Kein Streusalz auf Gehwegen

Die Stadt Stuttgart informiert

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Seit 1988 darf in Stuttgart auf öffentlichen Gehwegen grundsätzlich kein Salz mehr gestreut werden. Bei Eis- und Schneeglätte müssen die Straßenanlieger nach dem Räumen des Gehwegs stattdessen Splitt, Sand und anderes salzfreies, abstumpfendes Streugut verwenden.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen eingesetzt werden. Der Einsatz ist dabei so gering wie möglich zu halten.
Durch Streusalz werden Bäume und Sträucher massiv geschädigt. Diese Schäden entstehen durch Spritzwasser und salzhaltige Abwässer, die zur Ablagerung von Chloriden in Blättern, Blüten und Trieben führen. Aber nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz: Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußbodenbeläge, Metall und Beton an. Ein Verstoß gegen die Satzung kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro bestraft werden.
Das Amt für Umweltschutz empfiehlt, auch auf den privaten Geh- und Fahrwegen nur salzfreie, abstumpfende Streumittel wie Splitt, Sand oder Granulat zu verwenden. Dabei sollten Produkte zum Einsatz kommen, die das blaue Umweltzeichen
(RAL-UZ 13 „weil salzfrei“) tragen. Diese funktionstüchtigen Mittel sind frei von organischen Bestandteilen und weiteren umweltschädlichen Beimengungen. Am besten sollte erst gestreut werden, wenn vorher Schnee und Eis mechanisch, also mit Besen und Schaufel, entfernt wurden.

Das Streugut darf während des Winters auf dem Gehweg liegen bleiben, wodurch einiges Material eingespart wird. Diese Stoffe stellen keine Verschmutzung im Sinne der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart dar. Erst im Frühjahr müssen die Gehwege gereinigt werden. Für ältere Menschen kann der auf den Gehwegen liegende Splitt eine Erschwernis sein. Deshalb empfiehlt es sich, bei länger andauernden Phasen ohne Frost oder Schnee das Streugut aufzukehren, zu lagern und bei Bedarf wieder zu verwenden. Das Streugut kann am Ende des Winters auch vom Gehweg in den Kandel gekehrt werden, wo es von den städtischen Reinigungsfahrzeugen bei der Fahrbahn- und Kandelreinigung aufgenommen, in einer Aufbereitungsanlage weiterbehandelt und bei Rekultivierungsmaßnahmen verwertet wird. Die Bürger sollten jedoch darauf achten, dass das Streugut nicht in die Kanaleinläufe gelangt.

Wichtig: Wer nach der Satzung räum- und streupflichtig ist, muss die Gehwege bei Schnee- und Eisglätte montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut haben. In der Regel ist auf mindestens
1,50 Meter Breite zu räumen. Wenn Schnee- und Eisglätte tagsüber (bis 21 Uhr) entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu streuen. Grundsätzlich gilt: Der Schnee ist beim Räumen auf dem restlichen Teil des Gehwegs und nur, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn anzuhäufen.
Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Autofahrer sollen den Streufahrzeugen immer die Vorfahrt lassen, damit diese schneller vorankommen und freie Bahn für Alle schaffen.
An den Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und vom Schnee freigehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist. Ist eine Wartehalle vorhanden, so muss auch ihr Zu- und Abgang freigehalten werden.

Die städtische Umweltberatung bittet darum, ältere Mitbürger beim Winterdienst zu unterstützen. Das Streusalzverbot bedeutet für diesen Personenkreis größere körperliche Anstrengungen.
Die aktuelle Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart ist im Internet auf der Seite www.stuttgart.de/schneeraeumpflicht zu finden.

Bei Fragen zur Räum- und Streupflicht für Gehwege erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, Telefon 216-91132 oder 216-91136, Auskunft. Informationen zu geeignetem Streumaterial gibt das Amt für Umweltschutz unter Telefon 216-88600. Zur öffentlichen Straßenreinigung informiert der städtische Eigenbetrieb AWS unter Telefon 216-88700.

Veröffentlicht am 12.12.2011