In der Stuttgarter Innenstadt gilt für Samstag, den 17. April, eine neue Vorgabe zum Tragen von Mund‐Nasen‐Bedeckungen.
Diese Pflicht gilt für den sogenannten City- Ring sowie den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz (Stuttgart- Mitte) und den Marienplatz. Demnach besteht zwischen 8 – 22 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.
Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Donnerstag, 15. April, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten am Samstag, 17. April, von 8 – 22 Uhr.
Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden 7-Tage- Inzidenz von 179,9 in Stuttgart sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag.