Begehbares Feuerbacher Gedächtnis

Hattenbühlschule

Linzer Straße 90

Hattenbühlschule (Bild: Arendt 2012) Bild 1 von 2: Hattenbühlschule (Bild: Arendt 2012)

Diese Schule ist nach dem Gewann Hattenbühl benannt, was soviel heißt wie „Hügel des Hatto“. Hatto ist die Kurzform eines althochdeutschen Namens, der u.a. von Hatto I. (um 850-913), dem Abt des Klosters Reichenau und späteren Erzbischof von Mainz und Erzkanzler des Ostfränkischen Reiches getragen wurde.

Die seit 1477/1482 in Feuerbach bestehende Tübinger Universitätspflege hatte offensichtlich auch bei den Feuerbacher Dorfbewohnern den Wunsch nach schulischer Ausbildung entstehen lassen. So ist es wohl zu erklären, dass im Jahre 1551 anlässlich einer Visitation von Kirchenoberen (zum Zwecke der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle) in Feuerbach der Wunsch nach einem eigenen Schulmeister vorgetragen wurde. Gestützt wurde dieses Begehren allerdings erst 1559 durch die von Herzog Christoph (1550-1568) herausgegebene „Große Kirchenordnung“, in der er die zur Verantwortung des Pfarrers gehörende Einführung einer „teutschen Schule“ (Volksschule) in allen Städten und Pfarrdörfern befohlen hatte. Ob Feuerbach dieser Anordnung sofort Folge geleistet und Kinder schon unterrichtet hatte, geht aus den Quellen nicht hervor, erst im Jahre 1562 wird darüber berichtet, dass Hans Katz als erster Schulmeister die Kinder im Lesen und Schreiben unterrichtete. Die Lernmittelfrage ließ sich einfach lösen: Das Kirchengesangbuch diente als „Fibel“. Der wohl bekanntere der ersten Schulmeister war der 1581 erwähnte Johann Heinrich Sartor, der Sohn des damaligen Feuerbacher Pfarrers M. Johann Sartor, dessen Amtszeit von 1556 bis 1585 andauerte. Die Gemeinden mussten für die Bezahlung der Schulmeister aufkommen. Im Sommer hatten die Kinder schulfrei, da sie während dieser Zeit ihre Eltern bei der Feldarbeit unterstützen mussten. Erst Mitte des 17. Jahrhunderts kam es zu einer Veränderung: es wurde auch Rechnen gelehrt und auch im Sommer unterrichtet. Dazu gab es anno 1694  eine Verordnung zur Schulpflicht.

Nachdem zunächst einige Zeit in Nebenräumen der Kirche unterrichtet wurde, baute man in der Sartoriusstraße 1 (früher Schulstraße) noch im 16. Jahrhundert („bei der Kirche“) ein Schulhaus, welches jedoch wegen einer Erweiterung erst 1688 in den Quellen erwähnt ist. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde es baufällig und 1808 abgerissen. Das heute an dieser Stelle stehende, 1809 erbaute  Schulhaus ist quasi der Nachfolger des ersten Schulhauses.

Am 20. Februar 1827 erhielt die „Große Kirchenordnung“ noch eine Ergänzung durch die „Amtsinstruktion für die ev. Geistlichkeit in dem Kgr. Württemberg“. Im §. 8. war u.a. zu lesen, dass „die Schule, als Pflanzstätte alles Guten, …, die Aufmerksamkeit und Tätigkeit des Geistlichen vorzüglich in Anspruch nehmen soll. …. Die Schule selbst soll der Geistliche fleißig besuchen, nicht nur, um den vorgeshriebenen Religions-Unterricht zu erteilen, und die nötige Aufsicht über die Amtsführung der Schullehrer zu führen, sondern auch, um sich mi den einzelnen Kindern in Berührung zu setzen,…“

Das Volksschulgesetz Württembergs von 1909 brachte dann aber anstelle der Kirche jetzt den Staat in die Schulaufsichtspflicht.

Neben der Bach- und Hohewartschule ist die Hattenbühlschule die dritte Grundschule in Feuerbach.

Sie wurde zur Versorgung des Neubaugebietes Hattenbühl im Jahre 1975 fertiggestellt. Neben dem Schulhaus steht auch eine Turnhalle, welche sowohl von der Schule als auch von Vereinen genutzt wird.

Die Hattenbühlschule besitzt auch Betreuungsräume, in denen Kinder in der unterrichtsfreien Zeit zwischen 7:30 und 14:00 Uhr betreut werden.

Heute (im Jahr 2012) hat diese Schule etwa 300 Schüler mit einem Ausländeranteil von 18%.