Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin,
dass Schulhöfe und Kleinspielfelder auch in den Ferien grundsätzlich zum
Spielen freigegeben sind.
Sie können von allen Kindern bis 14 Jahren,
soweit keine Sonderregelungen bestehen (Hinweisschilder), das gesamte
Jahr über werktags von 8 bis 19 Uhr genutzt werden.
Wegen einer Vielzahl von
Baumaßnahmen sind allerdings einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder
zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die
teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche als auch auf den
Zeitraum beziehen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus
Sicherheitsgründen möglich.
Die Rasenspielfelder bleiben von der
Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten
sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Aufsichtspersonen stellt die
Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe
nicht übernommen. Die Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet,
einzuschreiten, falls die Regeln verletzt werden. Nutzer der
Schulanlagen und Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.
Hier finden Sie eine Auflistung aller Schulhöfe in Stuttgart, die im Sommer als Spielflächen genutzt werden können (Excel-Tabelle)
Veröffentlicht am 04.08.2013