-Nase-Schutz tragen. Diese unterschieden sich von Spezial-Masken, die dem medizinischen und pflegerischen Personal vorbehalten bleiben sollten, damit diese ihre Arbeit machen können. Der Leiter des Gesundheitsamts, Professor Stefan Ehehalt, hat am Freitag, 10. April, die Funktionsweise der Atemschutzmasken erklärt und Tipps dazu gegeben.
Ehehalt sagte: „Es gibt verschiedene Maskenarten, mit denen Mund und Nase bedeckt werden. Sie haben jeweils einen bestimmten Zweck und eine bestimmte Schutzfunktion. Im Grunde genommen unterscheidet man im Wesentlichen zwischen dem einfachen, behelfsmäßigen Mund-Nase-Schutz als Spuckschutz, dem medizinischen Mund-Nase-Schutz in Form von OP-Masken und den Halbmasken mit und ohne Filter wie die FFP2-Maske und die FFP3-Maske.“Einfacher Mund-Nase-Schutz (Spuckschutz, Community Masken) für den PrivatgebrauchCharakteristisch für den einfachen – oft selbstgemachten – Mund-Nase-Schutz, dem sogenannten Spuckschutz oder auch „Community Masken“ genannt, ist, dass er einen gewissen Schutz für die Umgebung bietet. Er bildet eine Barriere und hält so eigene Tröpfchen zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen zurück. Somit schützt ein Spuckschutz in erster Linie die anderen vor Ansteckung, nicht den Träger selbst. „Man sollte unbedingt auf den richtigen Sitz achten“, erklärt Professor Ehehalt. Heißt: Die Behelfsmaske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen. Außerdem empfiehlt Ehehalt einen sorgsamen Umgang: „Wenn der Mund-Nase-Schutz durchnässt ist, sollte er abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.“ Gleichzeitig warnt der Leiter des Gesundheitsamts davor, sich mit dem Mund-Nase-Schutz in Sicherheit zu wiegen.„Der Mund-Nase-Schutz ist kein Ersatz für Abstand halten, Hände waschen und in die Armbeuge husten und niesen“, so Ehehalt.Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt für die Nutzung des einfachen, der Allgemeinheit dienenden Mund-Nase-Schutzes unter anderem folgende Regeln:
Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
Auch mit Mund-Nase-Schutz sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter, besser zwei Meter zu anderen Menschen eingehalten werden.
Beim Anziehen eines Mund-Nase-Schutzes ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
Der Mund-Nase-Schutz muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob der Mund-Nase-Schutz genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
Ein durchfeuchteter Mund-Nase-Schutz sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
Die Außenseite des gebrauchten Mund-Nase-Schutzes ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
Nach Absetzen des Mund-Nase-Schutzes sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20- 30 Sekunden mit Seife).
Der Mund-Nase-Schutz sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.Ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder (falls dies das Material zulässt) sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
Der Mund-Nase-Schutz sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
Medizinischer Mund-Nase-Schutz (OP-Maske)Der medizinische Mund-Nase-Schutz dient ebenfalls hauptsächlich dem Schutz des Gegenübers. Er wird beispielsweise als OP-Maske bei medizinischen Eingriffen eingesetzt, um zu verhindern, dass möglicherweise infektiöse Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Für den Träger selbst bietet der medizinische Mund-Nase-Schutz nur bedingt Schutz gegenüber erregerhaltigen Tröpfchen.Filtrierende Halbmasken (FFP 2 und FFP 3)Die filtrierende Halbmaske dient vor allem dem Arbeitsschutz im medizinischen und pflegerischen Bereich, wobei die Filterfunktion bei FFP 3-Masken höher ist. Für die Versorgung von COVID-19-Patienten sind FFP 2-Masken in der Regel ausreichend. Die FFP-Masken haben also eine Filterfunktion und schützen vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Bei korrektem Sitz sind sie kaum durchlässig. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die ausgeatmete Luft und bieten daher sowohl für den Träger als auch für das Gegenüber einen Schutz. Masken mit Ventil erleichtern das Atmen, aber filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt.Weitere Hinweise zum Unterschied zwischen einem einfachen, selbst hergestellten Mund-Nase-Schutz für die Allgemeinheit und Spezial-Masken für medizinische und pflegerische Dienste sowie zu deren Handhabung gibt es auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html.Unter www.stuttgart.de/corona informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


09.04.: Stadt bringt Sofortmaßnahmen zur Abmilderung finanzieller Notlagen auf den Weg - Auf Antrag sind Stundungen möglich
Zur Abmilderung der Corona-Krise haben Bund und Land bereits umfangreiche Sofortprogramme für die Wirtschaft sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft auf den Weg gebracht. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart will die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abmildern und ergreift Sofortmaßnahmen, die sie unmittelbar gestalten kann. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. April, zugestimmt.
Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, bekräftigte am Donnerstag, 9. April: „Die Pandemie wird weitreichende finanzielle Auswirkungen in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen haben. Gerade jetzt muss die Stadt flexibel reagieren können und finanziell handlungsfähig bleiben. Der Gemeinderat hat unseren Vorschlägen zugestimmt, wie Betrieben, Vereinen oder Kulturschaffenden in der Krise rasch und effektiv geholfen werden kann." Der Bürgermeister weiter: "Wir müssen bis zum Sommer beobachten, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt und dann gegebenenfalls mit haushaltsrechtlichen Maßnahmen reagieren.“
Auf Antrag bei der Stadt können bei den kommunalen Steuern, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Stundungen gewährt werden. Ebenfalls könnten Mieten, Nebenkosten und Pachten für städtische Gebäude und Grundstücke zinslos gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist eine unverschuldete finanzielle Notlage des Antragsstellers, die auf die aktuelle Corona-Krise zurückgeht.
Für Kultur und Sport können bereits beschlossene Zuwendungen der Stadt flexibel gehandhabt werden. Dies kann beispielsweise ein vorzeitiges Auszahlen einzelner Förderraten umfassen.
Zudem hat der Gemeinderat fünf Millionen Euro an zusätzlichen Zuwendungen und Finanzhilfen für den Kultur- und Sportbereich bewilligt, die der Verwaltung zur Abmilderung außerordentlicher finanzieller Belastungen bei Einrichtungen und Vereinen zur Verfügung stehen werden.
Der städtische Haushaltsvollzug soll bis Ende Juli flexibilisiert werden, damit die Ämter schnell auf die neuen Aufgaben reagieren können.
Weitere E-Lastenradförderung – jetzt mit sozialer Komponente
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde von mehreren Gemeinderatsfraktionen angeregt, neben dem bereits 2018 aufgelegten und auch im Doppelhaushalt 2020/2021 fortgesetzten Förderprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ ab dem Jahr 2020 eine weitere E-Lastenradförderung unter Berücksichtigung sozialer Komponenten einzuführen. Die Modalitäten dieser zusätzlichen Förderung hat der Gemeinderat am Donnerstag, 9. April, beschlossen.
Wesentlicher Kern der erstmals 2018 beschlossenen Richtlinie ist die Förderung bei Kauf oder Leasing von E-Lastenrädern durch Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind. Da sich jedoch eine Familie mit geringem Einkommen und ohne nennenswerte finanziellen Reserven die Anschaffung eines eigenen E-Lastenrades für beispielsweise 3.000 Euro auch mit einem Zuschuss von 1.000 Euro wirtschaftlich nicht leisten kann, hat der Gemeinderates eine ergänzende Förderung mit sozialen Komponenten beschlossen. Diese Förderung basiert auf der Annahme, dass Familien mit der Bonuscard + Kultur beziehungsweise der FamilienCard einer besonderen finanziellen Förderung bedürfen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2020/2021 Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 250.000 Euro in 2020 und 2021 vorgesehen.
Die Anforderungen, die Familien an die Nutzung eines E-Lastenrades haben, sind durchaus unterschiedlich. Aus diesen unterschiedlichen Anforderungen hat die Verwaltung mehre Fördermodelle zur Beschlussfassung vorgelegt. Zwei davon werden jetzt parallel umgesetzt. Beide Modelle schließen sich nicht gegenseitig aus.
Das Modell A (Kauf) sieht die Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 1.500 Euro für Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur beziehungsweise 800 Euro für Haushalte mit einer FamilienCard (nicht Familienpass des Landes Baden-Württemberg) vor, jeweils zuzüglich der beschlossenen E-Lastenradförderung von 1.000 Euro für 2020 bzw. 800 Euro für 2021. Der Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro ist bei den Erhöhungsbeträgen bereits eingerechnet und wird zur Vermeidung einer Überkompensation später nicht mehr zusätzlich ausgezahlt. Bei einem angenommenen Kaufpreis eines privaten E-Lastenrades von 3.000 Euro würde ein Eigenanteil von 500 Euro bei den Haushalten mit Bonuscard + Kultur verbleiben, was immer noch ein wirtschaftliches Problem darstellen könnte. Vorstellbar wäre hier beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Händler oder ein Darlehen. Gleichzeitig wurde zur Vermeidung von Fehlentwicklungen der Grundpreis der förderfähigen E-Lastenräder auf maximal 4.000 Euro und die absolute Förderhöhe auf 90 Prozent für Bonuscard + Kultur und 70 Prozent für FamilienCard-Inhaber festgelegt.
Im Modell B (Miete) erfolgt eine langfristig angelegte Vermietung – für mindestens sechs Monate am Stück – an alle Stuttgarter Haushalte. Um ein möglichst niederschwelliges Angebot bieten zu können, wird der Verleih auf mindestens zehn Ausgabestellen im Stadtgebiet verteilt. Dieses Modell eröffnet allen Interessierten die Möglichkeit, das E-Lastenrad über einen längeren Zeitraum – ohne den erheblichen finanziellen Investitionsaufwand von mehreren Tausend Euro – im Alltag zu testen und gegebenenfalls. danach zurückzugeben. Da die angedachte Zielgruppe wirtschaftlich nicht in der Lage ist, eine der Leistung angemessene Miete zu bezahlen, wurde ein politischer Mietpreis festgelegt. So bezahlen Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur fünf Euro pro Monat und Haushalte mit der FamilienCard zehn Euro pro Monat. Alle Mietpreise enthalten den normalen (jährlichen) Service. Allen anderen Stuttgarter Haushalten wird dieses E-Lastenrad zum Marktpreis von 40 Euro pro Monat angeboten. Sollte das Modell 2 nicht entsprechend nachgefragt werden, könnten die dann gebrauchten E-Lastenräder nach einer gewissen Zeit wiederum an Interessierte der Zielgruppe verkauft werden.
Wer hat Anspruch auf die Bonuscard + Kultur bzw. die FamilienCard
Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Bonuscard + Kultur sind ausschließlich Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind und
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären
Pflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach dem BKGG (nicht Kindergeld)
- Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) beziehen.
Die FamilienCard kann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre, also bis zu einem Tag vor dem 17. Geburtstag, ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte (nach § 2 Abs.3 EStG) 70.000 Euro nicht übersteigt. Für Familien mit vier oder mehr Kindern gibt es keine Einkommensgrenze.


09.04.: Stadt übernimmt im Mai Kosten für VVS Scool-Abo
Die Landeshauptstadt Stuttgart entlastet die Bürgerinnen und Bürger weiter bei laufenden Kosten. So übernimmt sie im Monat Mai das VVS Scool-Abo. Das hat der Gemeinderat am Donnerstag, 9. April, entschieden.
Von der Übernahme profitieren 34.000 Schüler an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen, die seit mindestens April ein Scool-Abo haben. Ihr Eigenanteil wird im Mai nicht abgebucht. Dafür wendet die Stadt 1,4 Millionen Euro auf. Gedeckt sind die Mehrausgaben über das Landesprogramm „Soforthilfe für Familien“.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Die Schülerinnen und Schüler sind seit Mitte März geduldig zu Hause und haben dort gelernt, ohne dass sie mit Bus oder Bahn zur Schule gefahren wären. Wir wollen die Familie in dieser Zeit entlasten, wo immer möglich. Daher freut es mich, dass der Gemeinderat dem Zuschuss zugestimmt hat. Gleichzeitig bitte ich die Eltern das Scool-Abo nicht zu kündigen, wir wollen jeden Nutzer des ÖPNVs halten. Das Abo bietet neben dem Weg zur Schule die komplette VVS-Netzfreiheit zu einem unschlagbaren Preis.“


09.04.: Verwaltung verzichtet auf Schulgeld, Elternentgelte, Essensgelder – Dienstleister im Schulbetrieb sollen während der Schließzeiten alternative Einsatzmöglichkeiten erhalten
Für den Monat April befreit die Landeshauptstadt Stuttgart Eltern von den Gebühren für die inner- und außerschulische Betreuung sowie von Essensgeldern, Schülerinnen und Schüler der Fachschulen erlässt sie das Schulgeld. Mit den Dienstleistern im Schulbetrieb wird die Veraltung alternative Einsatzmöglichkeiten vereinbaren. Dem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. April, zugestimmt.
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Wir unterstützen damit Familien, die jetzt vor besonderen Herausforderungen stehen“. Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen Kosten von 216.000 Euro. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, Eltern von den Elterngelten für die Betreuungsangebote der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der außerschulischen Bildung und Betreuung zu befreien. In Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren verzichtet die Stadt auf die sonst erhobenen Essensgelder.
Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern erhalten für den Monat April 2020 den Ausfall der Elternentgelte in Höhe der städtischen Gebühren erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihrerseits auf die Erhebung der Elternentgelte verzichten. Schülerinnen und Schülern der Fachschulen wird das von der Stadt Stuttgart erhobene Schulgeld erlassen. Mit den Dienstleistern, die im Schulbetrieb der Stadt Stuttgart tätig sind, wird die Stadt alternative Einsatzmöglichkeiten für die Zeit der Schulschließungen vereinbaren. Hierzu gehören zum Beispiel soziale Dienstleister, Caterer, Reinigungsfirmen und Beförderungsunternehmen.
Für die Zeit des Betriebsverbots hat die Landeshauptstadt eine Notfallbetreuung eingerichtet. Hierauf haben Eltern Anspruch, deren Kinder in den Klassenstufen 1-4 an Grundschulen, den Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen sowie in den Klassenstufen 1-6 der sonderpädagogischen Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen sind und wenn entweder beide Erziehungsberechtigte oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.


09.04.: Verwaltung verzichtet auf Kita-Beiträge für April
Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit Eltern von Gebühren für die Kinderbetreuung. Im April verzichtet die Stadt auf Kita- und Essensbeiträge, auch für freie Träger und Tagespflegepersonen sind Erstattungen vorgesehen. Diesen Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seine Sitzung am Donnerstag, 9. April, beschlossen.
Auszugleichen sind rund 3,7 Millionen Euro. Die Abbuchung der Elternbeiträge wurde bereits in der Zeit vor der jetzigen Beschlussfassung ausgesetzt. Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, bekräftigte am Donnerstag, 9. April: „Selbst unter normalen Umständen ist es herausfordernd, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Die geschlossenen Betreuungseinrichtungen trifft tausende Eltern ins Mark." Sie müssten neben all ihren eigenen Sorgen nun die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren. Fezer weiter: "Sie haben Urlaub genommen, arbeiten von zu Hause oder haben alternativen Lösungen suchen müssen. Das kostet viele Nerven und es kostet vielen auch bares Geld. Deswegen wollen wir den Eltern und Sorgeberechtigten entgegenkommen und ihnen eine Last nehmen.“
Der Vorschlag der Verwaltung schließt auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung.
Ebenso soll die finanzielle Förderung von Tagespflegepersonen ohne Einschränkungen weiter erfolgen. Fezer: „Die Kindertagespflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung in Stuttgart. Viele Betreuerinnen und Betreuer sind selbstständig. In den letzten Jahren haben wir uns bewusst dazu entschieden, die Kindertagespflege in Stuttgart zu stärken. Hieran halten wir auch in schwierigen Zeiten fest.“
Für die Zeit des Betriebsverbots hat die Landeshauptstadt eine Notfallbetreuung eingerichtet. Hierauf haben Eltern Anspruch, wenn entweder beide Erziehungsberechtigte oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig sind.


08.04.: Kuhn dankt Polizei und Vollzugsdienst für umsichtigen Einsatz bei Kontrollen im öffentlichen Raum – OB und Polizeipräsident loben Einsicht der Bürger
Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat der Polizei in Stuttgart und dem Städtischen Vollzugsdienst für ihre Umsicht bei deren Kontrollen im öffentlichen Raum gedankt. Kuhn sagte am Mittwoch, 8. April, nach einer Sitzung des Krisenstabs: „Die Erfahrungsberichte der vergangenen Tage zeigen, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll auf die Ansprache durch die Beamten reagieren, wenn sie aufgefordert werden, Abstand zu halten und keine Gruppen zu bilden. Und Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zeigen, dass die Beamten genau den richtigen Ton treffen, und zugleich als Ratgeber unterwegs sind. Für dieses sensible Vorgehen danke ich allen.“
Der OB unterstrich: „Polizei und Vollzugsdienst unterstützen durch ihre Präsenz in der Stadt und ihre Kontrollen an öffentlichen Orten unseren Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus.“ Das werde auch an den bevorstehenden Feiertagen geschehen, wenn viele nach draußen und in die Natur streben. Kuhn: „Polizei undVollzugsdienst werden verstärkt kontrollieren. Sie werden klar und verständlich die Einhaltung der Regeln des Infektionsschutzes anmahnen.“
„Wir erkennen, dass die Menschen überall in Stuttgart sehr viel Verständnis für die Regeln haben“, erklärte Polizeipräsident Franz Lutz nach der Sitzung: „Die meisten machen es uns leicht, sind selbst sehr vorsichtig, machen es richtig und wahren auch bei Kontakten lieber mehr Distanz.“ Die Einschränkungen seien belastend, aber sie müssten sein. Lutz: „Unsere Polizisten auf Streife sind jederzeit für die Bürger ansprechbar. Wir helfen gerne!“
OB Kuhn lobte auch das ebenfalls umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger: „Die meisten nehmen die Regeln ernst, das hilft ungemein.“ Kuhn appellierte: „Bewegen Sie sich nur in Ihrer nächsten Umgebung, meiden Sie Ziele und Plätze, wenn dort schon viele Leute unterwegs sind. Halten Sie Abstand zueinander, mindestens anderthalb, besser zwei Meter, beim Spaziergang, beim Radfahren, beim Sport. Meiden Sie direkte soziale Kontakte. Helfen Sie mit, indem Sie Ihren Beitrag leisten. So schützen Sie sich und andere.“


08.04.: Wertstoffhöfe bleiben vorerst geöffnet – Anlieferung bitte nur in dringenden Fällen
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus und der damit verbundenen erhöhten Sicherheitsmaßnahmen für Anliefernde, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wertstoffhöfe ist der Einlass bis auf Weiteres auf vier Fahrzeuge pro Hof beschränkt. Daher kommt es bei der Anlieferung zu erheblichen Wartezeiten.
Die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bittet daher nochmals alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, die Wertstoffhöfe in nächster Zeit möglichst nicht beziehungsweise nur in dringenden Fällen aufzusuchen und die Wertstoffe Zuhause zwischenzulagern.
Vor der Anlieferung kann sich über die AWS-App oder die Homepage der Stadt Stuttgart unter www.stuttgart.de/abfall unter „Aktuelle Meldungen“ über mögliche Änderungen informiert werden.
Weitere Informationen und nützliche Links zum Coronavirus stehen im Internet unter www.stuttgart.de/corona.


07.04.: Stadt mahnt gegenseitige Rücksichtnahme im Stadtwald an – Regeln zur Eindämmung des Virus gelten auch in der freien Natur
Durch das Coronavirus steht das öffentliche Leben still. Cafés, Restaurants und kulturelle Einrichtungen haben geschlossen. Daher suchen aktuell viele Menschen in der Natur Erholung. Dabei kommt es zu Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen wie Spaziergängern und Mountainbikern. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 7. April, zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgerufen und betont, dass die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus auch im Stadtwald gelten.
Im Stadtwald prallen verschiedene Interessen aufeinander: Während beispielsweise Mountainbiker in hohem Tempo über ihre Trails fahren wollen, suchen Spaziergänger häufig die Entschleunigung. Damit beide auf ihre Kosten kommen, ist ein respektvoller Umgang miteinander wichtig. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weist darauf hin, dass sowohl Mountainbiker als auch Spaziergänger nur die offiziellen Wege des Stadtwalds nutzen sollen. Wer sich abseits der Wege aufhält, schadet der Vegetation und sorgt für Stress bei den Wildtieren
Die Stadt unterstreicht, dass die Corona-Regeln selbstverständlich auch in der freien Natur gelten. Dazu gehört insbesondere das Ansammlungsverbot von mehr als zwei Personen. Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zwingend einzuhalten.


06.04.: Stadt baut mobiles Arbeiten massiv aus – Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung während der Corona-Krise gesichert
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in den vergangenen zwei Wochen die technischen Grundlagen und Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten massiv ausgeweitet. Dadurch kann in Zukunft für etwa die Hälfte der circa 11.500 Beschäftigten, die schon im Büro einen digitalen Zugang haben, die Arbeit von zu Hause ermöglicht werden. Das hat die Stadt am Montag, 6. April, bekanntgegeben.
In Zusammenarbeit mit der Netze-BW baute die Verwaltung die städtischen VPN Zugänge, die neben anderem die technische Voraussetzung für mobiles Arbeiten sind, in kürzester Zeit auf 5.800 Zugänge aus. Damit können in der Stuttgarter Stadtverwaltung statt der zuvor etwa 200 Beschäftigten mit Telearbeit derzeit rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.
Erster Bürgermeister Fabian Mayer sagte: „Gerade in so dynamischen Zeiten, wie wir sie momentan erleben, ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung arbeits- und leistungsfähig bleibt. Die Digitalisierung ist dabei unverzichtbar, um sicherstellen zu können, dass wichtige Prozesse und Dienstleistungen wie gewohnt stattfinden. Das gibt dem gesellschaftlichen Leben Stabilität“. Gleichzeitig entlaste es die städtischen Beschäftigten. „Viele unsererMitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen die neuen Möglichkeiten und arbeiten nun von zu Hause. Damit stärken wir sie auch in der gerade besonders herausfordernden Aufgabe, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Die nun erfolgte Umstellung bestärkt uns, unsere bereits begonnene Digitalisierungsoffensive ‚Digital MoveS‘ weiter voranzutreiben“, so Mayer weiter.
Steffen Ringwald, Geschäftsführer der Netze BW: „Ein derartiges Ergebnis innerhalb weniger Tage hinzubekommen zeigt die hervorragende und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Netze BW – und das in einem hochkomplexen und sensiblen Umfeld. Wir freuen uns, wenn wir unseren Teil dazu beitragen, dass die Verwaltung in Stuttgart auch in Zeiten Corona weiter effizient funktioniert.“
Weitere technische Voraussetzungen für das mobile Arbeiten sowie die erforderliche Anbindung der Zugänge an die verwaltungsinterne IT-Infrastruktur haben die Expertinnen und Experten der zentralen städtischen Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen. Ein sehr wichtiger Aspekt bei dieser großflächigen Umstellung war vor allem auch die effektive Integration in die vorhandene IT-Sicherheitsarchitektur. „Die Informationssicherheit ist ein hohes Gut. Auch wenn die jetzige Umstellung unter hohem Zeitdruck geschah, stand sie an oberster Stelle. Hier machen wir keine Kompromisse“, so Heinz-Hubert Weusthof, Leiter IT der Landeshauptstadt Stuttgart.


06.04.: Zuverlässige Unterstützung für Alleinerziehende, Familien und Kinder – Jugendamt baut Angebote gezielt aus
Das Referat Jugend und Bildung hat seine Angebote mit Blick auf die Corona-Krise angepasst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten die Vorgaben des Infektionsschutzes und haben zugleich Möglichkeiten entwickelt, um die Unterstützung und Betreuung in sensiblen Bereichen, wie dem der Familien und Kinder, zu gewährleisten. Auf diese hat die Stadt am Montag, 6. April, hingewiesen.
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Gerade Alleinerziehende, Familien und Kinder sind von der aktuellen Situation besonders schwer betroffen. Hier geht es um Fragen der Kinderbetreuung, finanzielle Unterstützung wie auch um familiäre Konflikte, die sich wegen den eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten verschärfen können.“ In dieser Zeit seien verlässliche Ansprechpartner besonders wichtig. „Das Jugendamt Stuttgart hat dort alternative Lösungen erarbeitet, wo Corona uns einschränkt und baut das Angebot dort aus, wo es verstärkt Bedarfe gibt. So können wir Eltern und Kinder in Stuttgart auch in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen“, so Fezer weiter.
Folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote sind weiterhin wie gewohnt oder mit erweiterten Angeboten erreichbar:
Unterhaltsvorschusskasse
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse sind ohne Einschränkungen telefonisch erreichbar. Sie kümmern sich aktuell verstärkt um die Bewilligung von Anträgen Alleinerziehender, deren Unterhaltsausfall von keiner anderen Behörde ausgeglichen wird. Fristen für die Rückgabe von Fragebögen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden bereits verlängert, so dass die Unterhaltsvorschussleistungen für April die Alleinerziehenden uneingeschränkt erreichen. So soll vorerst bis auf Weiteres verfahren werden.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind zu finden unter www.stuttgart.de/unterhaltsvorschuss. Betroffene erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr unter den Rufnummern:
0711/ 216-55388, 216-55802 oder 216-25557. E-Mails können gesendet werden an: poststelle.51uvk@stuttgart.de.
Beratungszentren Jugend und Familie
Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den elf Beratungsbezirken telefonisch für die Stuttgarter Familien erreichbar, zudem können in dringenden Fällen persönliche Termine vereinbart werden. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Beratungszentren hat jetzt mit den eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten von Familien, Jugendlichen und Kindern zu tun. Es kann jetzt im häuslichen Umfeld vermehrt zu Belastungen und Konflikten kommen. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Kontakt mit den Familien, die Vormünder mit den Kindern und Jugendlichen.
Bei den Beratungszentren finden Hilfesuchende Beratung bei Erziehungsfragen, bei innerfamiliären Notlagen sowie zur Existenzsicherung. Außerdem gibt es Angebote der psychosozialen Beratung, Beratung im Bereich der Frühen Hilfen, Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen sowie Vermittlung von Hilfen zur Erziehung.
Eine Übersicht zu den Beratungszentren und die jeweiligen Telefonnummern finden sich unter: www.stuttgart.de/beratungszentren-jugend-familie. Die Rufnummern sind erreichbar montags, dienstags und mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von
9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12.30 Uhr.
Erziehungshilfen
Die Erziehungshilfen werden wie gewohnt fortgeführt. So sind alle stationären Wohngruppen weiterhin geöffnet und die Einrichtungen der Inobhutnahme stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Das bedeutet, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Erziehungshilfen weiterhin Tag und Nacht für junge Menschen im Einsatz sind. Familien in den Wohnanlagen für Alleinerziehende werden weiterhin begleitet, Kinder in der Inobhutnahme und den stationären Hilfen bekommen zurzeit vermehrt Unterstützung bei der Bewältigung des Schulstoffs. Familien, die eine ambulante Hilfe benötigen, bekommen diese im notwendigen Umfang weiter. Dabei werden die stationären Teams durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den städtischen Kindertageseinrichtungen unterstützt.
Das Jugendamt Stuttgart informiert, berät und unterstützt Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des Alltags und vermittelt notwendige Hilfen bei sozialen und wirtschaftlichen Notlagen, in Fällen von Kinderschutz, bei Erziehungsschwierigkeiten, beim Bedarf einer Kindertagesbetreuung, bei Straffälligkeit von Jugendlichen oder in Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten. In 2019 waren die Beratungszentren des Jugendamts insgesamt mit 12.760 Haushalten in Kontakt. Zu 11.581 dieser Haushalte gehörten Kinder.


03.04.: Unterstützung für besonders betroffenen Gruppen – Angebote und Leistungen des Sozialbereichs
Die aktuellen Schutzmaßnahmen während der Corona-Krise treffen bestimmte Personengruppen besonders hart. Sie leiden unter der erschwerten Versorgungslage. Das Referat für Soziales und gesellschaftliche Integration kümmert sich um diese Gruppen mit Informationen, Leistungen und Unterstützung, wie die Stadt am Freitag, 3. April, bekanntgegeben hat.
Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: „Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Tag und Nacht im Einsatz, um die Grundversorgung in unserer Stadt sicherzustellen. Sie sorgen für unser aller Wohlergehen, aber besonders kümmern sie sich um Menschen, die unter der erschwerten Versorgungslage stark leiden. Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sollen wissen: Wir sind für Sie da!“ Beeindruckend sei auch die Nachbarschaftshilfe. „Jüngere Menschen engagieren sich für Ältere und übernehmen für sie zum Beispiel Einkäufe. Die Bürgerinnen und Bürger stehen in schwierigen Zeiten zusammen. Wir laden weitere Menschen dazu ein, die besonders Schutzbedürftigen zu unterstützen. Über unsere Austauschplattform ‚Corona - engagiert in Stuttgart‘ können Sie sich über weitere Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements informieren“, so Sußmann weiter.
Folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote sind weiterhin wie gewohnt oder mit erweiterten Angeboten erreichbar:
Sozialamt
Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart ist für alle Menschen da, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notsituation befinden und die nicht aus eigener Kraft zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Lage sind.
Derzeit können Kunden bis auf Weiteres nur noch nach telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Betroffene wenden sich telefonisch oder per Mail an das Sozialamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob das Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden kann. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein individueller Vorsprachetermin möglich.
Vereinfachte Verfahren für Bewilligung und Verlängerungen von Leistungen
Bereits bewilligte Leistungen werden unbürokratisch und ohne die eigentlich notwendige persönliche Vorsprache bis Jahresende verlängert, damit die Betroffenen die nötigen Mittel erhalten. Diese Regelung betrifft zum Beispiel die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie Leistungen für Wohnungslose oder Menschen mit Behinderung.
Unterstützung für EU-Staatsbürger, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen
Für EU-Staatsbürger, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, aber kein Geld für die Rückreise haben, werden schnelle und unbürokratische Lösungen gefunden. Hier arbeitet das Sozialamt eng mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zusammen.
Ständiger Austausch mit den Trägern der sozialen Dienste
Gemeinsam mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege wird auch in der aktuellen Lage sichergestellt, dass die soziale Infrastruktur funktioniert und zugleich alle notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Es gibt in Stuttgart viele Menschen, die auf tägliche Hilfen und Unterstützung angewiesen sind: Pflegebedürftige müssen weiter gepflegt werden, Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen versorgt und beraten werden, Opiatabhängige müssen weiter Zugang zu Substitutionsmitteln und Medikamenten haben und Wohnungslose brauchen Tagesstätten, in denen sie sich duschen können und eine warme Mahlzeit erhalten. Das Sozialamt unterstützt die Träger der sozialen Dienste mit allen Kräften, um diese Versorgung auch in der aktuellen Lage so gut es geht aufrecht zu erhalten.
Bereitstellung von Schutzunterkünfte für Wohnungslose und Geflüchtete
Zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete sowie der Notunterbringung von Wohnungslosen trifft das Sozialamt Vorkehrungen, um mögliche Verdachtsfälle auf das neuartige Coronavirus zeitnah gesondert unterzubringen und entsprechend zu versorgen. In enger Kooperation mit dem Gesundheitsamt und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) werden mehrere gesonderte Unterkünfte vorbereitet, in denen Menschen ohne eigenen Wohnraum isoliert, medizinische versorgt und betreut werden können.
Hilfsangebote auf Plattform „Corona – engagiert in Stuttgart“
Mit der Plattform „Corona – engagiert in Stuttgart“ (corona-engagiert.stuttgart.de) werden ehrenamtliche und nachbarschaftliche Hilfsangebote zentral gebündelt. Engagierte und Interessierte erhalten Rat und Informationen. Einzelpersonen und Initiativen werden beraten und direkt unterstützt und es werden weitere Ideen für Unterstützungsmöglichkeiten gesammelt und veröffentlicht.
Belange von Menschen mit Behinderung
Simone Fischer, Beauftrage für die Belange für Menschen mit Behinderung der Stadt Stuttgart, bündelt die unterschiedlichen Probleme und Bedürfnisse der in Stuttgart lebenden Menschen mit Behinderung.
Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Auf der Webseite www.stuttgart.de/corona stehen Informationen in leichter und einfacher Sprache und Gebärdensprache zum Corona-Virus zur aktuellen Situation in Stuttgart bereit. Interessierte erfahren wie sie sich mit städtischen Ämtern und Behörden in Verbindung setzen können.
Auf der Website stehen auch E-Mail- und Faxvorlagen für die medizinische Versorgung zur Verfügung.
Gebärdentelefon
Hörgeschädigte und gehörlose Menschen erreichen die städtischen Ämter über die Behördennummer 115. Sie können das Gebärdentelefon D 115 nutzen, um mit den Stuttgarter Ämtern Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten dort wichtige Informationen zu Leistungen der Behörden. Sie brauchen keine Dolmetscherin oder keinen Dolmetscher für Gebärdensprache.
Das Gebärdentelefon ist erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter
www.gebaerdentelefon.de/115
Jobcenter
In der aktuellen Lage konzentriert sich das Jobcenter auf die Bearbeitung von Neuanträgen sowie die pünktliche Auszahlung von existenzsichernden Geldleistungen.
Das Jobcenter Stuttgart hat seine Arbeitsabläufe an die derzeitige Situation angepasst, um die Gesundheit der leistungsbeziehenden Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitenden zu schützen. Bis auf Weiteres sind alle Zweig-, Außen- und Fachstellen für den Publikumsverkehr geschlossen, jedoch weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Mitarbeitenden beraten telefonisch zu allen leistungsrechtlichen Themen, kurzfristig aufkommenden Anliegen und Fragen rund um die berufliche Eingliederung. Eine telefonische Beratung kann spontan oder auch nach Vereinbarung eines Telefontermins stattfinden. Sollten die Leitungen durch ein erhöhtes Anrufaufkommen belegt sein, erfolgt möglichst schnell ein Rückruf durch die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters.
Ein persönlicher Kontakt ist in dringenden Fällen nach Vereinbarung möglich.
Termine
Alle bereits vereinbarten Beratungsgespräche und Termine wurden von Seiten des Jobcenters abgesagt – selbstverständlich ohne Nachteile und negative Konsequenzen für die leistungsbeziehenden Bürgerinnen und Bürger. Die Weiterbewilligung und Auszahlung von Leistungen ist dadurch nicht gefährdet.
Unterlagen einreichen
Unterlagen können per E-Mail (möglichst ein Anhang) oder durch Einwurf in die Haus-Briefkästen der Zweig-, Außen- und Fachstellen eingereicht werden. Bei Nachweisen genügt es, diese als Scan oder auch als Handy-Foto zu schicken. Wichtig ist jedoch: E-Mails sollten grundsätzlich an das Postfach der jeweiligen Zweig- oder Fachstelle gesendet werden und nicht an E-Mail-Adressen der jeweils zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters. Im Falle einer Erkrankung können die Anliegen sonst nicht bearbeitet werden.
Unkomplizierte Antragstellung
Wer durch das Coronavirus in eine Notlage gerät und einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen muss, kann dies unkompliziert und schnell tun. Das notwendige Formular ist online zu finden. Es kann auch formlos – telefonisch oder per E-Mail – ein Antrag bei der Jobcenter-Zweigstelle in Wohnortnähe gestellt werden, die Formulare werden dann zugeschickt. Die jeweiligen Kontaktdaten sind online zu finden unter: www.stuttgart.de/jobcenter
Vereinfachter Zugang zu Arbeitslosengeld II
Mit dem Sozialschutz-Paket wurde vorübergehend ein vereinfachter Zugang zum Arbeitslosengeld II geschaffen. Für einen Zeitraum von sechs Monaten wird in der Regel auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Die Unterkunftskosten gelten ohne Prüfung als angemessen.
Akute Notlage
Leistungsbeziehende erhalten ihre Leistungen gewöhnlich zu Anfang des Monats per Überweisung. Bei Neuanträgen wir die Leistung in der Regel innerhalb von drei Tagen nach der Bewilligung auf dem Konto gutgeschrieben. In Notfällen, wenn sofort Geld benötigt wird, stellt das Jobcenter eine Kassenkarte zur Verfügung oder gibt Lebensmittelgutscheine aus.
Hilfe für Selbstständige / Kurzarbeitergeld
Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trifft die Krise nun auch viele Selbstständige und freischaffende Personen. In Einzelfällen werden die Bundes- und Landessoforthilfen nicht bzw. nicht sofort greifen können. Hier steht das Jobcenter unmittelbar bereit, die Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten.
Auch für Beschäftigte gilt: Sollte das Kurzarbeitergeld nicht für den Lebensunterhalt genügen und die Bürgerinnen und Bürger auf aufstockende Leistungen angewiesen sein, so kann zusätzlich Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragt werden.
Abteilung Integrationspolitik: Mehrsprachige Informationen zu Corona
Die Abteilung Integrationspolitik stellt Migrantenselbstorganisationen (Migrantenvereine) mehrsprachige Informationen über die aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zur Verfügung. Sie sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona. Die Informationsblätter sollen zeitnah um Videos in sieben Sprachen ergänzt werden.


03.04.: Zugang zu Arbeitslosengeld II vorübergehend erleichtert – Jobcenter Stuttgart hat Arbeitsabläufe angepasst
Mit dem Sozialschutz-Paket wurde vorübergehend ein vereinfachter Zugang zum Arbeitslosengeld II geschaffen. Bürgerinnen und Bürgern, denen durch die aktuelle Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, erhalten unbürokratisch Hilfe beim Jobcenter.
Das vom Bundesrat am 27. März 2020 verabschiedete Gesetz für leichteren Zugang zu sozialer Sicherung unterstützt Menschen, die in Folge der Corona-Pandemie kurzfristig und unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Zugleich kann das Jobcenter schnell und unbürokratisch Hilfe leisten.
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 beim Jobcenter Stuttgart einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Wer bereits Arbeitslosengeld II bezieht und bis Ende August einen Weiterbewilligungsantrag stellen müsste, erhält die Leistung ohne Folgeantrag unbürokratisch weiterbewilligt, in der Regel für ein Jahr. Es wird dennoch gebeten, wesentliche Änderungen mitzuteilen, um die SGB II-Leistungen sofort in der richtigen Höhe gewähren zu können und eine aufwändige Korrektur im Nachhinein zu vermeiden. Solche Änderungen liegen zum Beispiel vor, wenn inzwischen Einkommen weggebrochen ist oder ein Haushaltsmitglied auszieht bzw. hinzukommt.
In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden bei Neuanträgen zudem die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf existenzsichernde Leistungen stellt, soll deshalb jetzt umziehen müssen. Dies gilt auch für Leistungsbeziehende, bei denen aktuell geprüft wird, ob die Mietkosten angemessen sind.
Arbeitsabläufe im Jobcenter Stuttgart angepasst
Das Jobcenter Stuttgart hat seine Arbeitsabläufe an die derzeitige Situation angepasst, um die Gesundheit der leistungsbeziehenden Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitenden zu schützen. Bis auf Weiteres sind alle Zweig-, Außen- und Fachstellen für den Publikumsverkehr geschlossen, jedoch weiterhin telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg erreichbar. Auch können Unterlagen und Post direkt in die Hausbriefkästen der Zweig- und Fachstellen eingeworfen werden. Ein persönlicher Kontakt ist in dringenden Fällen nach Vereinbarung möglich.
Ausführliche Kontaktinformationen sowie Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Formulare sind online zu finden unter: www.stuttgart.de/jobcenter


02.04.: Provisorische Fieber-Ambulanz im Alten Reitstadion geschlossen – Bürgermeisterin Sußmann dankt allen Helfern – Neue Fieber-Ambulanz im Neckarpark wird um Abstrichstelle erweitert
Die Fieber-Ambulanz im Alten Reitstadion hat am Mittwoch, 1. April, geschlossen. Anfang der Woche hat die Ambulanz neue Räumlichkeiten in der Jugendherberge Stuttgart Neckarpark in der Elwertstraße bezogen, sie wird betrieben von der Kassenärztlichen Vereinigung. Patienten, die dort vorstellig werden wollen, brauchen eine ärztliche Überweisung. Neben der Beratung und Behandlung erkrankter Personen findet sich in der neuen Ambulanz eine reine Abstrichstelle für Corona- Verdachtsfäll.
Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, dankte am Donnerstag, 2. April, allen Beteiligten für die Unterstützung der Fieber-Ambulanz im Alten Reitstadion: „Ich danke allen Helferinnen und Helfern, die in der Fieber-Ambulanz Großartiges geleistet haben. Dazu zähle ich in erster Linie das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Stuttgart, die Ärztinnen und Ärzte und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Ebenso gebührt mein Dank der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft, dass sie die Nutzung des Alten Reitstadions ermöglicht hat. Die Zusammenarbeit hat mit allen Beteiligten auch in Stresssituationen ausgesprochen gut funktioniert.“
DRK leistete Hunderte Arbeitsstunden in der Fieber-Ambulanz im Reitstadion
Am 17. März 2020 ging die Fieber-Ambulanz im Alten Reitstadion als Provisorium zur schnellen Hilfe und Entlastung der Kliniken im Auftrag der Stadt Stuttgart in Betrieb. Zu Beginn sind täglich im Durchschnitt 30 Patienten behandelt worden. Innerhalb kurzer Zeit ist der Bedarf für die Einrichtung in der Talstraße auf die Behandlung von durchschnittlich 200 Patienten pro Tag angewachsen. Wegen des kurzfristigen Aufbaus der Einrichtung, mussten Anpassungen im laufenden Betrieb vorgenommen werden. Insgesamt sind in der Fieber-Ambulanz im Alten Reitstadion 1.200 Patienten behandelt worden. Täglich waren dort bis zu acht Helferinnen und Helfer des DRK im Einsatz, die mehrere hundert Arbeitsstunden leisteten.
Mit dem Rückbau der ursprünglichen Fieber-Ambulanz im Reitstadion übergibt das DRK den Betrieb der Fieber-Ambulanz an die Kassenärztliche Vereinigung. Das DRK Stuttgart wird weiterhin die beiden Quarantänestationen im Auftrag der Stadt Stuttgart betreuen, den sogenannten „Corona-Hausbesuchsdienst“ fortführen und vor Ort im Katharinenhospital Stuttgart und im Robert Bosch Krankenhaus unterstützen.
Kapazitäten in der Fieber-Ambulanz Neckarpark aufgestockt
Die in den Neckarpark verlagerte Fieber-Ambulanz hat am Montag, 30. März, eröffnet. Die Sprechstunde findet täglich von 10 bis 18 Uhr statt. Behandelt werden Patienten mit Atemwegsinfekten auf Überweisung durch den Hausarzt oder durch den niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt. Die Versorgung erfolgt für die erwachsenen Patienten durch Hausärzte und für die pädiatrischen Patienten durch Kinderärzte. Eine Vorstellung in der Fieber-Ambulanz ohne Überweisung ist nicht vorgesehen.
Anfang der Woche war ein Arzt vor Ort, der im Schnitt 70 Patienten behandelte. Mittlerweile wurden die Kapazitäten aufgestockt: Aktuell kümmern sich drei Ärzte sowie ein Kinderarzt um die Besucher. Zusätzlich unterstützen circa acht Studierende sowie ein Praxismanager den Ablauf. Seit Montag wurden insgesamt rund 400 ärztliche Untersuchungen vorgenommen und 250 Abstriche gemacht.
Weil der Bedarf an Rachenabstrichen steigt, wird die neue Fieber-Ambulanz um eine Abstrichstelle ergänzt. Ärzte, die ihre Patienten bereits untersucht haben und feststellen, dass ein Corona-Test nötig ist, können ihre Patienten mit einem entsprechenden Überweisungsschein zur Fieber-Ambulanz schicken. Diese werden dort dann nicht noch einmal ärztlich untersucht, sondern bekommen lediglich den Rachenabstrich.


02.04.: Stadt warnt vor Betrugsmaschen
In verschiedenen Städten haben Betrüger zuletzt bundesweit versucht, mit der Angst vor dem Coronavirus Geld zu machen. Davor hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Donnerstag, 2. April, gewarnt. Die Kriminellen setzen teilweise auf perfide Methoden. So geben sie sich beispielsweise als Amtsperson aus oder wenden den Enkeltrick- Betrug an.
Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte: „Uns haben Berichte aus mehreren Städten erreicht, wonach Kriminelle versuchen, das Virus für ihre Betrügereien zu missbrauchen. Sie wollen die Verunsicherung der Menschen schamlos ausnutzen, um sich zu bereichern.“ Der beste Schutz gegen Betrüger sei ein gesundes Misstrauen, so Schairer.
Teilweise klingeln die Täter an der Haustür und geben sich als Ärzte oder Mitarbeiter des Gesundheitsamts oder des Amts für öffentliche Ordnung aus, die Corona-Tests durchführen wollen. Tatsächlich führen weder das Gesundheitsamt noch das Amt für öffentliche Ordnung unangekündigte Corona-Tests in Privatwohnungen durch.
Die Stadt rät:
- Legen Sie auf, wenn Sie telefonisch aufgefordert werden, kostenpflichtige
Tests zu machen
- Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt und fragen Sie,
ob für Sie ein Test angeordnet wurde
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder
durch das Fenster genau an
- Lassen Sie sich bei unerwartetem Besuch von angeblichen
Behördenvertretern immer einen Ausweis zeigen
- Fragen Sie im Zweifel telefonisch bei der Behörde nach, ob ein Mitarbeitender
von dort zu Ihnen entsandt wurde
- Übergeben Sie kein Geld an vermeintliche Tester an Ihrer Haustür
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre W ohnung
Auch der sogenannte Enkeltrick erlebt durch das Coronavirus ein Comeback: Die Betrüger suchen im Telefonbuch nach älter anmutenden Vornamen und nehmen anschließend telefonisch Kontakt auf. Sie geben sich als Enkel aus und schildern ihre vermeintliche Notlage. Dazu rät die Stadt:
- Halten Sie immer Rücksprache mit Ihren Angehörigen
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte
Personen
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen
Grundsätzlich gilt: Rufen Sie im Zweifel die Polizei unter 110 an und informieren Sie auch Verwandte, Freunde und Nachbarn über diese neue Art der Betrugsmasche.


02.04.: Sozialamt sucht Ehrenamtliche mit medizinischer Qualifikation zur Unterstützung in Schutzunterkünften
Das Sozialamt der Stadt Stuttgart sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger mit medizinischen Qualifikationen, die Menschen in Schutzunterkünften unterstützen. In den Schutzunterkünften sind Menschen untergebracht, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden oder bei denen es sich um Verdachtsfälle handelt. Um die Gesundheit der Betroffenen kümmert sich medizinisches Fachpersonal. Die Ehrenamtlichen sind begleitend und unterstützend tätig. Sie stehen u. a. für Gespräche, Fragen, Einkäufe zur Verfügung. Schutzkleidung wird gestellt.
Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: „Viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter reagieren in der aktuellen Corona-Krise solidarisch und unterstützen ältere, alleinstehende Personen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Familien in besonderen Lebenssituationen dabei, Alltagsaufgaben zu bewältigen. Dieses große gesellschaftliche Engagement freut mich sehr. Wichtig ist, dass wir auch die Menschen in den Blick nehmen, die nicht im privaten Umfeld leben können. Auch sie brauchen Unterstützung – wie beispielsweise geflüchtete oder wohnungslose Menschen.“
Zur Unterbringung und Betreuung von Erkrankten oder Verdachtsfällen schafft die Stadt in Schutzunterkünften mehr als 300 Plätze. Die gemieteten Gebäude sind über mehrere Stadtbezirke verteilt und werden von verschiedenen Hilfsdiensten im Auftrag der Stadt betrieben. Durch die Schutzunterkünfte sollen die Kliniken weiter entlastet, eine gute medizinische Betreuung gesichert und die Lage von isolierten Erkrankten verbessert werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in den Schutzunterkünften helfen wollen, können sich bei der Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart melden: per E-Mail an corona- engagiert@stuttgart.de oder unter Telefon: 0711/216-88588.


01.04.: Meist Erwachsene mittleren Alters betroffen – Männer erkranken öfter als Frauen – Verstorbene über 63 Jahre
Die Zahl der Neuinfektionen in Stuttgart mit dem neuartigen Coronavirus steigt täglich. Es haben sich mittlerweile Menschen aller Altersgruppen angesteckt, am meisten verbreitet ist die Krankheit derzeit bei Personen mittleren Alters und etwas mehr Männer als Frauen sind an Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt. Das zeigt eine Analyse des Gesundheitsamts vom Mittwoch, 1. April.
Demnach waren zum Zeitpunkt der Auswertung insgesamt 799 Infektionen in Stuttgart registriert: 54 Prozent davon sind Männer und 46 Prozent Frauen. Verstorben sind sechs Männer und eine Frau, sie waren alle über 63 Jahre alt und litten unter Vorerkrankungen.
Amtsleiter Professor Stefan Ehehalt erläuterte: „Diese Zwischenbilanz ist aufschlussreich, sie spiegelt im Übrigen auch den Bundestrend wider. Man sieht, es ist kein ‚Senioren-Virus‘, wie verschiedentlich in Medienberichten zu lesen ist. Auffällig ist, dass mehr als ein Drittel aller Infizierten zwischen 26 und 40 Jahren alt ist.“ Gründe dafür sieht er unter anderem in der hohen Mobilität dieser Menschen, dem Freizeitverhalten und zahlreichen sozialen Kontakten. „Das ist zahlenmäßig die größte Gruppe für eine Erkrankung, die somit auch das Virus am häufigsten überträgt. Auch wenn junge vielleicht unbeschwerter sind, ich sage klar: Niemand ist unverwundbar.“ Das Risiko, dass die Infektion einen schweren Verlauf nimmt, steige mit dem Alter und wenn Menschen mit Krankheiten wie zum Beispiel an Herz, Lunge oder Leber zu kämpfen haben. „Deswegen sprechen wir auch von vulnerablen Gruppen. Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz dieser Menschen. Aus diesem Grund haben wir zu umfassenden Maßnahmen gegriffen, wie einem Besuchsverbot von Senioren- und Pflegeheimen.“
Prof. Ehehalt sagte weiter: „Die Lage ist weiter ernst und dynamisch. Das Risiko für Ansteckungen bewertet das Robert-Koch-Institut als hoch. In Stuttgart verzeichnen wir leider immer noch ein Wachstum an Neuinfektionen. Zu erkennen ist, dass die Maßnahmen, vor allem die drastische Kontaktreduktion, das Wachstum begrenzen. Deswegen ist es so wichtig, die Verordnung des Landes ebenso wie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Nur so sichern wir ein funktionsfähiges Gesundheitssystem für alle.“
Ehehalt warnte eindringlich: „Das Virus macht vor niemandem Halt. Auch jüngere Menschen können durch eine Erkrankung schwere Folgeschäden erleiden, beatmungspflichtig werden oder an dem Virus sterben. Jeder kann und muss etwas tun, um diese Pandemie zu brechen. Gesellschaftliche Solidarität ist jetzt enorm wichtig. Deswegen haben wir uns bewusst für das Motto entschieden: ‚Stuttgart geht auf Abstand – und steht zusammen.‘“
Mehr Infos gibt es unter www.stuttgart.de/corona.


31.03.: Stadt verschärft Hinweise für Müllentsorgung – Abfälle aus Quarantäne-Haushalten nur über Restmülltonne entsorgen
Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, ist es wichtig, dass positiv getestete oder unter Quarantäne gestellte Personen ihre Abfälle sicher entsorgen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Sicherheitshinweise weiter verschärft. Das hat die Stadt am Dienstag, 31. März, bekanntgegeben.
Demnach sind alle Abfälle aus Quarantäne-Haushalten ausschließlich über die Restmülltonne zu entsorgen. Des Weiteren sollen Altglas und Pfandverpackungen, Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufbewahrt werden.
Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau sagte: „Bei der Entsorgung von Abfällen, an denen Viren haften können, müssen wir noch vorsichtiger sein. Das gilt vor allem für Personen und Haushalte, die sich momentan in Quarantäne befinden. Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus kann jeder etwas tun, um Mitglieder im Haushalt oder Hausbewohner zu schützen, ebenso die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWS, die das wichtige System der Müllentsorgung aufrechterhalten.“
Die Sicherheitshinweise gelten insbesondere für Taschentücher, Aufwischtücher, Hygieneartikel, Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmitteln. Diese Abfälle müssen in stabilen Müllsäcken gesammelt und anschließend sicher verschlossen werden, beispielsweise durch Verknoten. Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen zu bringen und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen bereits gefüllt, müssen die Müllsäcke bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen und nicht frei zugänglichen Ort wie im Keller gelagert werden. So kann eine Gefährdung von anderen Nutzern der Restmülltonnen und den Mitarbeitern der Abfallwirtschaft Stuttgart ausgeschlossen werden.
Nicht vom Coronavirus betroffene Haushalte sollten ihren Müll weiter wie bisher entsorgen, um die Kapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten. Weitere Informationen zur korrekten Entsorgung von Abfällen sind zu finden unter: www.stuttgart.de/abfall.


31.03.: Stadt bringt Sofortmaßnahmen zur Abmilderung finanzieller Notlagen auf den Weg – Auf Antrag Unterstützung möglich
Zur Abmilderung der Corona-Krise haben Bund und Land bereits umfangreiche Sofortprogramme für die Wirtschaft sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft auf den Weg gebracht. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart will die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abmildern und ergreift Sofortmaßnahmen, die sie unmittelbar gestalten kann. Der Gemeinderat wird sich mit dem Vorschlag der Verwaltung in seiner am Donnerstag, 9. April, geplanten Sitzung befassen.
Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, erklärte am Dienstag, 31. März: „Die Pandemie wird weitreichende finanzielle Auswirkungen in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen haben. Gerade jetzt muss die Stadt flexibel reagieren können und finanziell handlungsfähig bleiben. Dazu haben wir dem Gemeinderat Vorschläge gemacht, wie Betrieben, Vereinen oder Kulturschaffenden durch die Krise geholfen werden kann.“ Der Bürgermeister weiter: „Wir müssen bis zum Sommer beobachten, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt und dann gegebenenfalls mit haushaltsrechtlichen Maßnahmen reagieren.“
Auf Antrag bei der Stadt sind bei den kommunalen Steuern, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Stundungen vorgesehen. Ebenfalls könnten Mieten, Nebenkosten und Pachten für städtische Gebäude und Grundstücke zinslos gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist eine unverschuldete finanzielle Notlage des Antragsstellers, die auf die aktuelle Corona-Krise zurückgeht.
Für Kultur und Sport sieht die Verwaltung weitere Aufwendungen von bis zu 5 Millionen Euro vor, diese sollen in Notlagen eingesetzt werden können. Ein Verfahren wird noch erarbeitet. Dazu können bereits beschlossene Zuwendungen in den Bereichen der Kultur- und Sportförderung flexibel gehandhabt, zum Beispiel vorgezogen werden.
Der städtische Haushaltsvollzug soll bis Ende Juli flexibilisiert werden, damit die Ämter schnell auf die neuen Aufgaben reagieren können.


30.03.: Neue Plattform zur Unterstützung des freiwilligen Engagements ist online
Auch in der Corona-Krise reagieren die Stuttgarterinnen und Stuttgarter solidarisch. Viele organisieren auf unterschiedlichen Wegen Hilfsangebote für ihre Mitmenschen.
Das neue Internetangebot corona-engagiert.stuttgart.de unterstützt Stuttgarterinnen und Stuttgarter dabei, im eigenen Stadtbezirk die passende ehrenamtliche Hilfe zu finden. Die Zielgruppen sind ältere, alleinstehende Personen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Familien in besonderen Situationen sowie Menschen, die sich aus anderem wichtigen Grund nicht selbst helfen können.
Mit diesem Angebot vernetzt die Landeshauptstadt Stuttgart das selbstbestimmte Engagement und unterstützt die große Hilfsbereitschaft der Einwohnerinnen und Einwohner. Initiativen und Organisationen, die Hilfe anbieten oder vermitteln, können ihr Angebot aufnehmen lassen. Menschen, die sich engagieren wollen, können direkt Kontakt mit den Initiativen in ihrer Nähe aufnehmen.
Die Plattform beantwortet Fragen zu den Rahmenbedingungen des Engagements, zeigt neue Engagementformen auf und informiert über Möglichkeiten des solidarischen Handelns. Weitere Initiativen und Organisationen sind eingeladen, ihre Angebote per E-Mail (corona-engagiert@stuttgart.de) einzureichen. Außerdem können unter dieser Adresse kreative Ideen und gute Beispiele mitgeteilt werden.


29.03.: Fieber-Ambulanz bezieht am Montag neue Räumlichkeiten im Neckarpark – Überweisung durch Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt erforderlich
Die im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart und der Kassenärztlichen Vereinigung betriebene Fieber-Ambulanz bezieht neue Räumlichkeiten. Ab Montag, 30. März, findet die Sprechstunde täglich von 10 bis 18 Uhr in der Jugendherberge Stuttgart Neckarpark statt. Die Stadt reagiert damit auf den zunehmenden Bedarf an ärztlicher Behandlung und bessert entsprechend nach.
Die Fieber-Ambulanz Neckarpark behandelt Patienten mit Atemwegsinfekten auf Überweisung durch den Hausarzt oder durch den niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt. Die Versorgung erfolgt für die erwachsenen Patienten durch Hausärzte und für die pädiatrischen Patienten durch Kinderärzte. Eine Vorstellung in der Fieber- Ambulanz ohne Überweisung ist nicht vorgesehen.
Die Fieber-Ambulanz ist am 17. März mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes im Alten Reitstadion im Rahmen einer Soforthilfe als Provisorium eingerichtet worden. Damit sollten die Stuttgarter Kliniken entlastet werden. Seit Eröffnung sind bereits mehr als 1.000 Patienten zur Abklärung in die Fieber- Ambulanz gekommen. Der Betrieb im Alten Reitstadion wird noch für kurze Zeit übergangsweise fortgeführt – parallel zur verlagerten Fieber-Ambulanz im Neckarpark.
Coronavirus: Wer wird getestet?
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt das Ziel, so viele Menschen wie möglich zu testen. Vorrangig stehen hierbei die Bürgerinnen und Bürger im Fokus, bei denen eine Covid19-Diagnose einen großen Einfluss auf die Therapie sowie das Umfeld hat.
Getestet werden sollen daher vor allem Personen mit respiratorischen Symptomen,
- die zu einer Risikogruppe gehören,
- die einen schwereren Krankheitsverlauf haben,
- die direkten Kontakt zu einem nachweisbar Corona-Erkrankten hatten,
- die der kritischen Infrastruktur angehören.
Nähere Informationen hierzu sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts zu finden:
http://multimedia.gsb.bund.de/RKI/Flowcharts/covid19-arzt/


27.03.: Gabenzäune nicht zielführend – Stadt setzt auf Hilfe, die ankommt
In der Corona-Krise zeigen viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihre Solidarität, indem sie Hilfsangebote für ihre Mitmenschen organisieren. Medienberichten zufolge wurden auch in der Landeshauptstadt zwei Gabenzäune eingerichtet, wo Lebensmittel und Altkleider hinterlassen wurden.
Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte am Freitag, 27. März: „Es ist toll zu sehen, dass sich so viele Stuttgarterinnen und Stuttgartern für ihre Mitmenschen einsetzen möchten.
Das zeigt die hohe Solidarität und Mitgefühl unserer Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit den Schwächeren in der Gesellschaft. Bei aller Spendenfreudigkeit bitte ich folgendes zu bedenken: Bei Lebensmittelspenden wissen wir nicht, ob die Hygienestandards eingehalten oder die Lebensmittel eventuell verdorben sind und dadurch die Empfänger gefährdet werden könnten. Gerade auch in diesen schwierigen Zeiten stehen unsere bewährten Anlaufstellen für Wohnungslose weiterhin offen. Die Landeshauptstadt und die freien Träger haben ein gutes Hilfesystem, was die Menschen erreicht.“
Stuttgart hat ein gut ausgebautes Netz an Einrichtungen, die wohnungslosen Menschen offen stehen: Hier erhalten sie unter anderem Mahlzeiten, können duschen oder Kleidung bekommen. Auch die Straßenambulanz MedMobil ist mit Einschränkungen weiter im Einsatz. Diese Tagesstätten sind aktuell auch weiterhin besetzt, selbstverständlich unter Beachtung aller notwendigen Vorsichtsmaßnehmen:
- Tagesstätte der Caritas in der Olgastraße 46
- Franziskusstube der Caritas in der Paulinenstraße 18
- Wärmestube im Haus der Diakonie in der Büchsenstraße 34-36
- Ambulante Hilfe e.V. in der Kreuznacher Straße 41a
- Zentrale Winternotübernachtung in der Hauptstätter Straße 150
- Geschützte Räume für Frauen (Femmetastisch) in der Heusteigstraße 20
- Bahnhofsmission am Hauptbahnhof bei Gleis 16 (Ausgang zum
Schlossgarten)

Stadt unterstützt Engagement von Bürgern und Initiativen
Seit Montag, 23. März, unterstützt die Landeshauptstadt engagierte Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen mit einer professionellen Infrastruktur. Hilfsangebote können an poststelle.corona- engagiert@stuttgart.de gerichtet werden. Ohne Online-Zugang steht die zentrale Telefonnummer 0711/216-88588 zur Verfügung. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Koordinierungsstelle Bürgerengagement aus dem Haupt- und Personalamt sowie aus dem Sozialamt sammeln und veröffentlichen die eingehenden Angebote. Unterstützt werden sie dabei von ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern der Freiwilligenagentur. Poststelle und Telefon sind zunächst montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr besetzt, freitags von 9 bis 15 Uhr.


26.03.: Mit Viren belastete Abfälle grundsätzlich über Restmülltonne entsorgen
Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, ist es wichtig, dass positiv getestete oder unter Quarantäne gestellte Personen ihre Abfälle sicher entsorgen. Darauf hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Donnerstag, 26. März, hingewiesen.
Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau sagte: „Bei der Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus müssen wir in allen Bereichen aufmerksam sein und entsprechende Vorkehrungen treffen. Dies gilt auch für die sichere Entsorgung des Restmülls, besonders wenn sich hierin Viren befinden können. Zum Schutz Ihrer Familienmitgliedern, Mitbewohnern und Nachbarn sowie zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Stuttgart bitte ich Sie, sich an diese Regeln zu halten und umsichtig zu handeln.”
Betroffene Haushalte sollen ihre Abfälle grundsätzlich über die Restmülltonne entsorgen. Dies gilt insbesondere für Taschentücher, Aufwischtücher, Hygieneartikel, Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmitteln. Diese Abfälle werden idealerweise in stabilen Müllsäcken gesammelt und anschließend sicher verschlossen, beispielsweise durch Verknoten. So kann eine Gefährdung von anderen Nutzern der Restmülltonnen und den Mitarbeitern der Abfallwirtschaft Stuttgart ausgeschlossen werden.
Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen zu bringen und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen bereits gefüllt, müssen die Müllsäcke bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen und nicht frei zugänglichen Ort wie im Keller gelagert werden.
Nicht vom Coronavirus betroffene Haushalte sollten ihren Müll weiter wie bisher entsorgen, um die Kapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten. Weitere Informationen zur korrekten Entsorgung von Abfällen sind zu finden unter: www.stuttgart.de/abfall.


26.03.: Corona-Hotline für Stuttgarter Unternehmen
Die Aktiven Stuttgarter – Gemeinschaft der Vereine für Handel, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen und Freie Berufe haben eine neue Corona-Hotline für Unternehmen initiiert und koordiniert. Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Initiative. Die Corona-Hotline ist täglich von 13 bis 17 Uhr erreichbar unter der Rufnummer 30001822.
Das Angebot richtet sich an alle hilfesuchenden Stuttgarter Unternehmen. Gerade die kleinen Stuttgarter Unternehmen sowie die freien Berufe benötigen besondere Unterstützung in dieser Krise. Aus diesem Grund haben die aktiven Stuttgarter eine Hotline eingerichtet. Fachleute aus den Bereichen Unternehmensberatung, Recht, Coaching oder Gesundheit stehen ehrenamtlich für Auskünfte zur Verfügung. Ziel ist es, den Unternehmen niederschwellig zu helfen, individuelle Fragen rund um das Virus, Hygiene- und Arbeitsvorschriften zu beantworten und Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen wie Zuschüsse, Förderprogramme, Kredite oder Kurzarbeit weiterzugeben. Die Anfragen der Unternehmen werden nach Eingang an einen passenden Experten weitergeleitet und innerhalb der nächsten 24 Stunden beantwortet.
Ines Aufrecht, die Leiterin der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart, erklärt: „In dieser besonderen Zeit ist der Zusammenhalt wichtig, ehrenamtliches Engagement und Know-how müssen gebündelt und zur Unterstützung der Stuttgarter Unternehmen eingesetzt werden. Wir bedanken uns bei allen, die dieses Angebot möglich machen.“
Das Angebot der Aktiven Stuttgarter ergänzt die Dienstleistung der Wirtschaftsförderung. Die Wirtschaftsförderung ist Lotse zu Unterstützungsmaßnahmen unter anderem von Bund und Land. Zudem fördert sie lokale Initiativen. Mit der Hotline der aktiven Stuttgarter stehen nun Experten zur Verfügung, die unter anderem auch zu spezifischen arbeits- und steuerrechtlichen Fragestellungen Auskunft geben können.
Interessierte Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Bankfachleute, die die Corona-Hotline stundenweise ehrenamtlich unterstützen wollen, können sich bei Angelika Grupp, Vorsitzende der Aktiven Stuttgarter, unter grupp@aktive-stuttgarter.de melden. Auch per E-Mail können die Unternehmen ihre Anfragen einreichen an corona@aktive-stuttgarter.de.
Weitere Informationen hat das Team der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart, Telefon 216-60708 oder E-Mail wifoe@stuttgart.de.


26.03.: Mehr Platz für Infizierte und zur Quarantäne – Stadt mietet Schutz-Unterkünfte
In Stuttgart sind inzwischen 565 (Stand: 26. März 2020, 14 Uhr) gemeldete Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus registriert, teilte die Stadt am Donnerstag, 26. März, mit. Drei Menschen sind an den Folgen der Viruserkrankung verstorben (Stand: 26. März, 14 Uhr). Um die Kliniken weiter zu entlasten, eine gute medizinische Betreuung zu sichern und die Lage von isolierten Erkrankten zu verbessern, schafft die Stadt jetzt vorsorglich über 300 Plätze zur Unterbringung und Betreuung. Die gemieteten Gebäude sind über mehrere Stadtbezirke verteilt und werden von verschiedenen Hilfsdiensten im Auftrag der Stadt betrieben.
Die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, Dr. Alexandra Sußmann erklärte: „Wir schaffen Schutz-Unterkünfte. Sie bieten Erkrankten einen Schutzraum zur Genesung.“ Sußmann weiter: „Sie können genutzt werden von Menschen, die sich als Verdachtsfälle in häusliche Isolation begeben müssen, oder von Erkrankten mit mildem Verlauf, deren Quarantäne angeordnet wurde, aber nicht in der eigenen Wohnung möglich ist. Auch können wir hier vorübergehend Patienten betreuen, die nicht im Krankenhaus versorgt werden müssen, sich aber auch nicht zu Hause versorgen können.“ Die Menschen seien an den Orten in Einzelzimmern untergebracht und würden so lange wie nötig professionell mit Pflege und Essen versorgt. Für sie gelten strenge Regeln der Quarantäne, deren Einhaltung überwacht würde. Die Zuweisung erfolge nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Die erste Einrichtung nimmt am Freitag, 27. März, ihren Betrieb auf. Das Deutsche Rote Kreuz kümmert sich dann in Stuttgart-Mitte um Quarantänefälle aus dem Kreis von Geflüchteten und von wohnungslosen Menschen. Das Gebäude bietet 34 Plätze. Wenn der Bedarf steigt, so könnten Schutz-Unterkünfte in Stuttgart-Wangen (40 Plätze), in Stuttgart-Ost (90 Plätze) zur Unterbringung allgemeiner Quarantänefälle genutzt werden. Zwei weitere Objekte böten 165 Plätze. Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann unterstrich: „Wir habenintensiv nach Objekten gesucht, die den Patienten besten Schutz bieten. Wichtig war uns, dass die Rahmenbedingungen und die Konditionen stimmen. Denn wir brauchen Flexibilität, um bei steigenden Infektionen handlungsfähig zu bleiben.“


26.03.: Hotline für Bürgerinnen und Bürger jetzt auch am Wochenende erreichbar
Bei Fragen rund um das Thema Corona erhalten Bürgerinnen und Bürger Antworten und Hilfe über die Corona-Hotline. Diesen Service weitet die Landeshauptstadt Stuttgart aus: Ab sofort ist die Anlaufstelle auch am Wochenende von 11 bis 15 Uhr erreichbar. Das hat die Stadt am Donnerstag, 26. März, bekanntgegeben.
Fabian Mayer, Erster Bürgermeister, sagte: „Das Angebot wurde von Beginn an sehr gut angenommen. Seither lernen wir stetig dazu − nicht nur, was die Inhalte betrifft, zu denen Bürgerinnen und Bürger um Rat und Antworten bitten, sondern auch bei den Erreichbarkeiten. Auf die fortwährend hohe Anzahl an Anrufen haben wir nun reagiert und unser Angebot ausgebaut. Auch am Wochenende wollen sich die Bürger informieren. Ich bin glücklich, dass sich unter unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so viele Freiwillige gemeldet haben. ”
Seit dem 19. März ist die Hotline für Bürgerinnen und Bürger geschaltet. Seither nehmen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Ämtern der Stadt werktags rund 1600 Anrufe entgegen. Insgesamt konnten so in einer Woche rund 8000 Anrufe bedient werden. Besonders häufig werden dabei Fragen zu Testergebnissen sowie zu den Regeln für Quarantäne und häuslicher Isolation gestellt. Ebenso häufig erkundigen sich Bürgerinnen und Bürger nach Entschädigungen, Selbständige bitten um Informationen zu möglichen Unterstützungsleistungen. Des Weiteren drehen sich die Anrufe um Fragen des täglichen Lebens, wie der Besuch bei medizinischen Diensten, Physiotherapeuten und Logopäden.
Die Corona-Hotline ist fortan an Samstagen und Sonntagen von 11 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0711/216-88200 zu erreichen, montags bis freitags sind von 8 bis 18 Uhr die Telefonnummern 0711/216-88688 und 0711/216-88888 geschaltet. Im Internet informiert die Stadt unter www.stuttgart.de/corona über das Virus, über neue Verordnungen und Regelungen sowie über die Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


25.03.: Aktion sport@home mit den Stuttgarter Sportvereinen bietet tägliche Sportstunde
Die Aktion sport@home des Amts für Sport und Bewegung in Kooperation mit dem Sportkreis Stuttgart und den Stuttgarter Sportvereinen bringt ab Donnerstag, 25. März, die Angebote der Sportvereine mit einer täglichen Kurseinheit um 17.30 Uhr in die Wohnzimmer der Stuttgarter. Die Videos werden auf dem facebook-Kanal der Stadt „Stuttgart – meine Stadt“ sowie unter www.stuttgart.de/corona online gestellt.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des Coronavirus beeinflussen unser gewohntes Leben stark. So ist es derzeit für viele von uns nicht möglich, das geliebte wöchentliche Training beim Sportverein zu besuchen. Ab sofort kommen die Vereine daher mit einem Angebot zu den Stuttgarterinnen und Stuttgartern nach Hause. Mit der Aktion sport@home wollen wir zum einen die Möglichkeit bieten, sich trotz eingestelltem Sportbetrieb fit zu halten. Zum anderen verbinden wir mit der Aktion die Bitte, den Stuttgarter Sportvereinen in dieser für uns alle herausfordernden Zeit die Treue zu halten.“
Die Videoserie zeigt Kursangebote der Stuttgarter Sportvereine. Auf dem Programm stehen unter anderem Functional Fitness, Yoga, Aerobic und Zumba. Eine Folge dauert rund 25 Minuten und steht jeden Tag um 17.30 Uhr auf dem städtischen facebook-Kanal „Stuttgart – meine Stadt“ zur Verfügung. In Stuttgart gibt es knapp 300 Sport treibende Vereine mit rund 255.000 Mitgliedern, die im Sportkreis Stuttgart organisiert sind.
Die Aktion ist zunächst für die Zeit der Einstellung des Sportbetriebs geplant. Die Videos sind auf den städtischen facebook-Kanal und unter www.stuttgart.de/corona zu finden. Hier informiert die Stadt auch über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


24.03.: Aktion „Fit mit Clips für Kids“ bietet Bewegungsideen für Kinder
Nachmachen ausdrücklich erwünscht: Kurze Videoclips mit Bewegungsideen für zu Hause finden Kinder und Eltern ab sofort täglich auf www.stuttgart.de/corona. Die Kinderbeauftragte der Stadt, Maria Haller-Kindler, hat die Aktion „Fit mit Clips für Kids“ am Dienstag, 24. März, gestartet. Das Projekt setzt sie zusammen mit dem Amt für Sport und Bewegung und dem Gemeinschaftserlebnis Sport um.
Die Videoclips stellen Hüpf- und Geschicklichkeitsspiele sowie weitere Bewegungsideen vor, die auf kleinem Raum und ohne besonderes Equipment zu Hause oder vor der Haustür nachgemacht werden können. Haller-Kindler sagte: „Kinder müssen sich unbedingt bewegen, damit sie fit bleiben. Dass die Spiel- und Bolzplätze momentan geschlossen sind, ist eine harte Einschränkung für Familien. Hier wollen wir mit unserem Angebot anknüpfen und Alternativen aufzeigen. Die kurzen Clips animieren zum Ausprobieren und können zu einem festen Element in der gerade für Kinder wichtigen Tagesstruktur werden. So wollen wir auch verhindern, dass sich unnötiger Stress in den Familien aufbaut.“
Daniela Klein, Leiterin des Amts für Sport und Bewegung, richtete sich direkt an die Kinder: „Bewegung ist der Schlüssel für ein gesundes Aufwachsen. Auch wenn ihr gerade nicht zum Sport, in die Kita oder in die Schule dürft, gibt es viele Möglichkeiten in Bewegung zu bleiben. Probiert es aus – ihr werdet sehen, ihr habt viel Spaß dabei.“
Uwe Jaeger vom Gemeinschaftserlebnis Sport sagte: „Die Aktion stieß bei uns auf offene Ohren, können wir doch momentan nicht unserer Aufgabe nachkommen, Kindern und Jugendlichen Sport- und Bewegungsangebote anzubieten – wohlwissend, dass diese gerade jetzt von entscheidender Wichtigkeit für die körperliche und psychische Gesundheit sind.“
Die Aktion ist zunächst für die Zeit der Schulschließung täglich bis 19. April geplant. Die kurzen Videoclips sind unter www.stuttgart.de/corona zu finden. Hier informiert die Stadt auch über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


23.03.: Landeshauptstadt bündelt und unterstützt freiwillige Hilfsangebote – neue Plattform „Corona: Engagiert in Stuttgart“
Stuttgart hält zusammen: Während der Corona-Krise reagieren die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger solidarisch, viele organisieren auf unterschiedlichen Wegen Hilfsangebote für ihre Mitmenschen. Dieses Engagement stärkt die Landeshauptstadt fortan mit einer professionellen Infrastruktur. Das hat die Stadt am Montag, 23. März, bekanntgegeben.
Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: „Stuttgart hält gerade in schwierigen Zeiten zusammen. Das zeigt die große Anzahl an Engagierten, die sich jetzt für ihre Mitmenschen einsetzen möchten und sich Hilfsangebote überlegen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und können von Botengängen über Besorgungen bis hin zu technischem Support reichen. Das hilft enorm, um die weitere Ausbreitung einzudämmen und auch, um die sozialen und individuellen Folgen abzufedern.“
Erster Bürgermeister Fabian Mayer sagte: „Indem wir nun eine passgenaue Infrastruktur schaffen, können wir diese Kräfte bündeln und koordiniert vorgehen. Hier können wir auf das Know-How der Verwaltung und ihrer Fachämter setzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweier Ämter sowie Beraterinnen und Berater der Freiwilligenagentur betreuen die Poststelle, nehmen Anrufe entgegen und koordinieren alles Weitere, sodass sich Hilfesuchende und Hilfebietende unkompliziert und schnell finden können.“
Mit folgenden Bausteinen unterstützt die Stadt das Engagement von Bürgern und Initiativen:
Hilfsangebote in Stuttgart werden gesammelt und veröffentlicht, Einzelpersonen und Initiativen, die Hilfe anbieten wollen, werden beraten und unterstützt, Ideen für Unterstützung ohne physischen Kontakt werden zusammengestellt und es wird über weitere Möglichkeiten des solidarischen Handelns informiert.
Engagierte Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen können Hilfsangebote an poststelle.corona-engagiert@stuttgart.de richten. Ohne Online-Zugang steht die zentrale Telefonnummer 0711/216-88588 zur Verfügung. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Koordinierungsstelle Bürgerengagement aus dem Haupt- und Personalamt sowie aus dem Sozialamt sammeln und veröffentlichen die eingehenden Angebote. Unterstützt werden sie dabei von ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern der Freiwilligenagentur. Poststelle und Telefon sind zunächst montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr besetzt, freitags von 9 bis 15 Uhr.
Des Weiteren wird bis Freitag, 27. März, eine neue Plattform „Corona: Engagiert in Stuttgart“ geschaltet. Dort werden Hilfsangebote und grundlegende Informationen vermittelt sowie Empfehlungen für ein freiwilliges Engagement bereitgestellt, wie zum Beispiel zum Gesundheitsschutz und zu allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen.
Bürgertelefon
Alle anderen Fragen zum Thema Corona werden beim Bürgertelefon der Stadt Stuttgart unter den Telefonnummern 0711/216-88888 und 0711/216-88688 beantwortet. Diese Hotline ist von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Unter www.stuttgart.de/corona informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


23.03.: Trauungen vor Stuttgarter Standesämtern nur noch ohne Gäste möglich
Aus Gründen des Infektionsschutzes hat die Bundesregierung verfügt, dass Ansammlungen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit verboten sind. Die Standesämter der Landeshauptstadt Stuttgart setzen die Verfügung um und führen Trauungen ab sofort nur noch mit dem Paar (ohne weitere Gäste) durch. Das hat die Stadt am Montag, 23. März, bekanntgegeben.
Das Standesamt Stuttgart ist unter der Rufnummer 0711-216-88852 oder per E-Mail unter standesamt@stuttgart.de erreichbar. Die Kontaktdaten der Standesämter in den Bezirksrathäusern sind unter https://www.stuttgart.de/standesaemter aufrufbar.
Die Liste der vom eingeschränkten Dienstbetrieb betroffenen Ämter wird fortlaufend aktualisiert und ist zu finden unter www.stuttgart.de/corona.


20.03.: Informationen für Unternehmen
Was tun bei erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Wo gibt es schnelle Liquiditätshilfen? Welche Regelungen für Kurzarbeit greifen in der aktuellen Situation? Wer trägt welche Kosten und wo gibt es weitere Unterstützung? Informationen zu diesen und anderen Fragestellungen rund um das Coronavirus sowie Kontaktdaten zu kompetenten Stellen erhalten Unternehmen unter anderem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus (für Unternehmen)
Für die besonders betroffenen Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer in der Kultur- und Kreativwirtschaft hat das Kompetenzzentrum Kultur und Kreativwirtschaft des Bundes Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen zusammengestellt.
Für weiterführende, branchenspezifische Informationen und Unterstützung sind die Berufsverbände und -kammern Ansprechpartner.
Auch die Stadt Stuttgart prüft aktuell bereits Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen vor Ort. Bei Fragen hilft das Team der Wirtschaftsförderung unter wifoe@stuttgart.de.
Weitere Informationen für Unternehmen auf www.stuttgart.de/coronavirus und www.stuttgart.de/wirtschaft-arbeit.

Persönliche Vorsprache beim Jugendamt nur nach telefonischer Anmeldung möglich
Aus Gründen des Infektionsschutzes schränkt das Jugendamt Stuttgart seit Dienstag 17. März, bis auf Weiteres die Möglichkeiten der persönlichen Vorsprache ein. Kundinnen und Kunden können nur nach telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Eine Beratung per Telefon oder E-Mail findet statt. Antragsformulare können per Post zugesandt oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen im Gespräch am Telefon, ob Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden können. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind die Maßnahmen entscheidend, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Information zur Vergabe von städtischen Kita-Plätzen
Aktuell werden die städtischen Kitaplätze für das Kita-Jahr 2020/21 zentral vergeben. Alle Familien auf der Warteliste werden zum 1. April 2020 schriftlich über eine Platzzusage oder zum Nachrückverfahren informiert. Wir bitten um Verständnis, dass derzeit keine Auskünfte zum Stand der Vergabe erfolgen kann.
Die Zentralen Dienste in der Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart und in der Hauptstätter Straße 68, 10178 Stuttgart schränken aus Gründen des Infektionsschutzes seit Dienstag 17. März, bis auf Weiteres die Möglichkeiten der persönlichen Vorsprache ein. Eine Beratung per Telefon oder E-Mail findet statt. Antragsformulare können per Post zugesandt oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen im Gespräch am Telefon, ob Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden können.
Beratungszentren in den Stadtbezirken
Aus Gründen des Infektionsschutzes schränken die 11 Beratungszentren Jugend und Familie des Jugendamtes in Stuttgart seit Dienstag, 17. März, bis auf Weiteres die Möglichkeiten der persönlichen Beratung in den Beratungszentren und auch im Rahmen von Hausbesuchen ein. Darunter fallen auch die Willkommensbesuche für Familien mit Neugeborenen. Die Beratung findet verstärkt telefonisch und per Email
Zentrale Dienste statt. Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Beratungen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung stattfinden. Davon ausgenommen sind Krisensituation und familiäre und persönliche Notlagen. Auch hier bitten wir nach Möglichkeit, um vorherige telefonische Kontaktaufnahme.


19.03.: Verhalten in Zeiten von Corona – OB Kuhn: „Regeln zwingend notwendig“ – Polizei kontrolliert Einhaltung der Verordnungen
Damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet, sind alle Versammlungen und Veranstaltungen verboten. Die Regelung gilt grundsätzlich sowohl drinnen als auch draußen. Hintergrund der Regelung ist, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig an einer Örtlichkeit aufhalten. Zudem sind Sport- und Spielplätze geschlossen. Dennoch treffen sich nach wie vor viele Menschen in öffentlichen Parks und auf Plätzen – wie Schlossplatz, Marienplatz oder Max-Eyth-See – und halten dabei den Mindestabstand von zwei Metern nicht ein. Immer wieder wird auch die Sperrung der Sport- und Spielplätze ignoriert. Stadt und Polizei weisen darauf hin, dass die infektionsschützenden Maßnahmen, die in den Verordnungen des Landes Baden- Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart niedergeschrieben sind, für die Bevölkerung bindend sind.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am Donnerstag, 19. März: „Jeder muss die Verhaltensregeln unbedingt beachten. Das fällt nicht immer leicht, aber die Regeln sind zwingend notwendig und dienen dem eigenen Schutz und dem Schutz aller. Das gilt beim Einkauf und im öffentlichen Raum. Wer sich nicht an die Verhaltensregeln hält, wer jetzt noch in Gruppen die Plätze oder Parks bevölkert, handelt sehr fahrlässig und gefährdet unser Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Ansteckungsketten zu unterbrechen.“
Die Polizei überwacht ab jetzt intensiv die Einhaltung der Verordnungen, insbesondere im Hinblick auf untersagte Veranstaltungen und Versammlungen. Kontrolliert wird verstärkt im öffentlichen Raum – insbesondere auf Straßen, Plätzen, in Anlagen und an sonstigen Treffpunkten.
Verhaltensregeln beachten
Generell gilt: Das Coronavirus wird durch direkten Kontakt untereinander verbreitet, insbesondere durch Tröpfchenübertragungen und Händeschütteln. Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygieneregeln zum regelmäßigen Händewaschen und zum Niesen in die Armbeuge. Verzichten Sie aufs Handgeben. Fassen Sie sich nicht ins Gesicht. Bleiben Sie auf Abstand zu anderen Personen, am besten zwei Meter. Das gilt unbedingt auch beim Schlangestehen im Supermarkt, im Baumarkt, wo auch immer. Vermeiden Sie es dringlich, Menschentrauben zu bilden – in Parks, auf öffentlichen Flächen und auf Sport- oder Spielplätzen.
Überhaupt sollten Sie soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren und zuhause bleiben. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Beachten Sie zwingend alle Verbotsregeln. Nur so kann es gelingen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.
Unter www.stuttgart.de/corona informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


19.03.: Stadt warnt eindringlich vor sogenannten „Corona-Partys“ – Leiter des Gesundheitsamts: „Gefahr für das eigene Leben und das Leben anderer“
Die Landeshauptstadt Stuttgart warnt eindringlich vor sogenannten „Corona-Partys“. Zu solchen Feiern zuhause oder auf öffentlichen Plätzen wird derzeit unter jungen Leuten in sozialen Medien eingeladen, nachdem öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sowie der Betrieb von Vergnügungsstätten untersagt sind. Wie das Robert-Koch-Institut sieht auch das städtische Gesundheitsamt in solchen Partys eine große Gefahr.
Amtsleiter Prof. Stefan Ehehalt sagte am Donnerstag, 19. März: „Es ist ein verheerender Irrtum zu glauben, dass solche Corona-Partys harmlos sind.“ Selbst wenn die Infektion mit dem Coronavirus bei jungen Menschen weniger heftig verlaufe, „so sind sie gefährliche Virusträger und können alle in ihrem Umfeld anstecken – zuhause in der Familie und in der Öffentlichkeit“, erklärte Ehehalt weiter.
Stadt und Land unternehmen derzeit alles, um eine noch schnellere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern. Dabei ist es besonders wichtig, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Ehehalt: „Partys sind hier nicht nur kontraproduktiv und leichtsinnig, sondern auch verantwortungslos und hochriskant. Sie stellen eine Gefahr für das eigene Leben und das Leben anderer dar.“
Um sich selbst und Risikogruppen – wie ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – zu schützen, müsse das gesellschaftliche Leben aktuell eingeschränkt werden. „Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Deshalb steigt das Risiko einer Ansteckung, je näher man sich kommt“, so der Leiter des Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen und nützliche Links zum Coronavirus gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/corona.


19.03.: Bürgertelefon: Stuttgart schaltet ab sofort Corona-Hotline
Die Landeshauptstadt Stuttgart schaltet ab Donnerstag, 19. März 2020, eine Corona- Hotline, das Bürgertelefon. Dies hat das Haupt- und Personalamt bekannt gegeben. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Ämtern der Stadt beantworten unter den Telefonnummern 0711/216-88888 und 0711/216-88688 Fragen rund um das Thema Corona. Der Start des Bürgertelefons erfolgt aus dem Stand, ein weiterer Ausbau ist geplant. Die Hotline wird zunächst von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein.
Allgemeine Fragen zur Landeshauptstadt Stuttgart beantwortet weiterhin das ServiceCenter der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 0711/216-0 oder der Behördennummer 115.
Unter www.stuttgart.de/corona informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


18.03.: Vorgaben für Trauerfeiern

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch Folgen für Beerdigungen und Trauerfeiern. Die Landeshauptstadt hat auf allen 42 Friedhöfen die Feierhallen geschlossen. Verstorbene werden weiterhin bestattet. Eine kleine Trauergemeinde mit maximal zehn Personen kann sich während der Bestattung am Grab oder der Urnenwand zusammenfinden. Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau erklärte am Mittwoch, 18. März: „Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weitreichend. Es ist weiter möglich, Verstorbenen das letzte Geleit zu geben und sich von ihnen zu verabschieden. Leider sind auch bei diesen Gelegenheiten Kontakte zu minimieren. Trauernde sollten derzeit, wenn möglich, Distanz zueinander wahren.“ Auch bei der abschließenden Trauerfeier gelten die allgemeinen Vorgaben des Infektionsschutzes gegen das Coronavirus: Es sollten möglichst wenige Personen – nicht mehr als zehn – zusammenkommen, die die Hygieneregeln wie Abstand, Nieß- und Handhygiene beachten.


18.03.: Notwendige Verhaltensregel in Zeiten des Coronavirus
Generell gilt: Das Coronavirus wird durch direkten Kontakt untereinander verbreitet, insbesondere durch Tröpfchenübertragungen und Händeschütteln. Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygieneregeln zum regelmäßigen Händewaschen und zum Niesen in die Armbeuge. Bleiben Sie auf Abstand zu anderen Personen, am besten zwei Meter. Das gilt auch beim Schlangestehen. Vermeiden Sie es dringlich, Menschentrauben zu bilden. Überhaupt sollten Sie soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren und zuhause bleiben. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Beachten Sie zwingend alle Verbotsregeln. Nur so kann es gelingen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.
Unter www.stuttgart.de/corona informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.


17.03.: Anmeldung zur Notfallbetreuung an Schulen (PDF-Datei)

17.03.: Anmeldung zur Notfallbetreuung an Kindertagesstätten (PDF-Datei)


Veröffentlicht am 03.06.2020