Mit großer Mehrheit vom Stuttgarter Gemeinderat beschlossen:

Waffenverbotszone in Stuttgart soll zum 1. Februar in Kraft treten

Die Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt soll zum 1. Februar 2023 in Kraft treten. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Freitag, 16. Dezember, bekannt gegeben.

Der Stuttgarter Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 15. Dezember die Ausweisung einer Waffenverbotszone mit großer Mehrheit beschlossen. Im nächsten Schritt wird die Verordnung jetzt beim Regierungspräsidium Stuttgart angezeigt und amtlich bekannt gemacht. Polizei und Städtischer Vollzugsdienst werden die Einhaltung der neuen Regelung überwachen. Dazu werden die Einsatzkräfte bis zum 1. Februar 2023 vom Amt für öffentliche Ordnung geschult. Derzeit laufen bereits Gespräche mit Hochschulen über eine wissenschaftliche Begleitung der ordnungsrechtlichen Maßnahme. Die Umsetzung der neuen Verordnung soll von Beginn an wissenschaftlich begleitet werden, um die vom Gemeinderat beschlossene anschließende Evaluation zu ermöglichen.

Mit der Einführung der Waffenverbotszone will die Stadt nicht nur das Mitführen von Messern verbieten, sondern auch ein Umdenken bei den Besucherinnen und Besuchern der Stuttgarter Innenstadt erreichen. Die Waffenverbotszone ist neben der Bespielung der Innenstadt mit unterschiedlichen Freizeitangeboten, der mobilen Jugendarbeit sowie präventiv-polizeilichen Maßnahmen ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Sicherheit in der Landeshauptstadt.

Veröffentlicht am 19.12.2022