„Möglichst mit Ökostrom betriebene Heizstrahler verwenden“:

OB Kuhn für Aussetzung des Heizpilz-Verbots als weitere Unterstützung für Gastronomen

Image: Von Urban Explorer Hamburg - Heizpilz am Waldesrand auf flickr, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52156957 Bild 1 von 1: Image: Von Urban Explorer Hamburg - Heizpilz am Waldesrand auf flickr, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52156957

OB Fritz Kuhn hat das Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt beauftragt, für die nächste Sitzung des Gemeinderats eine Beschlussvorlage zur befristeten Aussetzung des Verbots von Heizpilzen in der Innenstadt vorzulegen.

Kuhn erklärte am Dienstag, 8. September: „Die Aussetzung des Verbots von Heizpilzen ist eine Entscheidung zugunsten unserer Gastronomie und keine Entscheidung gegen den Klimaschutz. Es ist wichtig, unsere Gastronomen, die unter Corona sehr zu leiden haben, jetzt zu unterstützen und ihnen auf diese Weise eine Brücke in die kältere Jahreszeit zu bauen.“

Das Verbot solle unmittelbar nach Beschluss im Gemeinderat für die bevorstehende Herbst- und Wintersaison bis April 2021 ausgesetzt werden und danach wieder in Kraft treten. Der OB erklärte weiter: „Falls das Heizpilzverbot ausgesetzt wird, sollte die Beheizung aber möglichst klimaschonend erfolgen wie durch den Einsatz von am besten mit Ökostrom betriebenen Heizstrahlern. Auf die klimaschädlichen gasbetriebene Heizpilze sollte möglichst verzichtet werden.“

Veröffentlicht am 08.09.2020