Feuerbach bei überhöhter Feinstaubbelastung „Aussen vor“

Belastungen halten sich in Grenzen - laut Amt für Umweltschutz gibt es aber trotzdem einige „Hotspots“

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Die andauernde Schadstoffbelastung in Stuttgart und der häufige Feinstaubalarm machen den Stuttgartern in diesem Winter besonders zu schaffen. Häufige ungünstige Wetterlagen und eine allgemein zunehmende Umweltverschmutzung lassen Stuttgart an manchen Tagen teilweise sogar an Peking vorbeiziehen.

Wir haben uns gefragt, wie es denn speziell in Feuerbach aussieht - das ja ausserhalb des Talkessels liegt - und haben direkt beim Stuttgarter Amt für Umweltschutz angefragt. Das Amt bestätigte unsere Annahme - jedoch gibt es auch in Feuerbach „Hotspots“ mit deutlich stärkerer Belastung.



Hier die ausführliche Auskunft des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz zu unserer Anfrage nach der Feinstaubbelastung in Feuerbach in voller Länge:


Luftschadstoffbelastung im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach

Sehr geehrte feuerbach.de-Redaktion,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Landeshauptstadt Stuttgart. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu den Luftschadstoffbelastungen im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach aus Sicht des Amts für Umweltschutz.

Die im Talkessel teilweise entlang von Hauptverkehrswegen auftretenden hohen Luftschadstoffbelastungen werden stark von den topographischen Gegebenheiten beeinflusst. Durch die Kessellage sind ein Abtransport und eine Vermischung der mit Schadstoffen belasteten Luft deutlich erschwert. Außerhalb des Talkessels kann davon ausgegangen werden, dass sich die Belastungssituation im Allgemeinen besser darstellt. Für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart gilt, dass abseits der Hauptverkehrswege die geltenden Grenzwerte insbesondere für die bedeutenden Luftschadstoffe Feinstaubpartikel (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden.

Für den Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach stehen keine Daten der Luftschadstoffbelastungen aus Messungen zur Verfügung. Dem Amt für Umweltschutz liegen aber Berechnungen der PM10- und NO2-Belastungen für den Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach für das Jahr 2015 vor, die eine Beurteilung der Belastungssituation erlauben. 

Entsprechend den Ergebnissen der Berechnungen bestehen bei den Luftschadstoffbelastungen große standortbedingte Unterschiede. Im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach ist mit den höchsten PM10-Belastungen entlang der B10/B27 im Bereich zwischen Kreuzung Borsigstraße und Kreuzung Siemensstraße und entlang der B295 im Bereich zwischen Kreuzung Bregenzer Straße und Kreuzung Grazer Straße zu rechnen.
In diesen Bereichen ist von einer PM10-Jahresbelastung von 30-38 µg/m³ auszugehen. Abseits dieser Hauptverkehrswege liegt die PM10-Jahresbelastung im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach unterhalb von 30 µg/m³. Der gesetzliche Grenzwert für die PM10-Langzeitbelastung von maximal zulässigen 40µg/m³ im Jahresmittel wird im gesamten Stadtbezirk eingehalten. Die Anzahl der Tage mit einer Tagesmittelbelastung von mehr als 50 µg/m³ kann mit Modellen nicht direkt berechnet werden und muss abgeschätzt werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der gesetzliche Grenzwert für die PM10-Kurzzeitbelastung von maximal zulässigen 35 Überschreitungstagen eines PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ pro Kalenderjahr im gesamten Stadtbezirk eingehalten wird, mit Ausnahme eines Teilstücks entlang der B10/B27.

Die höchsten NO2-Jahresbelastungen treten ebenfalls entlang der B10/B27 im Bereich zwischen Kreuzung Borsigstraße und Kreuzung Siemensstraße und entlang der B295 im Bereich zwischen Kreuzung Bregenzer Straße und Kreuzung Grazer Straße sowie im Bereich des S-Bahnhofs auf. In diesen Bereichen ist an den Hauptverkehrswegen von einer NO2-Jahresbelastung von 48-70 µg/m³ auszugehen. Der gesetzliche Grenzwert für die NO2-Jahresbelastung von maximal 40 µg/m³ im Jahresmittel wird entlang dieser Hauptverkehrswege meist überschritten.

Abseits der Hauptverkehrswege ist mit einer NO2-Jahresbelastung im Bereich von 28-40 µg/m³ auszugehen. Aus den Modellrechnungen nicht abgeleitet werden kann die Anzahl der Stunden mit einer Stundenmittelbelastung von über 200 µg/m³. Hinsichtlich des NO2-Kurzzeitgrenzwertes von maximal 18 Überschreitungsstunden eines Stundenmittelwertes von 200 µg/m³ pro Kalenderjahr kann aber davon ausgegangen werden, dass der Grenzwert im gesamten Stadtbezirk eingehalten wird.
Veröffentlicht am 10.02.2017