Das Gesundheitsamt lässt Kinder sowie das pädagogische Personal mehrerer Stuttgarter Bildungseinrichtungen auf das Coronavirus testen.
Das Gesundheitsamt lässt Kinder sowie das pädagogische Personal mehrerer Stuttgarter Bildungseinrichtungen auf das Coronavirus testen. Konkret geht es um einzelne Klassen an der Bismarckschule, der Helene-Fernau-Horn-Schule, der Robert-Mayer-Schule, der Marienschule und der Lehenschule. Dazu kommen der Gustav-Werner-Kindergarten sowie die „Tageseinrichtung für Kinder Kafkaweg / Adalbert-Stifter-Straße“. Die Testungen in den Schulklassen erfolgen vorsorglich, weil einzelne Schüler aus zwei Flüchtlingsunterkünften dort Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Der Grund für die Testungen in den Kindertageseinrichtungen ist, dass zwei der Kinder nachweislich an COVID-19 erkrankt sind.
Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, erklärte am Sonntag, 12. Juli: „Wir informieren derzeit die Leitungen der Schulen und Kitas, um welche Klassen beziehungsweise um welche Gruppen es sich handelt. Die Jugendlichen und Kinder sollen vorsorglich zu Hause bleiben, bis das Gesundheitsamt sich meldet, um das weitere Vorgehen festzulegen. Dieses Vorgehen trägt wesentlich dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen und das Coronavirus nach Möglichkeit einzudämmen.“ Der Betrieb an den Einrichtungen sei bewusst stark reguliert, um die Kontakte möglichst minimal zu halten. Fezer weiter: „Wir leben in einer Pandemie. Gleichzeitig wollen wir Kinder das Lernen und Spielen ermöglichen. Deswegen gibt es strenge Vorschriften: Klassen und Gruppen sind getrennt, Hygieneregeln werden besprochen und auf deren Einhaltung geachtet. So können wir es bei Auftreten von Erkrankungen bei punktuellen Eingriffen belassen.“
Das Gesundheitsamt bereitet gemeinsam mit dem Klinikum Stuttgart, der Kassenärztlichen Vereinigung, niedergelassenen Ärzten und dem Deutschen Roten Kreuz die Testungen vor, so dass die Kinder und das pädagogische Personal bereits Anfang der Woche getestet werden können.
Die in den Flüchtlingsunterkünften lebenden engen Kontaktpersonen wurden in eine städtische Schutzunterkunft verbracht.