Bis ende Februar:

Stuttgart verlängert Verbot von „Corona-Spaziergängen“ innerhalb des Cityrings

Die Landeshauptstadt Stuttgart verlängert das Verbot aller nicht angemeldeten und als „Spaziergänge“ deklarierte Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung.

Darüber hat die Stadt am Montag, 31. Januar, informiert. Das Verbot gilt innerhalb des Cityrings – also dem von den Bundesstraßen B 14, 27 und 27a sowie der Straße vor dem Hauptbahnhof umgrenzten Bereich – und tritt am 28. Februar 2022 außer Kraft, sofern es nicht vorher aufgehoben wird.

Veröffentlicht am 01.02.2022