Zum Jahreswechsel darf auch dieses Jahr in Stuttgart Feuerwerk abgebrannt werden. Das erklärte die Stadtverwaltung am Mittwoch, 19. Dezember.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Es ist guter Brauch, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. Das Feuerwerk hat aber unmittelbare, zum Teil fatale Auswirkungen wie zum Beispiel auf die Belastung durch Lärm, auf die Verschmutzung der Luft oder auch auf die Sicherheit der Mitbürger. Gerade bei großen, dichtgedrängten Menschenmengen gibt es viele Gefahren für die körperliche Unversehrtheit.“ Diese Aspekte habe die Stadt sehr wohl im Blick. „Wir haben geprüft, inwieweit Verbote des Feuerwerks im öffentlichen Raum möglich sind. Die Rechtslage gibt dies für Stuttgart aber aktuell nicht her.“ Die Grundlage sei das Sprengstoffrecht. Dieses ermögliche ein Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Dies diene dem Lärm- und dem Brandschutz. „Deswegen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch oft in Städten verboten, die viel Fachwerk bieten. Wichtig ist, dass die Einhaltung auch kontrolliert und sanktioniert wird. Hierzu haben wir im Benehmen mit der Polizei noch keine praktikable Lösung gefunden.“ Ein Verbot zur Luftreinhaltung sehe weder das Sprengstoffrecht noch das Immissionsschutzrecht vor. Schairer weiter: „Jeder sollte sich bewusst sein, was das Feuerwerk in seinem Umfeld, ja in seiner Umwelt auslösen kann.“
Die Stadt rät daher zu vorsichtigem Umgang mit dem Feuerwerk und erinnert daran, dass jeder einen Beitrag leisten kann zur eigenen Sicherheit und zur Senkung der Luftbelastung.
Beim letzten Jahreswechsel wurde die Feuerwehr zu 41 Einsätzen im Stadtgebiet gerufen. Rettungswagen und Notärzte waren fast pausenlos im Einsatz.