S-Bahnen fahren aber:

Am Freitag fahren in ganz Stuttgart keine Stadtbahnen und Busse

Laut SSB werden an diesem Freitag, 21.02., sämtliche Busse und Bahnen der SSB sowie die Seilbahn, die Zahnradbahn, der Zacke-Bus und der On-Demand-Service SSB Flex ab Betriebsbeginn bis Betriebsschluss nicht fahren.

In der Nacht von Freitag auf Samstag werden auch keine SSB-Nachtbusse fahren. Kundenservice, Fundstelle sowie die KundenCentren der SSB werden ebenfalls geschlossen und nicht erreichbar sein.

Die Linien 53, 54, 58, 60, 64, 66, 71, 73, 90, 91 und 99 werden von Auftragsunternehmen aus dem privaten Omnibusgewerbe für die SSB bedient.

Für diese Linien gilt:

  • Die Linie 91 wird aufgrund mangelnder Fahrzeugverfügbarkeit nicht bedient.
  • Die Linien 53, 54, 58, 73, 90 und 99 sind von einem Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi für das private Omnibusgewerbe betroffen, es kann am 21. Feburar zu Fahrtausfällen kommen.
  • Die Linien 60, 64, 66 und 71 sind aller Voraussicht nach von keinem Streikaufruf betroffen und werden bedient.

Im gesamten VVS-Gebiet sind darüber hinaus weitere Städte und Busunternehmen, wie die Busse des Städtischen Verkehrsbetriebs Esslingen (SVE) betroffen und werden nicht fahren. Weitere Unternehmen können noch dazukommen. S-Bahnen, Regionalzüge und Nebenbahnen sind nicht vom Streik der Gewerkschaft ver.di betroffen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des VVS

Die Apps und elektronischen Fahrplanauskünfte der SSB und des VVS informieren die Fahrgäste für den betroffenen Zeitraum über Fahrten, die nutzbar sind.
Hier geht's zur elektronischen Fahrplanauskunft

Im Einzelfall können auch Carsharing, Miet-Roller, E-Bikes zum Leihen oder die private Mitfahrgelegenheit eine gute Alternative sein, um von A nach B zu kommen. Informationen zu Alternativen gibt es in der polygo App (www.mypolygo.de) oder unter www.vvs.de auf der Seite "Rundum mobil".

Mit Betriebsbeginn am Samstag, dem 22. Februar 2025 sollte der Betrieb bei der SSB wieder nach Fahrplan laufen.


(Quelle: SSB-ag.de)

Veröffentlicht am 18.02.2025