Stuttgarter Gemeinderat beschließt Nachtragshaushalt

Trotz 470 Millionen Corona-Lücke muss Stadt keine neuen Kredite aufnehmen

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Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat einstimmig einem Nachtragshaushalt für das aktuelle Jahr zugestimmt.

Auch für das kommende Jahr rechnet die Kämmerei mit einem Nachtrag, wie die Stadt am Mittwoch, 29. Juli, mitteilte.

Der Nachtrag für 2020 berücksichtigt alle aktuell bekannten Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die beschlossenen Investitionen des Gemeinderats, vor allem die Hilfen in den Bereichen Kultur und Sport, der Verzicht auf Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen sowie die Maßnahmen aufgrund der Schließung von Schulen oder die Stärkung des Gesundheitsamts.

Das Plenum beschloss darüber hinaus:
- die von der Verwaltung vorgeschlagene Sonderzuwendung in Höhe von 2 Millionen Euro für die Volkshochschule Stuttgart als Ausgleich des coronabedingten Defizits,
- 3,2 Millionen Euro für Pflegekräfte sowie das Personal im Funktionsdienst und die Hebammen am Klinikum Stuttgart, um sie übertariflich zu bezahlen. Konkret sollen sie eine halbe Stufe der nächsten Entgeltgruppe bessergestellt werden,
- 1,86 Millionen Euro für die „Mobile Jugendarbeit Innenstadt“ – ein vierjähriges Präventionsprojekt,
- einen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro an Pro Stuttgart e.V. wegen des Ausfalls des Weindorfs,
- Stundungen oder Minderungen der gewerblichen Miete bzw. Pacht städtischer Liegenschaften. Die Verwaltung wird den jeweiligen Bedarf einzeln prüfen,
- die finanzielle Unterstützung von besonders bedürftigen Stuttgarter Kindern.

Die Stadt rechnet für 2020 mit einer Finanzlücke von rund 470 Millionen Euro. Dennoch muss sie keine Kredite aufnehmen. Sie verdankt dies einem guten Jahresabschluss 2019 und aktuellen Hilfen von Bund und Land – vor allem den Corona-Soforthilfen des Landes, der Erstattung der Gewerbesteuer und der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung.
Die Verwaltung will dem noch in diesem Jahr ein Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte vorlegen. Damit will sie Vorschläge machen, wie künftige Haushalte zu finanzieren wären. Auf dieser Basis will der Rat entscheiden, ob für das kommende Jahr eine Haushaltssperre verhältnismäßig wäre.

Veröffentlicht am 30.07.2020