Begehbares Feuerbacher Gedächtnis

Schulhaus

Sartoriusstraße 1

Schulhaus 2011 (Bild: Arendt) Bild 1 von 4: Schulhaus 2011 (Bild: Arendt)

Der Straßenname erinnert an den dritten evangelischen Pfarrer M. Johann Sartor (Schneider), der in seiner Amtszeit von 1556 bis 1585 die evangelische Gemeinde Feuerbach organisiert und gefestigt hat. Sein Sohn Johann Heinrich Sartor ist als Schulmeister in Feuerbach tätig gewesent. Bis 1938 hieß diese Straße noch Schulstraße.
Die seit 1477/1482 in Feuerbach bestehende Tübinger Universitätspflege hatte offensichtlich auch bei den Feuerbacher Dorfbewohnern den Wunsch nach schulischer Ausbildung entstehen lassen. So ist es wohl zu erklären, dass im Jahre 1551 anlässlich einer Visitation von Kirchenoberen (zum Zwecke der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle) in Feuerbach der Wunsch nach einem eigenen Schulmeister vorgetragen wurde. Gestützt wurde dieses Begehren allerdings erst 1559 durch die von Herzog Christoph (1550-1568) herausgegebene „Große Kirchenordnung“, in der er die zur Verantwortung des Pfarrers gehörende Einführung einer „teutschen Schule“ (Volksschule) in allen Städten und Pfarrdörfern befohlen hatte. Ob Feuerbach dieser Anordnung sofort Folge geleistet und Kinder schon unterrichtet hatte, geht aus den Quellen nicht hervor, erst im Jahre 1562 wird darüber berichtet, dass Hans Katz als erster Schulmeister die Kinder im Lesen und Schreiben unterrichtete. Die Lernmittelfrage ließ sich einfach lösen: Das Kirchengesangbuch diente als „Fibel“. Der wohl bekanntere der ersten Schulmeister war der 1581 erwähnte Johann Heinrich Sartor, der Sohn des damaligen Feuerbacher Pfarrers M. Johann Sartor, dessen Amtszeit von 1556 bis 1585 andauerte. Die Gemeinden mussten für die Bezahlung der Schulmeister aufkommen, dessen Pflichten neben der Unterrichtung auch die Ämter des Gerichtsschreibers und Messners umfassten, er musste auch Glocken läuten, im Gottesdienst vorsingen sowie Tote beerdigen. Eine Anordnung des Jahres 1608 betrifft die Dorfschreiberei: „Da die Dorfschreiberei von altersher der Schule zu Feuerbach anhängig war, so ist dem Schulmeister daselbst solche einzuräumen.“
Eine Verordnung des Jahres 1649 verpflichtete die „Jugend vom 6. Jahre an“ zur Schulpflicht. Wegen „mangelnder Jugend“ konnte dieser Verordnung zunächst nicht entsprochen werden.
Im Sommer hatten die Kinder schulfrei, da sie während dieser Zeit ihre Eltern bei der Feldarbeit unterstützen mussten. Erst 1653 war auch die Sommerschule üblich. Dazu gab es anno 1694  eine Verordnung zur Schulpflicht. Im Jahre 1729 kam es zu einer Veränderung: es wurde als ordentliches Lehrfach auch Rechnen vermittelt.
Nachdem zunächst einige Zeit in Nebenräumen der Kirche unterrichtet wurde, baute man in der Sartoriusstraße 1 (früher Schulstraße) noch im 16. Jahrhundert („bei der Kirche“) ein Schulhaus, welches jedoch wegen einer Erweiterung erst 1688 in den Quellen erwähnt ist. Im Jahre 1725 wurde ein neues Schulhaus errichtet, in dem 1795 vorübergehend kranke Soldaten einquartiert waren. In jener Zeit musste der Unterricht in der Kirche abgehalten werden. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde das wegen „des leydigen Franzosen-Einfalls und Durchmarsches“ erst 1797 erweiterte neuere Schulhaus baufällig und 1808 abgerissen. Das heute an dieser Stelle stehende, 1809 erbaute  Schulhaus ist quasi der Nachfolger des ersten Schulhauses in Feuerbach. Es war die erste Volksschule am Ort, bis 1909 die Klassen in die neu erbaute Bismarckschule verlegt wurden.
Am 20.Februar 1827 erhiet die „Große Kirchenordnung“ noch eine Ergänzung durch die „Amtsinstruktion für die ev. Geistlichkeit in dem Kgr. Württemberg“. Im §. 8. war u.a. zu lesen, dass „die Schule, als Pflanzstätte alles Guten, …, die Aufmerksamkeit und Tätigkeit des Geistlichen vorzüglich in Anspruch nehmen soll. …. Die Schule selbst soll der Geistliche fleißig besuchen, nicht nur, um den vorgeshriebenen Religions-Unterricht zu erteilen, und die nötige Aufsicht über die Amtsführung der Schullehrer zu führen, sondern auch, um sich mi den einzelnen Kindern in Berührung zu setzen,…“
Das Volksschulgesetz Württembergs von 1909 brachte dann aber anstelle der Kirche jetzt den Staat in die Schulaufsichtspflicht.
 
Zwischen 1909 und 1957  war hier die Gewerbeschule untergebracht, welche dann in die neu erbaute Kerschensteinerschule umzog. Die frei werdenden Räume belegten Mädchenklassen der Bismarckschule II, 1964 in Koedukation mit den Jungen.
1996 fand in den Innenräumen ein Umbau nach Denkmalschutzregeln statt.
Heute gehört dieses denkmalgeschützte Schulhaus wie auch das ehemalige Universitätsbandhaus (Satoriusstraße 3) zur Föhrichschule.

Das Haus ist mit einer Informationstafel ausgestattet.

Quellen: F. Burkhardt, O. Hesse, Landesarchiv B-W


Weitere Informationen: www.stuttgart.de/department/show/108161