Die Mitarbeitenden der Stuttgarter Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe sowie Beschäftigte an den Kitas können schon bald deutschlandweit kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
Die Verwaltung übernimmt die Kosten für das geplante Deutschland-Ticket in einer Höhe von maximal 49 Euro und weitet damit das bestehende Jobticket erheblich aus. Der Gemeinderat hat dem entsprechenden Vorschlag des Oberbürgermeisters am Donnerstag, 26. Januar, zugestimmt.
OB Dr. Frank Nopper sagte: „Wir wollen mit diesem bärenstarken Angebot in Zeiten des Fachkräftemangels als Arbeitgeber noch attraktiver werden und einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr leisten. Im Unterschied zu einer Arbeitgeber-Zulage ist das kostenlose ÖPNV-Ticket sogar steuerfrei. Es kommt somit in vollem Umfang bei unserer Belegschaft an. Es ist ein Signal für die Stadt als attraktive Arbeitgeberin sowie für die Verkehrswende. Es ist vor allem eine Maßnahme zur Personalerhaltung und -gewinnung.“
Der für das Personal zuständige Erste Bürgermeister, Dr. Fabian Mayer unterstreicht: „Uns fehlen viele Fachkräfte, da ist so eine Maßnahme ein kräftiges Ausrufezeichen! In Kombination mit der etablierten Möglichkeit zum mobilen Arbeiten wird eine Tätigkeit bei der Stadt Stuttgart auch für Pendlerinnen und Pendler immer attraktiver. Die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt.“
Die Stadt investiert für die Maßnahme jährlich 8,8 Millionen Euro. Die Kosten teilen sich auf in 5,7 Millionen Euro für die Verwaltung und die Eigenbetriebe, sowie 3,07 Millionen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien KiTa-Träger im Bereich der Kinderbetreuung, deren Kosten die Stadt analog zur Förderrichtlinie zu 95 % übernimmt. Damit das Deutschlandticket für die Beschäftigten auch in Zukunft kostenfrei bleibt, will die Stadt reguläre Preisanpassungen auffangen.
Eine Ausweitung für Beteiligungsbetriebe ist laut Verwaltung und Gemeinderat empfehlenswert. Ob diese ein Jobticket dieser Art einführen und wie sie es finanzieren, entscheiden die jeweils zuständigen Gremien in eigener Zuständigkeit.