Lockdown geht weiter - aber mit "Öffnungsperspektiven"

GHV Feuerbach informiert Einzelhandel und Gewerbe über Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10.02.2021

Der GHV Feuerbach informiert in einer aktuellen Pressemitteilung über die neuen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10.02.2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz am 10.02.2021:

Das vollständige Beschlusspapier finden Sie hier (PDF)

Lockdown-Verlängerung:
Der bis Mitte Februar befristete Lockdown in Deutschland wird weitgehend bis zum 7. März verlängert (Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln, private Treffen, Reisen, Homeoffice, usw.). Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.

Schrittweise Öffnungen:

  • Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen bundesweit am 1. März wieder öffnen.
  • Der nächste Öffnungsschritt "kann bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galeriensowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen."
  • "Bund und Länder arbeiten weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt."
  • Über die Öffnung von Kitas und Schulen entscheiden die Länder selbst. Baden-Württemberg hat angekündigt, Grundschulen und Kitas ab dem 22. Februar wieder schrittweise zu öffnen.

Überbrückungshilfe III:
"Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 EUR je Monat, maximal 400.000 EURO im automatisierten Verfahren für vier Monate)".


Maßnahmen in Baden-Württemberg:

Aufhebung der Ausgangssperre:
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg werden zum 11.02.2021 aufgehoben. Damit setzt das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim um.


Maßnahmen in Stuttgart:

Außengastronomie:
Die Möglichkeit für Gastronomen, die Straßenwirtschaften temporär auf öffentlichen Parkplätzen zu erweitern, wird bis zum 31.12.2021 verlängert (bisher beschlossen bis zum 31.03.2021). Die Gastronomiebetreiber werden über diese Möglichkeit der Verlängerung bei Antragstellung von der Gaststättenbehörde informiert.


Ihr GHV-Team

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Veröffentlicht am 12.02.2021