Stadt ruft Bürger zur Beteiligung auf:

6. Stuttgarter Bürgerhaushalt startet am 8. Februar

Illustration: Thilo Rothacker, Rechte: Landeshauptstadt Stuttgart Bild 1 von 1: Illustration: Thilo Rothacker, Rechte: Landeshauptstadt Stuttgart

Der sechste Stuttgarter Bürgerhaushalt startet am 8. Februar 2021 mit der Vorschlagsphase. Für welche Bereiche des öffentlichen Lebens soll die Stadt im Doppelhaushalt 2022/2023 mehr Geld ausgeben und für welche weniger?

Dazu können die Stuttgarterinnen und Stuttgarter Vorschläge einreichen, bewerten und kommentieren. Am Ende des Jahres entscheidet dann der Gemeinderat, welche Vorschläge in die Beratungen zum Doppelhaushalt einfließen und umgesetzt werden.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligung, Thomas Fuhrmann, sagte anlässlich des bevorstehenden Starts des Bürgerhaushalts: „Der Stuttgarter Bürgerhaushalt ist seit mittlerweile zehn Jahren eine Erfolgsgeschichte. 2011 fand das Beteiligungsverfahren zum ersten Mal statt. Mit ihrem Interesse und ihrer regen Beteiligung haben die Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihren Bürgerhaushalt zu einem der erfolgreichsten in ganz Deutschland gemacht. Ich lade die Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, auch in diesem Jahr wieder Vorschläge zum Stadthaushalt abzugeben, zu bewerten und mit anderen Teilnehmern zu diskutieren.“

Am Bürgerhaushalt kann jeder teilnehmen, der in Stuttgart wohnt. Zwischen dem 8. und dem 21. Februar können Vorschläge und Ideen zum Bürgerhaushalt eingereicht werden. Die Vorschläge müssen den städtischen Haushalt betreffen und zum Aufgabebereich der Stadt gehören. Informationen und Beratung, welche Vorschläge in dieses Spektrum fallen, bieten die Broschüre zum städtischen Bürgerhaushalt (https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/dokumente) sowie die ehrenamtlichen Unterstützer vom Arbeitskreis Bürgerhaushalt (E-Mail: arbeitskreis@buergerhaushalt-stuttgart.de).

Die Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Vorschläge online einbringen unter www.buergerhaushalt-stuttgart.de. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich: Von montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Rufnummer 216-91222.

Wer nicht im Internet teilnehmen kann, erhält zum Einreichen seiner Vorschläge spezielle Papierformulare von der Stadt. Diese liegen aus in der Stadtkämmerei, Eichstraße 7, von Montag bis Donnerstag zwischen 6.30 bis 16.30 Uhr und Freitag 6.30 bis 14.30 Uhr. Papierformulare und die Broschüre zum städtischen Bürgerhaushalt können auch bei den Bezirksämtern nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden. Die Teilnahme am Bürgerhaushalt per E-Mail oder über selbst erstellte Dokumente (Brief, Postkarte, etc.) ist nicht möglich.
Damit alle Vorschläge die gleichen Chancen haben, können Bewertungen erst nach Ende der Vorschlagsphase abgegeben werden. Zwischen dem Ende der Vorschlagsphase und der anschließenden Bewertungsphase liegt eine Pause. Vom 4. März bis zum 24. März können die Stuttgarter dann die eingegangenen Vorschläge bewerten. Das geht am einfachsten online über www.buergerhaushalt-stuttgart.de. Jeder Vorschlag darf pro Teilnehmer einmal bewertet werden: entweder mit ‚gut für unsere Stadt‘ oder ‚weniger gut für unsere Stadt‘. Die Rangfolge der Vorschläge wird ausschließlich anhand der positiv abgegebenen Wertungen ermittelt. Das Bewertungssystem mit positiven und negativen Stimmen bleibt jedoch erhalten und wird auf der Internetplattform und in der Auswertung dargestellt. So können die Stadträte nachvollziehen, ob Ideen unter den Teilnehmern kontrovers diskutiert werden.
Nach dem Ende der Bewertungsphase werden die TOP 100 Vorschläge ermittelt, die durch die Teilnehmer am besten bewertet wurden. Dabei werden auch die beliebtesten zwei Vorschläge eines jeden Stadtbezirkes in die TOP 100-Liste aufgenommen. So soll das Verfahren auch für die Einwohner kleinerer Stadtbezirke attraktiv bleiben. Die Verwaltung prüft schließlich alle Top-Vorschläge. Außerdem können die Bezirksbeiräte Stellungnahmen zu sämtlichen Ideen abgeben, die ihren Bezirk betreffen. Im Sommer legt die Verwaltung dem Gemeinderat die Ergebnisse der fachlichen Prüfung sowie die Stellungnahmen der Bezirksbeiräte vor. Im Herbst entscheidet der Gemeinderat dann, welche Maßnahmen umgesetzt werden.

Veröffentlicht am 03.02.2021