Wenn im Frühling die Nächte mild und regnerisch werden, wandern Frösche, Kröten, Molche und andere Amphibien wieder zu Tausenden zu ihren Laichgewässern.
Dabei müssen sie häufig Straßen überqueren. Viele der Tiere erreichen ihr Ziel nicht und werden überfahren. Wandernde Amphibien sind wie andere Lurcharten besonders geschützt, aber durch den Straßenverkehr auch besonders gefährdet. Je mehr Fahrzeuge die Straße befahren, desto geringer ist die Chance der Lurche, sie lebend zu überqueren.
Bei den wandernden Amphibien handelt es sich vor allem um Traditionslaicher, zu denen Erdkröten, Grasfrösche, Bergmolche und Feuersalamander gehören. Sie brechen in jedem Frühjahr meist zu den Gewässern auf, in denen sie auf die Welt kamen, um dort selbst für Nachwuchs zu sorgen. Diese zeitweise „explosionsartigen“ Wanderungen werden bei einer Temperaturschwelle von vier bis fünf Grad Celsius ausgelöst und durch Regen zusätzlich verstärkt. Generell sind vor allem Autofahrerinnen und Autofahrer aufgefordert, besonders im Februar bis Mai auf wandernde Amphibien zu achten. Gerade in den betroffenen Straßenabschnitten ist es besonders bei Regen wichtig, langsam zu fahren, auch mit Rücksicht auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die dort unterwegs sind. Im Einzelfall empfiehlt es sich, für einige Tage von der üblichen Route abzuweichen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart und der Naturschutzbund (NABU) Stuttgart führen jedes Jahr Maßnahmen zum Schutz der wandernden Amphibien gemeinsam durch. In Bereichen, in denen mehrere hundert bis tausende Tiere erwartet werden, werden Schutzmaßnahmen getroffen, die nicht nur dem Artenschutz, sondern auch der Verkehrssicherheit dienen. Das betrifft vor allem die Waldflächen um den Rot- und Schwarzwildpark, den Frauenkopf, Bereiche im nördlichen Möhringen und das Naturschutzgebiet „Unteres Feuerbachtal mit Hangwäldern und Umgebung“. Am Kreisel an der Magstadter Straße/Mahdentalstraße sind dauerhafte Leiteinrichtungen mit Amphibiendurchlässen installiert. Ergänzend werden verkehrsbehördliche Maßnahmen getroffen. An der Solitude, dem Frauenkopf und der Falkenstraße, Möhringen, errichtet das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Schutzzäune. Diese hindern die wandernden Amphibien am Überqueren der Straße, und die Tiere fallen in die am Zaun eingegrabenen Eimer. Die Helferinnen und Helfer des NABU kontrollieren täglich die Wanderstrecken und tragen die Tiere morgens über die Straße. Für diese Tätigkeit sucht der NABU unter der Telefonnummer 626944 noch freiwillige Helfer.
Im Naturschutzgebiet „Unteres Feuerbachtal mit umgebenden Hangwäldern“ wird die Verbindungsstraße zwischen Zazenhausen und Mühlhausen (Blankensteinstraße, Bachhalde) während der Hauptwanderzeit gesperrt. In diesem Zeitraum wenden die Busse der Linie 53 an der Haltestelle Zazenhausen Steigle. Die Haltestellen Bachhalde, Schloss und Mühlhausen werden nicht bedient. Die Sperrtage werden sofort nach der Bekanntgabe auf allen Kanälen der SSB veröffentlicht: in der VVS- Fahrplanauskunft, auf der Homepage der SSB und in der elektronischen Fahrplanauskunft.
Die folgenden Straßen durchschneiden die Wanderstrecken der Amphibien und sind durch das Gefahrzeichen „Krötenwanderung“ kenntlich gemacht: im Bereich des Rot- und Schwarzwildparks die Solitudestraße, die Magstadter Straße, die Mahdentalstraße sowie die Falkenstraße bei Möhringen-Sonnenberg und die Frauenkopfstraße in Stuttgart-Ost.
Weitere Wege und Verbindungsstraßen, die von wandernden Amphibien überquert werden, befinden sich am Oeffinger Scillawald, am Grünen Heiner, an der Zufahrt zum Sportplatz Uhlbach und der Weg zum Aktivpark Bergheide am Robert-Bosch- Krankenhaus im Burgholzhof sowie im Bereich der Gustav-Barth-Straße in Heumaden. Wanderstrecken in Stuttgart betreffen auch folgende Straßen: Onstmettinger Weg in Möhringen, Roßhaustraße in Degerloch, Wernhaldenstraße in Stuttgart-Süd, Hintere Weingärten in Heumaden, Christian-Belser-Straße in Kaltental und Sonnenberg, Musberger Straße in Vaihingen und die Greutterstraße in Weilimdorf, die Rotwiesenstraße in Schönberg sowie die Eichenparkstraße bei Riedenberg. In der Eichenparkstraße wird während der Wanderzeit die Geschwindigkeit des Durchfahrtverkehrs auf zehn Stundenkilometer beschränkt.