Gericht gibt Theatern recht:

Varietébranche atmet nach Sieg über "maßlos überhöhte GEMA-Forderungen" auf

Image: freeimages.com, Rotorhead Bild 1 von 1: Image: freeimages.com, Rotorhead

Das Friedrichsbau Varieté gab vor kurzem bekannt, dass sein Dachverband Deutscher Varieté-Theater (VDVT) nach zwölfjährigem zähem Ringen ende letzten Jahres einen "wichtigen Triumph" über die Verwertungsgesellschaft GEMA erringen konnte:

4,3 Prozent der Einnahmen sollten bis zuletzt von den Varieté-Theatern an die GEMA gezahlt werden. Dieser Satz wurde durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 25. August 2023 auf 2,88 Prozent der Nettoeinnahmen gesenkt. Für Shows mit weniger als 120 Minuten Musikanteil kann sich die GEMA-Abgabe sogar noch deutlich reduzieren. Nachdem die GEMA die Revision gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2024 zurückgenommen hat, ist dieses zuvor gefällte Urteil nun rechtskräftig.

Das Urteil hat nicht nur für die Zukunft große Bedeutung, sondern bringt auch rückwirkend eine immense Entlastung für das Friedrichsbau Varieté und die gesamte Deutsche Varietébranche mit sich, denn der neu beschlossene Gesamtvertrag, der durch das Oberlandesgericht München nun rechtskräftig festgesetzt worden ist, gilt rückwirkend ab 2019 und bis einschließlich Ende 2025. Somit können alle Mitglieder des VDVT zu viel gezahlte Gebühren der letzten 6 Jahre von der GEMA zurückfordern.

„Für uns ist das ein riesiger Erfolg und erleichtert die ganze Varietébranche und Kulturszene. Die Forderungen der GEMA in den vergangenen Jahren waren maßlos überhöht und standen in keinem Verhältnis. Wir mussten als Verband gegen diese Gebührenforderungen vorgehen, sonst wäre über kurz oder lang eine ganze Branche daran zugrunde gegangen”, erklärt Brien Dorenz, Rechtsanwalt des VDVT.


Aus FeuerbachGO 13/2024

Veröffentlicht am 08.01.2025