Taschendiebstähle und Unfallflucht

Die Polizei sucht Zeugen

Nach einem Unfall im Tunnel der B 295 am Sonntag (11.11.2012) um 16.55 Uhr ist die Unfallverursacherin einfach weitergefahren.

Insgesamt beschädigte die 77-jährige Frau vier Fahrzeuge und verursachte einen Schaden von mindestens 12.000 Euro

Die Unfallverursacherin fuhr mit ihrem grauen Chrysler Stratus von Feuerbach kommend in den Tunnel der B 295 ein. Aufgrund beschlagener Scheiben konnte sie sich beim Einfahren in den Tunnel nicht mehr orientieren, geriet über die Fahrbahnmitte und streifte mit ihrem Fahrzeug im Gegenverkehr den Ford eines 31-jährigen Mannes. Die Frau fuhr in Richtung Weilimdorf weiter und stieß nach wenigen Metern mit drei weiteren Fahrzeugen zusammen. Sie entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle und fuhr mit ihrem beschädigten Fahrzeug nach Hause. Die Frau muss nun mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.


Taschendiebstähle
Unbekannte haben am Samstag (10.11.2012) in einer Feuerbach in einer Diskothek und im Einkaufstrubel der Stuttgarter Innenstadt Taschendiebstähle begangen.

In den frühen Morgenstunden stahl ein unbekannter Taschendieb einer jungen Diskothekenbesucherin ein weißes Smartphone aus der Hosentasche. Der entstandene Schaden beträgt mehrere Hundert Euro.

Im Einkaufstrubel der Innenstadt wurden drei Frauen zur Mittagszeit die Geldbörsen mit Bargeld und persönlichen Papieren, aus den Handtaschen von unbekannten Taschendieben gestohlen.


Helfen Sie mit und schützen Sie sich vor Taschendieben.

Hier einige Tipps:

Ø      Nehmen Sie grundsätzlich nur soviel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich an diesem Tag benötigen. Nutzen Sie die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Ø      Geld, Schecks, EC- und Kreditkarten sind am besten in verschließbaren Innentaschen der Bekleidung.

Ø      Halten Sie Ihre Handtasche oder den Rucksack stets geschlossen, klemmen Sie sie unter den Arm oder tragen Sie sie vorn am Körper und lassen Sie sie nicht lose über die Schulter hängen.

Ø      Notieren Sie grundsätzlich nicht die PIN-Nummer. Sollten Sie es dennoch tun, bewahren Sie sie auf keinen Fall zusammen mit der EC-Karte auf.

Ø      Lassen Sie sich beim Bezahlen mit Bargeld nicht von Umstehenden in die Geldbörse und beim Geldabheben am Automaten nicht über die Schulter schauen.

Ø      Seien Sie gegenüber aufdringlichen, drängelnden oder rempelnden Personen misstrauisch.

Ø      Lassen Sie Handtaschen, Einkaufstüten und Geschenkpakete nicht unbeaufsichtigt liegen.

Ø      Sollten Sie trotz aller Vorsicht doch bestohlen werden, zeigen Sie die Straftat umgehend bei der Polizei an.

 

Weitere Informationen zum Schutz vor Taschendieben erhalten Sie auch unter www.polizei-stuttgart.de und www.polizei-beratung.de.
Veröffentlicht am 11.11.2012