„Persönlicher und gesellschaftlicher Kraftakt, um Pandemie den Garaus zu machen“

Stadt muss strenge Vorgaben für Notbetreuung an Kitas und Schulen einführen

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Die Landeshauptstadt hat strikte Vorgaben erlassen für die Notbetreuung an Schulen und Kitas sowie der Kindertagespflege.

So müssen alle Kinder ab 3 Jahren zweimal wöchentlich einen negativen Test auf das Coronavirus vorweisen und Eltern eine schriftliche Bescheinigung der Unabkömmlichkeit von ihrem Arbeitgeber vorlegen, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Dies geht aus der Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt am Dienstag, 20. April, veröffentlicht hat. Sie gilt ab Donnerstag, 22. April. Grund für die Maßnahme ist die fortlaufende Zunahme an Ansteckungen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Freitag, 16. April, über 200 Neuinfektionen pro 100.000.

Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, erklärte: „Diese Pandemie verlangt uns allen viel ab. Leider stecken sich immer noch viel zu viele Kinder und Jugendliche an, verteilen das Virus dann in den Familien und von dort aus weiter in die Gesellschaft. Deswegen ist aus Sicht des Infektionsschutzes die Schließung der Bildungseinrichtungen folgerichtig. Dazu braucht es eine Notbetreuung, die diesen Namen auch verdient. Diese haben wir nun geregelt.“ Den Einrichtungen wird eine Quote von weniger als 50 Prozent der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen empfohlen.

Die Bürgermeisterin äußerte Verständnis für den Unmut vieler Eltern. Fezer sagte: „Es trifft alle hart, wenn die Kinder nicht betreut werden. Eltern, die ihrer Erwerbstätigkeit kaum nachgehen können, Kinder, die nicht die geeignete Betreuung erfahren, Jugendliche, die ihre Freunde bestenfalls online zu Gesicht bekommt aber auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer, denen die Kinder fehlen oder die sich zwischen Notbetreuung und Online-Schulstunden aufreiben. Es ist ein persönlicher und gesellschaftlicher Kraftakt, den wir leisten müssen, wenn wir dieser Pandemie endlich den Garaus machen wollen.“

Die Regeln gelten für alle schulischen Einrichtungen und im Kindergartenbereich für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten sowie für kommunale Betreuungs - und Bildungsangebote in Ganztagsschulen und Schülerhäusern, für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie für Horte und Horte an der Schule. Sie sind zunächst befristet bis zum 16. Mai und könnten bei sinkenden Infektionszahlen angepasst werden.
Damit die Kinder und Jugendlichen regelmäßig Tests vorweisen können, haben Stadt und Land die Einrichtungen mit Testkits ausgestattet. Auch ein Test aus einem Schnelltestzentrum wird anerkannt.

Aktuelle Fallzahlen und weitere Informationen rund um das Coronavirus sind zu finden unter: https://coronavirus.stuttgart.de/

Veröffentlicht am 21.04.2021