Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt die Vorgaben in der Corona-Verordnung des Landes um: Sie verbietet für die Silvesternacht das Abbrennen von Pyrotechnik innerhalb des Cityrings und schränkt den Zugang zum Schlossplatz durch einen Bauzaun ein, so dass nur der Besuch des Riesenrads möglich sein wird.
Die Stadt verbietet zudem den Verkauf und Konsum von Alkohol im Cityring, sie prüft auch eine Ausweitung auf andere stark frequentierte Orte der Stadt. Als dritter Baustein nach der Corona-Verordnung des Landes gilt in diesem Bereich ein Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen zwischen 21 Uhr am 31. Dezember und 5 Uhr am 1. Januar. Grund für die Festsetzung ist die besorgniserregende Corona-Lage und die Verbesserung des Sicherheitsgefühls innerhalb des Cityrings. So hat es die Stadtspitze mit der Polizei, in.stuttgart und dem Land abgestimmt. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am 30. Dezember veröffentlicht.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, erklärte am Dienstag, 21. Dezember: „Wir setzen frühzeitig ein Zeichen, dass dieses Jahr in der City keine Silvester-Feierlichkeiten stattfinden sollen. So verständlich der Wunsch nach einer ausgelassenen Feier zum Ende dieses außergewöhnlichen Jahres ist – jetzt ist es wichtig, Kontakte zu reduzieren, größere Ansammlungen zu meiden und das Böllern einzuschränken.“
Bereits zum dritten Mal in Folge gelten an Silvester Einschränkungen in der City. Vor 2019 war insbesondere der Schlossplatz stark frequentiert. Bürgermeister Dr. Maier: „Das Publikum bestand überwiegend aus jungen, alkoholisierten Erwachsenen, die eine Vielzahl an Pyrotechnik mitten in der Menge abbrannten, wodurch es zu Gefahrensituationen und auch zu Verletzungen kam.“ Zum Jahreswechsel 2019/20 wurde deshalb das Mitführen oder Abbrennen von Pyrotechnik auf dem Schlossplatz untersagt. Damals wurde eine zentrale Feier von rund 10.000 Personen besucht. Beim letzten Jahreswechsel 2020/21 herrschte coronabedingt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.