Ab 28. Januar:

Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück

Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an. In seiner Regierungsinformation hat Ministerpräsident Kretschmann am 26. Januar 2022 im Landtag über die künftigen Corona-Maßnahmen informiert.

Die neuen Regeln der Alarmstufe I sind auf der Internetseite des Landes aufgelistet. In der Alarmstufe I gelten ab 28. Januar 2022 folgende neue Regeln:

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Messen sind untersagt.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
  • Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
  • Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).


Weitere Informationen unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-zum-stufenplan-zurueck/

Veröffentlicht am 28.01.2022