Die Landeshauptstadt Stuttgart ordnet in Abstimmung mit dem für Infektionsschutz zuständigen Sozialministerium Baden-Württemberg eine nächtliche Ausgangssperre auf der Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper begründete dies am Dienstag, 13. April, wie folgt: „Das städtische Gesundheitsamt stellt weiterhin steigende Infektionszahlen fest. Die ‚Notbremse‘, die wir am 31. März gezogen haben, hat leider nicht zur erhofften Eindämmung des Infektionsgeschehens geführt. Deswegen sind zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz leider unerlässlich.“ Die Entscheidung der Landeshauptstadt erfolgte auch in Anbetracht der Tatsache, dass alle Landkreise der Region Stuttgart – außer dem Landkreis Böblingen – wegen dort noch höherer Inzidenzwerte bereits eine nächtliche Ausgangssperre verfügt haben sowie vor dem Hintergrund, dass das Land Baden-Württemberg angekündigt hat, dem heutigen Beschluss der Bundesregierung zu folgen, nächtliche Ausgangssperren durch die beabsichtigte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes bereits ab einer dreitägigen Überschreitung des Inzidenzwerts von 100 anzuordnen.
Die Ausgangssperre wird erstmals in der Nacht von Donnerstag, 15. April 2021, auf Freitag, 16. April 2021, ab 0 Uhr verfügt. In den Folgetagen gilt die Beschränkung jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr.