Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an. In seiner Regierungsinformation hat Ministerpräsident Kretschmann am 26. Januar 2022 im Landtag über die künftigen Corona-Maßnahmen informiert.
Die neuen Regeln der Alarmstufe I sind auf der Internetseite des Landes aufgelistet. In der Alarmstufe I gelten ab 28. Januar 2022 folgende neue Regeln:
- Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
- Messen sind untersagt.
- Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
- Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
- Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).
Weitere Informationen unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-zum-stufenplan-zurueck/
Veröffentlicht am 28.01.2022