Das Ordnungsamt hat in der Rothebühlstraße am Samstag per Sofortvollzug einen Club geschlossen. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Montag, 6. Juli, bekanntgegeben.
In dem Club hatten in der Nacht von Freitag auf Samstag rund hundert Menschen gefeiert und dabei die Vorgaben zur Eindämmung der Corona- Pandemie ignoriert.
Dr. Albrecht Stadler, Abteilungsleiter im Amt für öffentliche Ordnung, sagte: „Die Corona-Verordnung schreibt vor, dass der Betrieb von Clubs und Discotheken bis auf weiteres untersagt ist. Die meisten Betreiber halten sich an die Vorgaben und leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die Pandemie weiter einzudämmen. In dem jetzt von uns geschlossenen Club wurden die behördlichen Auflagen allerdings ignoriert: Es wurde laute Musik abgespielt, getanzt und kein Abstand eingehalten. Wir haben den Club daher geschlossen und ein Bußgeldverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.“ Der Bußgeldrahmen beläuft sich auf bis zu 25.000 €. Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Beschränkungen der Coronaverordnung, so Stadler weiter, drohen schärfere Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Konzession.
Der Club muss nun solange geschlossen bleiben, bis der Betreiber der Stadt ein Konzept vorlegt, in dem er überzeugend darstellt, wie er die Vorgaben der Corona- Verordnung künftig einhalten will.
Seit dem 30. Mai dürfen Clubs und Diskotheken zwar wieder öffnen, allerdings müssen sie den Betrieb auf eine reine Schank- und Speisewirtschaft beschränken. Dafür gelten insbesondere folgende Regeln: Jedem Gast muss ein Sitzplatz zugewiesen werden. Getränke oder Speisen müssen im Sitzen konsumiert werden. Tanzen ist nicht erlaubt, und die Hintergrundmusik darf nur leise abgespielt werden.