Der GHV Feuerbach informiert in einer aktuellen Pressemitteilung über die seit dem 8. März geltenden Beschlüsse vom Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.
Alle Informationen erhalten Sie detailliert auf der aktualisierten Webseite https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ und als Übersicht in dieser PDF-Datei.
Wichtige Informationen zur Interpretation der Daten:
- Die relevanten Inzidenzwerte beziehen sich auf die Land- bzw. Stadtkreisebene, im Falle von Stuttgart auf den Stadtkreis Stuttgart
- "Stabile Inzidenz" (Voraussetzung für einen Wechsel in neue Stufe bzw. von unter 50 auf 50-100 oder zurück innerhalb einer Stufe) bedeutet "5 Tage in Folge"
Zur Überbrückungshilfe III noch ein Internet-Tipp von unserer Seite:
Eine gute Übersicht bietet die Seite https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html
Mit freundlichem Gruß
Ihr GHV-Team