Hinweisschilder machen auf Verbot aufmerksam:

Stadt verlängert Festlegung für Alkoholverbot auf vielen öffentlichen Flächen - bei Verstöße Bußgelder von bis zu 250 Euro

Wegen der anhaltend hohen Corona-Inzidenzzahlen legt die Landeshauptstadt Stuttgart für viele öffentliche Bereiche in der gesamten Stadt Gebiete fest, für die das Alkoholverbot der Landesregierung gilt.

Die bereits bestehende städtische Festlegung wird hierfür ergänzt und um weitere vier Wochen verlängert. Die Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Cityring – zwischen Theodor-Heuss-Straße und Hauptstätter Straße sowie zwischen Hauptbahnhof und Österreichischer Platz – und 19 weitere Flächen, darunter der Marienplatz, der Höhenpark Killesberg, die Karlshöhe, der Erwin-Schoettle-Platz und der Kurpark Bad Cannstatt. Bei dem Verbot hält sich die Stadt an die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, wonach Kommunen den Alkoholkonsum und -ausschank im öffentlichen Raum verbieten können. Das hat die Stadt am Donnerstag, 29. April 2021, bekannt gegeben.

Von dem Alkoholverbot sind auch Bereiche betroffen, die an den Cityring angrenzen – wie der Pariser Platz und der Mailänder Platz sowie die Mittleren und Unteren Schlossgartenanlagen. Neu hinzugekommen sind der Bereich um den Bismarckturm und der Eugensplatz. Das Verbot umfasst grundsätzlich beide Seiten der Straßen und alle Seiten der Plätze.
Aufgrund einer Änderung der Corona-Verordnung des Landes ist es den Gastronomen auf betroffenen Flächen auch verboten, alkoholische Getränke zu verkaufen. Mitnahmeangebote sind ebenfalls eingeschlossen.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte: „Alkohol lässt viele wichtige Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie vergessen, er enthemmt und die Abstände werden geringer. Das können wir uns bei der jetzigen Lage nicht leisten. Zudem ist es auch an der frischen Luft wichtig, Abstände einzuhalten und gegebenenfalls Maske zu tragen.“ Weiter betonte Maier: „Das Alkoholverbot wird von der Landespolizei und vom Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Verstöße werden sanktioniert.“
Wer gegen die Vorgaben verstößt und verbotswidrig Alkohol trinkt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.

Um auf das Alkoholverbot aufmerksam zu machen, hat die Stadt an verschiedenen Stellen Hinweisschilder angebracht. Die 100 Schilder sind schwerpunktmäßig im Cityring, am Marienplatz und am Feuersee montiert.

Weitere Infos sowie Links zur Corona-Pandemie sind zu finden unter
www.stuttgart.de/corona.

Veröffentlicht am 30.04.2021